Magistrat: Unterschied zwischen den Versionen
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Der '''Magistrat''' der Stadt Fürth war Leitungsgremium der Stadtverwaltung | Der '''Magistrat''' der Stadt Fürth war eines der beiden Leitungsgremium der Stadtverwaltung. | ||
Fürth bekam [[1818]], mit der Erhebung zur "''Stadt Erster Klasse''", eine eigene Stadtverwaltung mit einem Zweikammersystem. | |||
Die Gemeindebürger - das Bürgerrecht war an Haus-, Grund-, oder Gewerbesteuer gebunden - wählten die Gemeindebevollmächtigen (heute [[Stadtrat]]). Er umfasste 36 Sitze, davon mussten sechs jüdische Vertreter sein. | |||
Die Gemeindebevollmächtigten wählten die Magistratsräte, die die laufenden Geschäfte erledigten und die rechtskundigen Räte und Bürgermeister bestimmten. | |||
Der Magistrat der Stadt Fürth umfasste 12 Sitze, davon mussten zwei jüdische Vertreter sein. | |||
Der Magistrat ist heute mit den Referenten vergleichbar. | |||
== Berühmte Magistratsräte der Stadt Fürth == | |||
* [[Max Eiermann]] (1884-1890) | |||
* [[Johann Wilhelm Engelhardt]] (1863-1869) | |||
* [[Sigmund Grünsfeld]] (1870-1878) | |||
* [[Christian Heinrich Hornschuch]] (?) | |||
* [[Paul Käppner]] (?) | |||
* [[Konrad Ott]] (1864-1869) | |||
* [[Anton Sahlmann]] (?) | |||
* [[Friedrich Scherzer]] (1911-1918) | |||
* [[Daniel Waldmann]] (?) | |||
* [[Franz Paul Bernhard Tillmetz]] | |||
[[Kategorie: Ämter und Aufgaben]] | [[Kategorie: Ämter und Aufgaben]] |