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Wenngleich in der derzeit gültigen Geschäftsordnung vom 12. März 2008 theoretisch verankert, nimmt er praktisch kaum von sich aus zu städtebaulichen und künsterischen Fragen Stellung. In aller Regel gibt das Baureferat die Themen vor. Die Mitglieder des Baukunstbeirats werden vom Stadtrat auf die Dauer von drei Jahren berufen und sind - im Gegensatz zu den Regelungen in anderen Städten wie Nürnberg - ehrenamtlich tätig. Die Berufung der Mitglieder erfolgt (laut Geschäftsordnung) aufgrund ihrer fachlichen und persönlichen Qualifikationen. Er besteht aus zehn Mitgliedern: Acht Architekten, davon ein Landschaftsarchitekt, die auf Vorschlag des Baureferates, sowie zwei bildende Künstler, die auf Vorschalg des Referates für Soziales, Jugend und Kultur vom Stadtrat berufen werden. | Wenngleich in der derzeit gültigen Geschäftsordnung vom 12. März 2008 theoretisch verankert, nimmt er praktisch kaum von sich aus zu städtebaulichen und künsterischen Fragen Stellung. In aller Regel gibt das Baureferat die Themen vor. Die Mitglieder des Baukunstbeirats werden vom Stadtrat auf die Dauer von drei Jahren berufen und sind - im Gegensatz zu den Regelungen in anderen Städten wie Nürnberg - ehrenamtlich tätig. Die Berufung der Mitglieder erfolgt (laut Geschäftsordnung) aufgrund ihrer fachlichen und persönlichen Qualifikationen. Er besteht aus zehn Mitgliedern: Acht Architekten, davon ein Landschaftsarchitekt, die auf Vorschlag des Baureferates, sowie zwei bildende Künstler, die auf Vorschalg des Referates für Soziales, Jugend und Kultur vom Stadtrat berufen werden. | ||
Jedes Mitglied kann nur für zwei Sitzungsperionden berufen werden. Über die Gutachten des Baukunstbeirats beraten der Bau- und Werkausschuss sowie der Stadtrat. Der Baukunstbeirat wählt aus seiner Mitte für ein Jahr einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Die Geschäftsführeung liegt beim Baureferat, der Geschäftsführer wird vom Stadtrat bestellt. Zu den Sitzungen sind das Bauerferat, das Kulturreferat und je ein Mitglied der Stadtratsfraktioenn, der Stadtheimatplfeger und der Pfleger (bzw. die Pflegerin) des Stadtbildes einzuladen. Sie müssen jederzeit, auch außerhalb der Tagesordnung, gehört werden (der | Jedes Mitglied kann nur für zwei Sitzungsperionden berufen werden. Über die Gutachten des Baukunstbeirats beraten der Bau- und Werkausschuss sowie der Stadtrat. Der Baukunstbeirat wählt aus seiner Mitte für ein Jahr einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Die Geschäftsführeung liegt beim Baureferat, der Geschäftsführer wird vom Stadtrat bestellt. Zu den Sitzungen sind das Bauerferat, das Kulturreferat und je ein Mitglied der Stadtratsfraktioenn, der Stadtheimatplfeger und der Pfleger (bzw. die Pflegerin) des Stadtbildes einzuladen. Sie müssen jederzeit, auch außerhalb der Tagesordnung, gehört werden (der Stadtheimatpflegerist ist bei dieser Regelung jedoch nicht ausdrücklich eingeschlossen). Stimmrecht haben nur die zehn Mitglieder des Baukunstbeirates (also Architekten und bildende Künstler entsprechend der [[#Mitglieder|untenstehenden Aufstellung]]). Die Sitzungen sind grundsätzlich nichtöffentlich. Der Beirat kann zu einzelnen Tagesordnungspunkten Bauherren und Entwurfsverfasser einladen. Die Gutachten des Baukunstbeirates sind Empfehlungen für die Tätigkeit der Verwaltung, Bauherrn, Entwurfsverfasser und betroffener bildende Künstler, die vom Inhalt der Gutachten in Kenntnis gesetzt werden. | ||
== Mitglieder == | == Mitglieder == |
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