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=== Stadt Fürth === | === Stadt Fürth === | ||
Neben Beschwerden über eine schlechte Informationspolitik seitens der Deutschen Bahn vertritt die Stadt Fürth die Auffassung, dass der mit dem "Verschwenk" der Trasse durchs Knoblauchsland verbundene Landschaftsverbrauch in keinem Verhältnis zu dem erwarteten Nutzen stehe und lehnt daher nach wie vor den S-Bahn Verschwenk ab<ref name="SR221008">Einstimmiger Beschluss des Stadtrats vom 22.10.2008</ref>. Infolge des am [[30. Januar]] [[2014]] durch das Eisenbahnbundesamt ergangenen Planfeststellungsbeschlusses zum Planfeststellungsabschnitt (PFA) 16 "Fürth-Nord" trifft die Stadt Fürth Vorkehrungen für die Klageerhebung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Sie stimmt ihr Vorgehen dabei mit weiteren Betroffenen und Interressenten, wie den im Bauernverband vertretenen Landwirten, dem Bund Naturschutz und dem Aktionsbündnis "Pro S-Bahn ohne Verschwenk" ab. Involviert sind dabei das Stadtplanugsamt zum Abgleich der Antragsunterlagen mit dem Planfeststellungsbeschluss, die städtische Tochter [[infra]] zur Befassung mit dem Grundwasserschutz und das Ordnungsamt zur Befassung mit Natur- und Artenschutz. Die juristische Vertretung der Stadt soll die Kanzlei Baumann aus Würzburg übernehmen. Die Frist zum Einlegen von Rechstmitteln endet für die Stadt Fürth am [[14. April]] <ref name=" | Neben Beschwerden über eine schlechte Informationspolitik seitens der Deutschen Bahn vertritt die Stadt Fürth die Auffassung, dass der mit dem "Verschwenk" der Trasse durchs Knoblauchsland verbundene Landschaftsverbrauch in keinem Verhältnis zu dem erwarteten Nutzen stehe und lehnt daher nach wie vor den S-Bahn Verschwenk ab<ref name="SR221008">Einstimmiger Beschluss des Stadtrats vom 22.10.2008</ref>. Infolge des am [[30. Januar]] [[2014]] durch das Eisenbahnbundesamt ergangenen Planfeststellungsbeschlusses zum Planfeststellungsabschnitt (PFA) 16 "Fürth-Nord" trifft die Stadt Fürth Vorkehrungen für die Klageerhebung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Sie stimmt ihr Vorgehen dabei mit weiteren Betroffenen und Interressenten, wie den im Bauernverband vertretenen Landwirten, dem Bund Naturschutz und dem Aktionsbündnis "Pro S-Bahn ohne Verschwenk" ab. Involviert sind dabei das Stadtplanugsamt zum Abgleich der Antragsunterlagen mit dem Planfeststellungsbeschluss, die städtische Tochter [[infra]] zur Befassung mit dem Grundwasserschutz und das Ordnungsamt zur Befassung mit Natur- und Artenschutz. Die juristische Vertretung der Stadt soll die Kanzlei Baumann aus Würzburg übernehmen. Die Frist zum Einlegen von Rechstmitteln endet für die Stadt Fürth am [[14. April]] <ref name="SR260314">Einstimmiger Beschluss des Stadtrats vom 26.03.2014</ref>. | ||
=== Bund Naturschutz und Landwirte === | === Bund Naturschutz und Landwirte === |
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