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:2.3 Die Heimatpfleger sind von Benutzungsgebühren im Stadtarchiv und im Baureferat (z.B. historische Bauakten, Kartenwerke der Vermessung) freigestellt, soweit die Benutzung im Rahmen des Ehrenamtes erfolgt. | :2.3 Die Heimatpfleger sind von Benutzungsgebühren im Stadtarchiv und im Baureferat (z.B. historische Bauakten, Kartenwerke der Vermessung) freigestellt, soweit die Benutzung im Rahmen des Ehrenamtes erfolgt. | ||
:2.4 Heimatpflege sind im Rahmen der bestehenden Kommunalen Haftpflichtversicherung haftpflichtversichert. Unfallversicherungsschutz für dienstliche Tätigkeiten besteht im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung für ehrenamtlich Tätige | :2.4 Heimatpflege sind im Rahmen der bestehenden Kommunalen Haftpflichtversicherung haftpflichtversichert. Unfallversicherungsschutz für dienstliche Tätigkeiten besteht im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung für ehrenamtlich Tätige (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 des Siebten Buches Sozailgestzbauuch - SGB VIII). | ||
:'''3. Sonstiges''' | |||
:Im Übrigen gilt die Satzung über die Rechtsverhältnisse der Heimatpfleger der Stadt Fürth vom 13.11.85 in der jeweilig aktuellen Fassung.* | |||
:'''4. Inkrafttreten''' | |||
:Diese Dinestwanweisung tritt am 1.1.1986 in Kraft.** | |||
: Fürth, Stadt Fürth | |||
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: | : * Jetzt: Satzung vom 05.12.2012, Stadtzeitung vom 19.12.2012; ** bezieht sich auf ursprüngliche Fassung. | ||
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==Arten von Heimatpflegern== | ==Arten von Heimatpflegern== |
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