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Der detaillierte Kostenanschlag erbrachte in Summe 70.000 M, allerdings war nunmehr auch die anfangs ausgeklammerte Ortsversorgung, zuvor zu 11.000 M ermittelt, mit einbegriffen. Die Mehrkosten rührten im Wesentlichen aus dem nun geplanten Wasserturm her, dessen Aufwand im Ganzen zu 10.000 M kalkuliert wurde. | Der detaillierte Kostenanschlag erbrachte in Summe 70.000 M, allerdings war nunmehr auch die anfangs ausgeklammerte Ortsversorgung, zuvor zu 11.000 M ermittelt, mit einbegriffen. Die Mehrkosten rührten im Wesentlichen aus dem nun geplanten Wasserturm her, dessen Aufwand im Ganzen zu 10.000 M kalkuliert wurde. | ||
Zunächst wurde die Verwaltung des Wasserwerks zum vorgelegten Detailprojekt um Stellungnahme gebeten. Direktor Lindmann äußerte sich am 10. Juni dahingehend, dass die abgeänderte Führung und Dimensionierung der Rohrleitung im Einvernehmen mit dem Wasserwerk wegen der dadurch bedingten Vorteile erfolgt sei. Auch sprach er sich für den vorgesehenen Wasserturm aus, der unbedingt gegenüber einem Erdbehälter an dieser Stelle wegen der größeren Druckhöhe und damit verbundenen günstigeren Verwendung bei Feuergefahr vorgezogen werden soll. Bei der Kostenaufteilung nach dem neuen Anschlag sah er nunmehr auf das Wasserwerk 39.891 M entfallen, für die Lungenheilstätte 30.109 M. Schließlich beantragte er, dem Ing. Kullmann nicht nur die Bauoberleitung, sondern die gesamte Bauleitung zu übertragen sowie die Beschaffung des Rohrmaterials bei dem Deutschen Gussröhren-Syndikat in Köln zu gestatten, mit dem bereits ein Vorvertrag geschlossen war. | |||
Der Verwaltungsrat des Wasserwerks beschloss in seiner Sitzung am 18. Juni, das ausgearbeitete Detailprojekt den städtischen Kollegien zur Genehmigung vorzulegen. Zudem sprach er sich dafür aus, die einstweilige Beschaffung des Rohrmaterials zu gestatten. Zum Ankauf des erforderlichen Grundstücks für das Hebewerk bei Oberfürberg wurde der Magistratsrat [[Aaron Hirschhorn|Hirschhorn]], vorbehaltlich der Genehmigung der Kollegien, ermächtigt. | |||
Bürgermeister Kutzer beauftragte am 20. Juni das Stadtbauamt mit der Prüfung des Detailprojekts. Bauamtmann [[Josef Schug|Schug]] hatte keine Beanstandungen, merkte aber die Wiederinstandsetzung der benutzen Straßen und Wege an und forderte dafür mindestens 1000 M, da der Kostenanschlag dazu keine Angaben enthielt. Zur architektonischen Gestaltung der Hochbauten äußerte Stadtbaurat Holzer ergänzend, dass hierbei beim Wasserturm kein besonderer Wert gelegt zu werden braucht, da er vom Wald verdeckt sein wird; dagegen aber das gut sichtbare Pumpwerk nach einem vom Bauamt zu fertigenden Projekt zur Ausführung kommen soll. Zum Bauamtsgutachten nahm Kullmann am 16. Juli Stellung und wies darauf hin, dass die Straßenwiederherstellung im Kostenanschlag zwar nicht explizit ausgewiesen aber enthalten sei und daher der Gesamtkredit nicht erhöht werden muss. Der Forderung von Holzer zur Ausgestaltung der Hochbauten schloss er sich an. | |||
Eine weitere Anfrage des Bauamts galt der Möglichkeit, das Pumpwerk auf städtischen Grund zu verlegen. Da dieser 300 m entfernt, aber 8 m höher lag, war damit die geplante Lösung des Hebewerks an dieser Stelle nicht möglich. Für diesen Fall wäre ein gesonderter Tiefbehälter erforderlich, der Mehrkosten von 800 bis 1000 M bedeutete. Kullmann schlug daher vor, diese Änderung nur bei sehr hohen Grunderwerbskosten in Erwägung zu ziehen. Das fragliche Grundstück Dambach Plan-Nr. 575 a/b gehörte Moses Strauss und Wolf Weissmann, mit denen Magistratsrat Hirschhorn in Verhandlung trat. Am 8. August teilte Hirschhorn mit, dass die Eigentümer unter keinen Umständen einen Teil des Grundstücks verkaufen wollten, allerdings das ganze ca. 3,5 Tagwerk (ca. 1,2 ha) große Areal veräußern würden. Ihm sei es durch weitere Bemühungen gelungen, den ursprünglichen Preis von 3000 M auf 2500 M pro Tgw. zu ermäßigen. Daraufhin wurde das Grundstück von der Stadt erworben. | |||
Weiter wurden Vorschläge zur Verwendung eines Dieselmotors für das Hebewerk und einer größeren Auslegung des Hochbehälters eingebracht. Ingenieur Kullmann beließ es mit entsprechender Begründung beim Detailprojekt: Für einen Dieselmotor sei der geplante Betrieb zu klein, er wies auf die Möglichkeit eines Elektromotors hin, der ohne Schwierigkeiten und besondere Kosten angebracht werden kann, sobald das Netz des Elektrizitätswerks erweitert würde. Eine Speichervergrößerung lehnte er ab, da darunter die Qualität des Wassers erheblich leide und dies nur zur fortwährenden Klagen führen würde. | |||
Der Verwaltungsrat der Lungenheilstätte ([[Ernst Beeg|Beeg]], [[Friedrich August Zick|Zick]], Baritsch, S. Mayer, Löhner, Farrnbacher, Zinn, [[Hermann Friedrich|Friedrich]]) erklärte sich am 10. August mit dem Beschluss des Wasserwerks vom 18. Juni einverstanden. Der Magistrat genehmigte das Projekt am 16. August 1906 in der Variante, die einen Hochbehälter mit eigener Unterstützungskonstruktion (Wasserturm) vorsah. Die äußere Gestaltung des Pumpwerks wurde dem Stadtbauamt zugewiesen. Die Kostenverteilung erfolgte nach den vorhergehenden Beschlüssen. Zudem sollte ein Gesuch beim kgl. Staatsministerium des Innern um Gewährung eines Zuschusses aus dem Wasserversorgungsfonds eingereicht werden. Zugleich genehmigte der Magistrat den Beschluss des Wasserwerks-Verwaltungsrats und übertrug die gesamte Bauleitung dem Zivilingenieur Kullmann. Das Kollegium der Gemeindebevollmächtigten stimmte am 28. August (Unterschrift [[Leopold Ehrmann|Ehrmann]]) dem Magistratsbeschluss, mit Ausnahme eines Details zum Honorar, zu. | |||
== Honorar des Ingenieurs Kullmann == | |||
Am 26. Juli 1906 fragte der Stadtmagistrat bei Heinrich Kullmann an, welches Honorar er für seine Leistungen beanspruche. In seiner Antwort setzte er bei einer Anschlagsumme (ohne Grunderwerb und Bauleitungskosten) von 66.000 M das Honorar für Projektbearbeitung und Bauoberleitung gemäß geltender „Hamburger Norm“ auf 6,5 % dieser Summe fest und gab darauf einen Nachlass von 10 %, berechnete mit 5,85 % o. g. Bausumme ein Honorar von rund 3800 M. Für das gelieferte Projekt verlangte er einen Teilbetrag von 2100 M, der umgehend zu zahlen war. Der Restbetrag sollte in zwei Raten gewährt werden, wobei die letzte Rate nach Inbetriebnahme der Anlage fällig würde. Die Überwachung der Arbeiten durch einen Mitarbeiter („älterer Herr“) seines Büros würden durch dessen Tagegelder gesondert zu vergüten sein. | |||
Zu den Honorarforderungen wurde das Stadtbauamt zur Stellungnahme aufgefordert. Amtsvorstand Holzer befand die Forderung für in Ordnung und schlug vor, die Restrate so aufzuteilen, dass nach Fertigstellung der Rohrverlegungsarbeiten eine Zahlung von 1000 M und die letzte in Höhe von 700 M nach Übergabe der Anlage erfolgen sollte. Das Honorar und seine Zahlung in Teilbeträgen nach dem Vorschlag des Stadtbauamts wurde vom Stadtmagistrat in der Sitzung vom 16. August genehmigt. | |||
Dagegen hatten die Gemeindebevollmächtigten in einem Punkt Einwände, sie wollten das Tagesgeld zur Baukontrolle nicht zahlen, da ihrer Ansicht nach diese Leistung zu den Verpflichtungen des Bauleiters gehöre. Daraufhin wurde nochmals das Stadtbauamt angefragt, aber Holzer wies darauf hin, dass nach geltenden Vorschriften besondere Bauleitung zu vergüten sei und auch bislang so verfahren wurde. | |||
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