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Eduard Bürklein sei somit als ursprünglicher Architekt zu nennen, da der Originalplan der Fassade seine Unterschrift trägt. Dies sei das entscheidende Kriterium für die Urheberschaft eines Gebäudes. Selbst wenn Friedrich den Hauptteil der Pläne angefertigt hätte, tragen sie die Unterschrift seines Bruders Eduard. Friedrich hat darüber hinaus als Urheber zu gelten, weil er die Pläne in wesentlichen Teilen abgeändert habe, so die Auffassung von des Stadtarchivars Dr. Schramm. | Eduard Bürklein sei somit als ursprünglicher Architekt zu nennen, da der Originalplan der Fassade seine Unterschrift trägt. Dies sei das entscheidende Kriterium für die Urheberschaft eines Gebäudes. Selbst wenn Friedrich den Hauptteil der Pläne angefertigt hätte, tragen sie die Unterschrift seines Bruders Eduard. Friedrich hat darüber hinaus als Urheber zu gelten, weil er die Pläne in wesentlichen Teilen abgeändert habe, so die Auffassung von des Stadtarchivars Dr. Schramm. | ||
Im Frühjahr [[2018]] wurde vom [[Ältestenrat |Ältestenrat]] der Stadt Fürth diese Sichtweise übernommen und beschlossen, dass künftig Eduard und Friedrich Bürklein gleichwertig als Architekten bzw. Fertiger der Pläne für den Rathausbau zu bezeichnen sind. Diese "Sichtweise" lehnt der | Im Frühjahr [[2018]] wurde vom [[Ältestenrat |Ältestenrat]] der Stadt Fürth diese Sichtweise übernommen und beschlossen, dass künftig Eduard und Friedrich Bürklein gleichwertig als Architekten bzw. Fertiger der Pläne für den Rathausbau zu bezeichnen sind. Diese "Sichtweise" lehnt der Lokalhistoriker [[Peter Frank]] ab, da seiner Meinung nach keine Belege dieser Argumentation in den Akten des Archivs zu finden sind. Deshalb kann weiterhin seiner Meinung nach von einer "Gleichwertigkeit" der beiden Brüder nicht die Rede sein. | ||
== Beleuchtung == | == Beleuchtung == |