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Hierzu gehören das Anbringen von Verkehrszeichen und Markierungen im Straßenraum auf Anordnung des [[Straßenverkehrsamt]]es, der Betrieb der Parkscheinautomaten, die Straßenreinigung und der Winterdienst, sofern dieser nicht per Verordnung den Anliegern übertragen ist. | Hierzu gehören das Anbringen von Verkehrszeichen und Markierungen im Straßenraum auf Anordnung des [[Straßenverkehrsamt]]es, der Betrieb der Parkscheinautomaten, die Straßenreinigung und der Winterdienst, sofern dieser nicht per Verordnung den Anliegern übertragen ist. | ||
Ferner gehört zu den Aufgaben des Bauhofs der Unterhalt der Gewässer und der Hochwasserabwehrdienst. | Ferner gehört zu den Aufgaben des Bauhofs der Unterhalt der [[::Kategorie:Gewässer|Gewässer]] und der Hochwasserabwehrdienst. | ||
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