Beamtensiedlung: Unterschied zwischen den Versionen

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Von Mai 1922 bis Juni 1923 wurde trotz der galoppierenden Inflation der 2. Bauabschnitt verwirklicht. Zum 2. Dezember 1923 löste sich die dann eigenständige Baugenossenschaft Fürth aus dem Nürnberger Verbund. Nicht zuletzt war dies auch eine Konsequenz aus der nicht erfolgten, zunächst aber erwarteten [[Eingemeindung#Anfang_der_1920er_Jahre|Eingemeindung Fürths]] nach Nürnberg.  
Von Mai 1922 bis Juni 1923 wurde trotz der galoppierenden Inflation der 2. Bauabschnitt verwirklicht. Zum 2. Dezember 1923 löste sich die dann eigenständige Baugenossenschaft Fürth aus dem Nürnberger Verbund. Nicht zuletzt war dies auch eine Konsequenz aus der nicht erfolgten, zunächst aber erwarteten [[Eingemeindung#Anfang_der_1920er_Jahre|Eingemeindung Fürths]] nach Nürnberg.  


Der 3. Bauabschnitt folgte von August 1923 bis Januar 1924 mit zwei Viererblocks, der 4. Bauabschnitt von Mai bis Oktober 1924 (vier Wohnungen an der Vestner Straße). Im Juli 1926 konnten die Wohnungen des V. Bauabschnittes und im 6. Bauabschnitt der Dreierblock in der Wallensteinstraße bezogen werden.
Der 3. Bauabschnitt folgte von August 1923 bis Januar 1924 mit zwei Viererblocks, der 4. Bauabschnitt von Mai bis Oktober 1924 (vier Wohnungen an der Vestner Straße). Im Juli 1926 konnten die Wohnungen des 5. Bauabschnittes und im 6. Bauabschnitt der Dreierblock in der Wallensteinstraße bezogen werden.
   
   
Die Baugenossenschaft konnte gegenüber dem Sozialministerium als Zuschussgeber das Recht behaupten, dass nur Mitgliedern Wohnrecht zukommt.  
Die Baugenossenschaft konnte gegenüber dem Sozialministerium als Zuschussgeber das Recht behaupten, dass nur Mitgliedern Wohnrecht zukommt.  
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