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Man ist auch während der "Probezeit" (= "zur Anstellung" = "z.A") schon verbeamtet! Nur noch nicht "auf Lebenszeit". [[Benutzer:Marocco|Marocco]] ([[Benutzer Diskussion:Marocco|Diskussion]]) 22:43, 7. Feb. 2024 (CET) | Man ist auch während der "Probezeit" (= "zur Anstellung" = "z.A") schon verbeamtet! Nur noch nicht "auf Lebenszeit". [[Benutzer:Marocco|Marocco]] ([[Benutzer Diskussion:Marocco|Diskussion]]) 22:43, 7. Feb. 2024 (CET) | ||
Und man ist als Tarifbeschäftigte(r) im öffentlichen Dienst einer Laufbahngruppe zugeordnet; z. B. auch dem höheren Dienst. Deshalb muss man kein Beamter sein, daher ist die eingangs erwähnte Schlussfolgerung im gehobenen Dienst sei man automatisch Beamter/Beamtin schlicht unzutreffend. Ich weiß aus Erfahrung wovon ich spreche.--[[Benutzer:Aquilex|Aquilex]] ([[Benutzer Diskussion:Aquilex|Diskussion]]) 23:57, 7. Feb. 2024 (CET) |