Fritz Kempfler: Unterschied zwischen den Versionen

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==Abgeordneter==
==Abgeordneter==
Nach dem 2. Weltkrieg tratt Kempfler in die CSU ein. Kempfler war von 1955 bis 1970 Vorsitzender der CSU KV Eggenfelden und ab [[1956]] Kreistagsabgeordneter im Landkreis Eggenfelden. Dem Deutschen Bundestag gehörte er von [[1957]] bis [[1976]] an. Er vertrat den Wahlkreis Pfarrkirchen (211 bzw. 217) in vier Wahlperioden im Parlament. Während dieser Arbgeordnetenzeit war er Mitglied der Beratenden Versammlung des Europarates und der Versammlung der Westeuropäischen Union seit [[1966]], [[1966]]-[[1969]] Vorsitzender, dann stv. Vorsitzender des Geschäftsordnungsausschusses der Versammlung der Westeuropäischen Union.  
Nach dem 2. Weltkrieg tratt Kempfler in die CSU ein. Kempfler war von 1955 bis 1970 Vorsitzender der CSU KV Eggenfelden und ab [[1956]] Kreistagsabgeordneter im Landkreis Eggenfelden. Dem Deutschen Bundestag gehörte er von [[1957]] bis [[1976]] an. Er vertrat den Wahlkreis Pfarrkirchen (211 bzw. 217) in vier Wahlperioden im Parlament.  


Vor der Abstimmung über die 26. Änderung des Grundgesetzes gab er am [[18. Juni]] [[1970]] gemeinsam mit seinem Fraktionskollegen Linus Memmel und dem [[SPD]]-Abgeordneten Dr. Klaus-Peter Schulz eine Erklärung ab, dass er sich der Stimme enthalten müsse, weil er zwar die künftige Zuständigkeit des Bundes für den Hochschulbau unterstütze, aber die Herabsetzung des Wahlalters von 21 auf 18 Jahre ablehne. Er kritisierte in der Erklärung die aus seiner Sicht unsinnige Verquickung zweier Gegenstände, die keinen Bezug zueinander hätten. Vielmehr ''bezweifelten er die geistige Reife der Jugendlichen und befürchteten schädliche Folgen für die Gemeinschaft. Die Herabsetzung des Wahlalters privilegiere die Unreife und sei kein Zugewinn für die demokratische Ordnung'', so seine Argumente. Mit 441 Abgeordnete stimmten der Grundgesetzänderung zu, so dass die Änderung des Grundgesetzes am 31. Juli 1970 in Kraft trat. <ref> * Quelle: Deutscher Bundestag [http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/39287766_kw23_kalender_wahlalter/index.jsp Internet] </ref>
Vor der Abstimmung über die 26. Änderung des Grundgesetzes gab er am [[18. Juni]] [[1970]] gemeinsam mit seinem Fraktionskollegen Linus Memmel und dem [[SPD]]-Abgeordneten Dr. Klaus-Peter Schulz eine Erklärung ab, dass er sich der Stimme enthalten müsse, weil er zwar die künftige Zuständigkeit des Bundes für den Hochschulbau unterstütze, aber die Herabsetzung des Wahlalters von 21 auf 18 Jahre ablehne. Er kritisierte in der Erklärung die aus seiner Sicht unsinnige Verquickung zweier Gegenstände, die keinen Bezug zueinander hätten. Vielmehr ''bezweifelten er die geistige Reife der Jugendlichen und befürchteten schädliche Folgen für die Gemeinschaft. Die Herabsetzung des Wahlalters privilegiere die Unreife und sei kein Zugewinn für die demokratische Ordnung'', so seine Argumente. Mit 441 Abgeordnete stimmten der Grundgesetzänderung zu, so dass die Änderung des Grundgesetzes am [[31. Juli]] [[1970]] in Kraft trat. <ref> * Quelle: Deutscher Bundestag [http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/39287766_kw23_kalender_wahlalter/index.jsp Internet] </ref>


[[Datei:Kempfler Grabinschrift.jpg|thumb|right|Grabinschrift]]Zwei Jahre später, am [[9. Juni]] [[1972]], stimmte er ebenfalls gegen die Änderung des Wahlrechts (entgegen der Mehrheit der CDU/CSU-Fraktion) gemeinsam mit Memmel - und dem zwischenzeitlich zur Unionsfraktion übergetretenen Schulz - die eine Herabsetzung des Volljährigkeitsalters auf 18 Jahre vorsah.  
[[Datei:Kempfler Grabinschrift.jpg|thumb|right|Grabinschrift]]Zwei Jahre später, am [[9. Juni]] [[1972]], stimmte er ebenfalls gegen die Änderung des Wahlrechts (entgegen der Mehrheit der CDU/CSU-Fraktion) gemeinsam mit Memmel - und dem zwischenzeitlich zur Unionsfraktion übergetretenen Schulz - die eine Herabsetzung des Volljährigkeitsalters auf 18 Jahre vorsah.  
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