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====Der Zwist um die Reformierung der Totenbruderschaft nach 1833==== | ====Der Zwist um die Reformierung der Totenbruderschaft nach 1833==== | ||
Am [[1. Dezember]] [[1833]] wurden die Totenbruderschaften vom Magistrat verpflichtet, Todesfälle unverzüglich beim Rabbinat anzuzeigen.<ref name="Barbara Ohm">siehe Barbara Ohm: [[Geschichte der Juden in Fürth (Buch) (Ohm)|Geschichte der Juden in Fürth]], S. 170</ref> Dagegen wehrte sich die Chewra, weil durch die Ausstellung eines ''Totenbesichtigungsscheines'' keine schnelle Beerdigung mehr möglich war. Ihr Widerstand beruhte allerdings auch auf der Gegnerschaft zu dem reformorientierten Rabbiner [[Isaak Loewi]], die auch die Leichenordnung zu reformieren gedachte. Nach Meinung der orthodoxen Bruderschaften gehörten aber Beerdigungen nicht zum Aufgabengebiet eines Rabbiners. Ihre Beschwerde bei der Regierung hatte zur Folge, dass Bürgermeister [[Bäumen]] einen Bericht vorlegen musste, der ziemlich negativ ausfiel.<ref>Bäumen schrieb dabei: „''... dass bei Leichenbegräbnissen ein Bild der Regellosigkeit herrsche, ihre Beschwerde ein Machwerk ... einer Anzahl von Finsterlingen gegen ihren würdigen Rabbiner Dr. Loewi, der einen feierlichen, geordneten Leichenzug verfügt hatte''“ sei. Zitiert nach Barbara Ohm: [[Geschichte der Juden in Fürth (Buch) (Ohm)|Geschichte der Juden in Fürth]], S. 170</ref> Die Regierung bestand daraufhin auf der Totenschau und der Meldung im Rabbinat.<ref name="Barbara Ohm"/> Es gab sogar unter den Mitgliedern des israelitischen Religionsvereins eine Bewegung die Totenbruderschaft ganz aufzulösen, die wegen ihres Starrsinns und ihrer Renitenz alle Reformversuche scheiterten.<ref name="Barbara Ohm"/> Die Regierung verfügte dass eine genaue Anzeige innerhalb von 24 Stunden zu erfolgen habe. Zur Auflösung der Bruderschaften, der Chewrot, kam es aber nicht. Über eine Satzung, die [[1840]] in Kraft trat, gab es erneute Auseinandersetzungen zwischen orthodoxen Totenbrüdern und reformorientierten Vereinsvorstand.<ref name="Barbara Ohm"/> | Am [[1. Dezember]] [[1833]] wurden die Totenbruderschaften vom Magistrat verpflichtet, Todesfälle unverzüglich beim Rabbinat anzuzeigen.<ref name="Barbara Ohm">siehe Barbara Ohm: [[Geschichte der Juden in Fürth (Buch) (Ohm)|Geschichte der Juden in Fürth]], S. 170</ref> Dagegen wehrte sich die Chewra, weil durch die Ausstellung eines ''Totenbesichtigungsscheines'' keine schnelle Beerdigung mehr möglich war. Ihr Widerstand beruhte allerdings auch auf der Gegnerschaft zu dem reformorientierten Rabbiner [[Isaak Loewi]], die auch die Leichenordnung zu reformieren gedachte. Nach Meinung der orthodoxen Bruderschaften gehörten aber Beerdigungen nicht zum Aufgabengebiet eines Rabbiners. Ihre Beschwerde bei der Regierung hatte zur Folge, dass Bürgermeister [[Bäumen]] einen Bericht vorlegen musste, der ziemlich negativ ausfiel.<ref>Bäumen schrieb dabei: „''... dass bei Leichenbegräbnissen ein Bild der Regellosigkeit herrsche, ihre Beschwerde ein Machwerk ... einer Anzahl von Finsterlingen gegen ihren würdigen Rabbiner Dr. Loewi, der einen feierlichen, geordneten Leichenzug verfügt hatte''“ sei. Zitiert nach Barbara Ohm: [[Geschichte der Juden in Fürth (Buch) (Ohm)|Geschichte der Juden in Fürth]], S. 170</ref> Die Regierung bestand daraufhin auf der Totenschau und der Meldung im Rabbinat.<ref name="Barbara Ohm"/> Es gab sogar unter den Mitgliedern des israelitischen Religionsvereins eine Bewegung die Totenbruderschaft ganz aufzulösen, die wegen ihres Starrsinns und ihrer Renitenz alle Reformversuche scheiterten.<ref name="Barbara Ohm"/> Die Regierung verfügte dass eine genaue Anzeige innerhalb von 24 Stunden zu erfolgen habe. Zur Auflösung der Bruderschaften, der Chewrot, kam es aber nicht. Über eine Satzung, die [[1840]] in Kraft trat, gab es erneute Auseinandersetzungen zwischen orthodoxen Totenbrüdern und reformorientierten Vereinsvorstand.<ref name="Barbara Ohm"/> | ||
====Die Statuten der Totenbruderschaft von 1840<ref>Gisela Naomi Blume: [[Der alte jüdische Friedhof in Fürth (Buch)|Der alte jüdische Friedhof in Fürth]], S. 62-71</ref>==== | |||
Im § 1 wurde festgelegt, dass der „''die Todtenbrüderschaft ... ein frommer Verein''“ ist, der unter Aufsicht und Leitung des Rabbinats tätig wird.</br> | |||
§ 3 führte zwei Abteilungen auf, deren erste für „''die Reinigung und Bekleidung des Leichnams und die Fertigung des Sarges''“ zuständig ist und aus 18 Mitgliedern besteht, die zweite Abteilung dagegen die Fertigung des Grabes übernimmt und dazu 24 Mitglieder hat.</br> | |||
In den §§ 4 - 9 wurden Aufgaben näher erläutert, die in der pflichtmäßigen Teilnahme an der Beerdigung mündeten.</br> | |||
„1841 brannte das für die Todtenbrüderschaft bestimmte Häuschen auf dem jüdischen Friedhofe in Folge Blitzschlags nieder; auch gelangte in diesem Jahre eine israelitische Leichenzugsordnung zur Geltung.“<ref> [[Hugo Barbeck]] in seinem Buch: „[[Geschichte der Juden in Nürnberg und Fürth (Buch)|Geschichte der Juden in Nürnberg und Fürth]]“, S. 91</ref> | „1841 brannte das für die Todtenbrüderschaft bestimmte Häuschen auf dem jüdischen Friedhofe in Folge Blitzschlags nieder; auch gelangte in diesem Jahre eine israelitische Leichenzugsordnung zur Geltung.“<ref> [[Hugo Barbeck]] in seinem Buch: „[[Geschichte der Juden in Nürnberg und Fürth (Buch)|Geschichte der Juden in Nürnberg und Fürth]]“, S. 91</ref> |
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