Wasserversorgung der Lungenheilstätte: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Kommission erklärte sich in der Sitzung vom 22. September zwar mit dem Projekt prinzipiell einverstanden, verlangte jedoch noch eine Planergänzung für den Anschluss der beiden Ortsteile mit Ausweisung der Kosten, die auf das städtische Wasserwerk entfallen würden. Kullmann lieferte am 29. September einen Kostenanschlag für die örtliche Versorgung von Ober- und Unterfürberg, der sich auf insgesamt auf 11.000 M belief. In beiden Ortschaften wurden Erhebungen durchgeführt, ob und ggf. welche Anwesenbesitzer an einem Anschluss an die städtische Wasserversorgung interessiert sind. Das Ergebnis fiel jedoch sehr ungünstig aus: In Unterfürberg samt seinen 28 Anwesen mit 51 Mietparteien wollten sich nur 3 Anwesen (Nr. 59: Schumacher Konrad Schuh, Nr. 60: Gasarbeiter Friedrich Eskofier, Nr. 99: Bäckermeister Johann Weiss) an die Wasserleitung anschließen und in Oberfürberg bei 14 Anwesen mit 25 Mietparteien nicht ein einziger. Daraufhin teilte Direktor Lindmann dem Magistrat am 26. Dezember 1905 mit, dass es vorerst bei dem ursprünglichen Projekt verbleiben, die Versorgung der beiden Ortschaften aber zurückgestellt  werden sollte.
Die Kommission erklärte sich in der Sitzung vom 22. September zwar mit dem Projekt prinzipiell einverstanden, verlangte jedoch noch eine Planergänzung für den Anschluss der beiden Ortsteile mit Ausweisung der Kosten, die auf das städtische Wasserwerk entfallen würden. Kullmann lieferte am 29. September einen Kostenanschlag für die örtliche Versorgung von Ober- und Unterfürberg, der sich auf insgesamt auf 11.000 M belief. In beiden Ortschaften wurden Erhebungen durchgeführt, ob und ggf. welche Anwesenbesitzer an einem Anschluss an die städtische Wasserversorgung interessiert sind. Das Ergebnis fiel jedoch sehr ungünstig aus: In Unterfürberg samt seinen 28 Anwesen mit 51 Mietparteien wollten sich nur 3 Anwesen (Nr. 59: Schumacher Konrad Schuh, Nr. 60: Gasarbeiter Friedrich Eskofier, Nr. 99: Bäckermeister Johann Weiss) an die Wasserleitung anschließen und in Oberfürberg bei 14 Anwesen mit 25 Mietparteien nicht ein einziger. Daraufhin teilte Direktor Lindmann dem Magistrat am 26. Dezember 1905 mit, dass es vorerst bei dem ursprünglichen Projekt verbleiben, die Versorgung der beiden Ortschaften aber zurückgestellt  werden sollte.


Die Pflegekommission zeigte sich grundsätzlich einverstanden, wollte sich aber erst entscheiden, wenn ihr Anteil an den Gesamtkosten von 53.500 M definitiv festgestellt wurde. Nun beauftragte der Stadtmagistrat die Direktion des städtischen Wasserwerks, einen Beschluss der Wasserwerkskommission zur Kostenteilung herbeizuführen. Man blieb bei der Teilung, wie sie Lindmann bereits am 14. August 1905 vorschlug mit der Ergänzung, dass die Heilstätte von dem Aufwand des Wasserwerks die Hälfte der Verzinsung mit 4 % solange übernimmt, bis nach dem Ermessen des Magistrats infolge des Wasserkonsums eine genügenden Verzinsung des Kapitalaufwands gesichert ist. Mit Beschluss vom 5. Februar 1906 stimmte die Verwaltungskommission der Heilstätte dieser Kostenteilung zu. Sie beantragte zugleich dafür die Genehmigung bei den städtischen Kollegien unter den Voraussetzungen, dass die Durchführung dieser Arbeiten dem städt. Gas- und Wasserwerk übertragen wird und die auf die Heilstätte entfallenden Kosten aus dem sog. Sanatoriumsbaufonds bzw. dem Erneuerungsfonds zu decken und die Verzinsung der Hälfte des Aufwands für die Leitung bis Oberfürberg aus den laufenden Einnahmen der Heilstätte zu bestreiten sind. Der Stadtmagistrat und die Gemeindebevollmächtigten fassten am 8. bzw. 13. Februar [[1906]] die entsprechenden Beschlüsse.
Die Pflegekommission zeigte sich grundsätzlich einverstanden, wollte sich aber erst entscheiden, wenn ihr Anteil an den Gesamtkosten von 53.500 M definitiv festgestellt wurde. Nun beauftragte der Stadtmagistrat die Direktion des städtischen Wasserwerks, einen Beschluss der Wasserwerkskommission zur Kostenteilung herbeizuführen. Man blieb bei der Teilung, wie sie Lindmann bereits am 14. August 1905 vorschlug mit der Ergänzung, dass die Heilstätte von dem Aufwand des Wasserwerks die Hälfte der Verzinsung mit 4 % solange übernimmt, bis nach dem Ermessen des Magistrats infolge des Wasserkonsums eine genügende Verzinsung des Kapitalaufwands gesichert ist. Mit Beschluss vom 5. Februar 1906 stimmte die Verwaltungskommission der Heilstätte dieser Kostenteilung zu. Sie beantragte zugleich dafür die Genehmigung bei den städtischen Kollegien unter den Voraussetzungen, dass die Durchführung dieser Arbeiten dem städt. Gas- und Wasserwerk übertragen wird und die auf die Heilstätte entfallenden Kosten aus dem sog. Sanatoriumsbaufonds bzw. dem Erneuerungsfonds zu decken und die Verzinsung der Hälfte des Aufwands für die Leitung bis Oberfürberg aus den laufenden Einnahmen der Heilstätte zu bestreiten sind. Der Stadtmagistrat und die Gemeindebevollmächtigten fassten am 8. bzw. 13. Februar [[1906]] die entsprechenden Beschlüsse.


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