Stadtverwaltung (19. Jahrhundert): Unterschied zwischen den Versionen

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Dass im Magistrat auch Vertreter der jüdischen Bevölkerung waren, war nicht selbstverständlich. Dies musste sich die Israelitische Kultusgemeinde (IKG) erst erkämpfen: Sie beschwerte sich in München, dass kein Mitglied der jüdischen Gemeinde gewählt worden war, trotzdem sie ein Fünftel der Gesamtbevölkerung ausmachte. Und weiter wurde angeführt, dass unter dem alten Regime seit Jahrhunderten auf Grund verbriefter Rechte zwei Abgeordnete in die Stadtvertretung entsandt wurden. Daraufhin äußerte München sein Befremden "''dass bei den Wahlverhandlungen auch nicht ein Einziger der israelitischen Einwohner in Wahlvorschlag gekommen sei, welche sich doch durch ihre Anzahl, Vermögensverhältnisse, Betriebsamkeit und Bildung vorteilhaft auszeichnen, und mit der Christengemeinde in vielseitigen Berührungen stehen.''"<ref>Dr. A. Eckstein, Rabbiner. In: Der Kampf der Juden um ihre Emanzipation in Bayern, Fürth, G. Rosenberg-Verlag, 1905</ref>
Dass im Magistrat auch Vertreter der jüdischen Bevölkerung waren, war nicht selbstverständlich. Dies musste sich die Israelitische Kultusgemeinde (IKG) erst erkämpfen: Sie beschwerte sich in München, dass kein Mitglied der jüdischen Gemeinde gewählt worden war, trotzdem sie ein Fünftel der Gesamtbevölkerung ausmachte. Und weiter wurde angeführt, dass unter dem alten Regime seit Jahrhunderten auf Grund verbriefter Rechte zwei Abgeordnete in die Stadtvertretung entsandt wurden. Daraufhin äußerte München sein Befremden "''dass bei den Wahlverhandlungen auch nicht ein Einziger der israelitischen Einwohner in Wahlvorschlag gekommen sei, welche sich doch durch ihre Anzahl, Vermögensverhältnisse, Betriebsamkeit und Bildung vorteilhaft auszeichnen, und mit der Christengemeinde in vielseitigen Berührungen stehen.''"<ref>Dr. A. Eckstein, Rabbiner. In: Der Kampf der Juden um ihre Emanzipation in Bayern, Fürth, G. Rosenberg-Verlag, 1905</ref>


[[1848]] wurde in beiden Kammern beschlossen, die Sitzungen öffentlich abzuhalten.
[[1848]] wurde in beiden Kammern beschlossen, die Sitzungen öffentlich abzuhalten.
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