Otto Kreppner: Unterschied zwischen den Versionen

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# Der Streitwert wird auf 5.868,- DM festgelegt.  
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Weiterhin wurde festgelegt, dass Otto Kreppner in die Stufe II als Belasteter eingestuft worden wäre - womit erneut keine Penisonansprüche für die Witwe geltend gemacht werden konnten, aufgrund der Schwere der Eingruppierung. Kreppner wurde insbesondere zu Last gelegt, dass er unmittelbar an der Pogrommnacht in Fürth beteiligt gewesen sei: "''So hätte er die Wohnung des Juden Dingfelder zerstört – gaben die Zeugen Engelhardt und SS-Obersturmführer Weinhöppel zu Protokoll.''"<ref>Stadtarchiv Fürth, Akte Otto Kreppner, EAPI 2390, Spruchkammerurteil 1950</ref> Auch ein Antrag auf Waisengeld, den die Witwe 1949 für die vier verbliebenen Kinder gestellt hatte, wurde am 22. August 1949 vom Stadtrat abgelehnt.  
Weiterhin wurde festgelegt, dass Otto Kreppner in die Stufe II als Belasteter eingestuft worden wäre - womit erneut keine Penisonansprüche für die Witwe geltend gemacht werden konnten, aufgrund der Schwere der Eingruppierung. Kreppner wurde insbesondere zu Last gelegt, dass er unmittelbar an der Pogrommnacht in Fürth beteiligt gewesen sei: "''So hätte er die Wohnung des [[Hermann Dingfelder|Juden Dingfelder]] zerstört – gaben die Zeugen Engelhardt und SS-Obersturmführer Weinhöppel zu Protokoll.''"<ref>Stadtarchiv Fürth, Akte Otto Kreppner, EAPI 2390, Spruchkammerurteil 1950</ref> Auch ein Antrag auf Waisengeld, den die Witwe 1949 für die vier verbliebenen Kinder gestellt hatte, wurde am 22. August 1949 vom Stadtrat abgelehnt.  


Durch neue Rechtsgrundlagen stellte die Witwe 1952 erneut einen Antrag, in dem sie die Nachversicherung ihres verstorbenen Ehemanns als Beamter forderte. Auch dieser Antrag wurde von Seiten der Stadt abgelehnt, da "er nur Beamter auf Zeit war - spätestens aber 1942 auf Lebenszeit hätte umgewandelt werden müssen. Das wurde aber wohl vergessen. Die Nachversicherung wird abgelehnt, da er durch seinen Freitod seinen Beamtenstatus verloren hätte." Die Ablehnung erfolgte am 5. Dezember 1952 durch das Amt und wurde durch einen Beschluss des Stadtrates am 12. Januar 1953 bestätigt.  
Durch neue Rechtsgrundlagen stellte die Witwe 1952 erneut einen Antrag, in dem sie die Nachversicherung ihres verstorbenen Ehemanns als Beamter forderte. Auch dieser Antrag wurde von Seiten der Stadt abgelehnt, da "er nur Beamter auf Zeit war - spätestens aber 1942 auf Lebenszeit hätte umgewandelt werden müssen. Das wurde aber wohl vergessen. Die Nachversicherung wird abgelehnt, da er durch seinen Freitod seinen Beamtenstatus verloren hätte." Die Ablehnung erfolgte am 5. Dezember 1952 durch das Amt und wurde durch einen Beschluss des Stadtrates am 12. Januar 1953 bestätigt.  
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