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Der '''Stadtrat der Stadt Fürth''' ("''Gemeindebevollmächtigte der Stadt Fürth''") ist das höchste Selbstverwaltungsorgan innerhalb der Stadt Fürth. Nur er kann bestimmen was in Fürth "Kommunales Gesetz" ist. | Der '''Stadtrat der Stadt Fürth''' ("''Gemeindebevollmächtigte der Stadt Fürth''") ist das höchste Selbstverwaltungsorgan innerhalb der Stadt Fürth. Nur er kann bestimmen was in Fürth "Kommunales Gesetz" ist. | ||
Fürth besitzt seit [[1818]], | Fürth besitzt seit [[1818]], als es Stadt "Erster Klasse" wurde, dieses höchste Gremium der Städtischen Selbstverwaltung. Ihm steht der [[Oberbürgermeister]] als Mitglied, als "Geschäftsführer" und oberster Repräsentant vor. | ||