Wasserversorgung der Lungenheilstätte: Unterschied zwischen den Versionen

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Bürgermeister Kutzer beauftragte am 20. Juni das Stadtbauamt mit der Prüfung des Detailprojekts. Bauamtmann [[Josef Schug|Schug]] hatte keine Beanstandungen, merkte aber die Wiederinstandsetzung der benutzen Straßen und Wege an und forderte dafür mindestens 1000 M, da der Kostenanschlag dazu keine Angaben enthielt. Zur architektonischen Gestaltung der Hochbauten äußerte Stadtbaurat Holzer ergänzend, dass hierbei beim Wasserturm kein besonderer Wert gelegt zu werden braucht, da er vom Wald verdeckt sein wird; dagegen aber das gut sichtbare Pumpwerk nach einem vom Bauamt zu fertigenden Projekt zur Ausführung kommen soll. Zum Bauamtsgutachten nahm Kullmann am 16. Juli Stellung und wies darauf hin, dass die Straßenwiederherstellung im Kostenanschlag zwar nicht explizit ausgewiesen aber enthalten sei und daher der Gesamtkredit nicht erhöht werden muss. Der Forderung von Holzer zur Ausgestaltung der Hochbauten schloss er sich an.
Bürgermeister Kutzer beauftragte am 20. Juni das Stadtbauamt mit der Prüfung des Detailprojekts. Bauamtmann [[Josef Schug|Schug]] hatte keine Beanstandungen, merkte aber die Wiederinstandsetzung der benutzen Straßen und Wege an und forderte dafür mindestens 1000 M, da der Kostenanschlag dazu keine Angaben enthielt. Zur architektonischen Gestaltung der Hochbauten äußerte Stadtbaurat Holzer ergänzend, dass hierbei beim Wasserturm kein besonderer Wert gelegt zu werden braucht, da er vom Wald verdeckt sein wird; dagegen aber das gut sichtbare Pumpwerk nach einem vom Bauamt zu fertigenden Projekt zur Ausführung kommen soll. Zum Bauamtsgutachten nahm Kullmann am 16. Juli Stellung und wies darauf hin, dass die Straßenwiederherstellung im Kostenanschlag zwar nicht explizit ausgewiesen aber enthalten sei und daher der Gesamtkredit nicht erhöht werden muss. Der Forderung von Holzer zur Ausgestaltung der Hochbauten schloss er sich an.
Eine weitere Anfrage des Bauamts galt der Möglichkeit, das Pumpwerk auf städtischen Grund zu verlegen. Da dieser 300 m entfernt, aber 8 m höher lag, war damit die geplante Lösung des Hebewerks an dieser Stelle nicht möglich. Für diesen Fall wäre ein gesonderter Tiefbehälter erforderlich, der Mehrkosten von 800 bis 1000 M bedeutete. Kullmann schlug daher vor, diese Änderung nur bei sehr hohen Grunderwerbskosten in Erwägung zu ziehen. Das fragliche Grundstück Dambach Plan-Nr. 575 a/b gehörte Moses Strauss und Wolf Weissmann, mit denen Magistratsrat Hirschhorn in Verhandlung trat. Am 8. August teilte Hirschhorn mit, dass die Eigentümer unter keinen Umständen einen Teil des Grundstücks verkaufen wollten, allerdings das ganze ca. 3,5 Tagwerk (ca. 1,2 ha) große Areal veräußern würden. Ihm sei es durch weitere Bemühungen gelungen, den ursprünglichen Preis von 3000 M auf 2500 M pro Tgw. zu ermäßigen. Daraufhin wurde das Grundstück von der Stadt erworben.  
Eine weitere Anfrage des Bauamts galt der Möglichkeit, das Pumpwerk auf städtischen Grund zu verlegen. Da dieser 300 m entfernt, aber 8 m höher lag, war damit die geplante Lösung des Hebewerks an dieser Stelle nicht möglich. Für diesen Fall wäre ein gesonderter Tiefbehälter erforderlich, der Mehrkosten von 800 bis 1000 M bedeutete. Kullmann schlug daher vor, diese Änderung nur bei sehr hohen Grunderwerbskosten in Erwägung zu ziehen. Das fragliche Grundstück Dambach Plan-Nr. 575 a/b gehörte Moses Strauss und Wolf Weissmann, mit denen Magistratsrat Hirschhorn in Verhandlung trat. Am 8. August teilte Hirschhorn mit, dass die Eigentümer unter keinen Umständen einen Teil des Grundstücks verkaufen wollten, allerdings das ganze ca. 3,5 Tagwerk (ca. 1,2 ha) große Areal veräußern würden. Ihm sei es durch weitere Bemühungen gelungen, den ursprünglichen Preis von 3000 M auf 2500 M pro Tgw. zu ermäßigen. Daraufhin wurde das Grundstück von der Stadt erworben, wohl aber bald weiterveräußert, nachdem das Pumpwerk schließlich östlich davon (heute Standort von Kirche/Gemeindezentrum der [[Lukas-Gemeinde Fürberg]]) errichtet wurde.
Weiter wurden Vorschläge zur Verwendung eines Dieselmotors für das Hebewerk und einer größeren Auslegung des Hochbehälters eingebracht. Ingenieur Kullmann beließ es mit entsprechender Begründung beim Detailprojekt: Für einen Dieselmotor sei der geplante Betrieb zu klein, er wies auf die Möglichkeit eines Elektromotors hin, der ohne Schwierigkeiten und besondere Kosten angebracht werden kann, sobald das Netz des Elektrizitätswerks erweitert würde. Eine Speichervergrößerung lehnte er ab, da darunter die Qualität des Wassers erheblich leide und dies nur zur fortwährenden Klagen führen würde.
Weiter wurden Vorschläge zur Verwendung eines Dieselmotors für das Hebewerk und einer größeren Auslegung des Hochbehälters eingebracht. Ingenieur Kullmann beließ es mit entsprechender Begründung beim Detailprojekt: Für einen Dieselmotor sei der geplante Betrieb zu klein, er wies auf die Möglichkeit eines Elektromotors hin, der ohne Schwierigkeiten und besondere Kosten angebracht werden kann, sobald das Netz des Elektrizitätswerks erweitert würde. Eine Speichervergrößerung lehnte er ab, da darunter die Qualität des Wassers erheblich leide und dies nur zur fortwährenden Klagen führen würde.
   
   
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Mitte August machte die Leitung der Heilstätte die überraschende Mitteilung, dass gegenwärtig vom Markt Zirndorf eine Brunnenanlage bei Weiherhof errichtet wird (seit 1908 in Betrieb), aus welcher vielleicht auch die Heilstätte günstig versorgt werden könnte. Das Stadtbauamt wurde beauftragt, das Nähere schleunigst festzustellen. Holzer reagierte ohne örtliche Erkundung sofort und warnte, sofern man die Sache näher angehen würde, würde sich eine Verschleppung der dringlichen Wasserversorgung der Lungenheilstätte ergeben. Zudem war er der Ansicht, dass sich die Wasserversorgungsfrage kaum wirtschaftlicher lösen lasse.<ref>Offenbar waren im Stadtbauamt die Ergebnisse der Voruntersuchungen nicht mehr parat, die eine solche Variante einbezogen hatten.</ref> Er empfahl, bei der Gemeindeverwaltung Zirndorf anzufragen, ob die Mitteilung auf Richtigkeit beruhe. Eine Konsultation von Ingenieur Kullmann war ihm nicht möglich, da dieser gerade verreist war.
Mitte August machte die Leitung der Heilstätte die überraschende Mitteilung, dass gegenwärtig vom Markt Zirndorf eine Brunnenanlage bei Weiherhof errichtet wird (seit 1908 in Betrieb), aus welcher vielleicht auch die Heilstätte günstig versorgt werden könnte. Das Stadtbauamt wurde beauftragt, das Nähere schleunigst festzustellen. Holzer reagierte ohne örtliche Erkundung sofort und warnte, sofern man die Sache näher angehen würde, würde sich eine Verschleppung der dringlichen Wasserversorgung der Lungenheilstätte ergeben. Zudem war er der Ansicht, dass sich die Wasserversorgungsfrage kaum wirtschaftlicher lösen lasse.<ref>Offenbar waren im Stadtbauamt die Ergebnisse der Voruntersuchungen nicht mehr parat, die eine solche Variante einbezogen hatten.</ref> Er empfahl, bei der Gemeindeverwaltung Zirndorf anzufragen, ob die Mitteilung auf Richtigkeit beruhe. Eine Konsultation von Ingenieur Kullmann war ihm nicht möglich, da dieser gerade verreist war.
Der städtische Ingenieur Schug berichtete nach örtlichen Erhebungen am 24. August, dass von einer Brunnenanlage derzeit nicht die Rede sein kann, sondern von zwei Versuchsbohrungen (Tiefbohrung). Die festgestellte Schüttung betrug ca. 14 l/s und reiche seiner Ansicht nach gerade für Zirndorf mit aktuell 4536 Einwohnern. Die Herstellung einer eigenen Brunnenanlage sei zwar voraussichtlich möglich, aber teuer. Anhand von Angaben der Süddeutschen Tiefbohrgesellschaft Nürnberg-Doos ergab die Kostenaufstellung eine Summe von 35.000 M (deutlich mehr als sie Kullmann im Juni 1905 angab). Die Stellungnahmen des Stadtbauamts wurden der Pflegekommission der Heilstätte, zu Händen des praktischen Arztes und kgl. Hofrats Dr. [[Wilhelm Mayer]] zugeleitet, der keine Einwände erhob, aber dazu riet, die Zirndorfer Wasserverhältnisse im Auge zu behalten. In geheimer Sitzung des Stadtmagistrats am 6. September wurde beschlossen, von weiterer Verfolgung dieser Sache abzusehen.
Der städtische Ingenieur Schug berichtete nach örtlichen Erhebungen am 24. August, dass von einer Brunnenanlage derzeit nicht die Rede sein kann, sondern von zwei Versuchsbohrungen (Tiefbohrung). Die festgestellte Schüttung betrug ca. 14 l/s und reiche seiner Ansicht nach gerade für Zirndorf mit aktuell 4536 Einwohnern. Die Herstellung einer eigenen Brunnenanlage sei zwar voraussichtlich möglich, aber teuer. Anhand von Angaben der Süddeutschen Tiefbohrgesellschaft Nürnberg-Doos ergab die Kostenaufstellung eine Summe von 35.000 M (deutlich mehr als sie Kullmann im Juni 1905 angab). Die Stellungnahmen des Stadtbauamts wurden der Pflegekommission der Heilstätte, zu Händen des praktischen Arztes und kgl. Hofrats Dr. [[Wilhelm Mayer]] zugeleitet, der keine Einwände erhob, aber dazu riet, die Zirndorfer Wasserverhältnisse im Auge zu behalten. In geheimer Sitzung des Stadtmagistrats am 6. September wurde beschlossen, von weiterer Verfolgung dieser Sache abzusehen.
Die stadtbauamtlichen Pläne für die Pumpstation in Unterfürberg wurden vom Magistrat am 11. Oktober 1906 genehmigt.


== Honorar des Ingenieurs Kullmann ==
== Honorar des Ingenieurs Kullmann ==
Am 26. Juli 1906 fragte der Stadtmagistrat bei Heinrich Kullmann an, welches Honorar er für seine Leistungen beanspruche. In seiner Antwort setzte er bei einer Anschlagsumme (ohne Grunderwerb und Bauleitungskosten) von 66.000 M das Honorar für Projektbearbeitung und Bauoberleitung gemäß geltender „Hamburger Norm“ auf 6,5 % dieser Summe fest und gab darauf einen Nachlass von 10 %, berechnete mit 5,85 % o. g. Bausumme ein Honorar von rund 3800 M. Für das gelieferte Projekt verlangte er einen Teilbetrag von 2100 M, der umgehend zu zahlen war. Der Restbetrag sollte in zwei Raten gewährt werden, wobei die letzte Rate nach Inbetriebnahme der Anlage fällig würde. Die Überwachung der Arbeiten durch einen Mitarbeiter („älterer Herr“) seines Büros würden durch dessen Tagegelder gesondert zu vergüten sein.  
Am 26. Juli 1906 fragte der Stadtmagistrat bei Heinrich Kullmann an, welches Honorar er für seine Leistungen beanspruche. In seiner Antwort setzte er bei einer Anschlagsumme (ohne Grunderwerb und Bauleitungskosten) von 66.000 M das Honorar für Projektbearbeitung und Bauoberleitung gemäß geltender „Hamburger Norm“ auf 6,5 % dieser Summe fest und gab darauf einen Nachlass von 10 %, berechnete mit 5,85 % o. g. Bausumme ein Honorar von rund 3800 M. Für das gelieferte Projekt verlangte er einen Teilbetrag von 2100 M, der umgehend zu zahlen war. Der Restbetrag sollte in zwei Raten gewährt werden, wobei die letzte Rate nach Inbetriebnahme der Anlage fällig würde. Die Überwachung der Arbeiten durch einen Mitarbeiter („älterer Herr“) seines Büros würden durch dessen Tagegelder gesondert zu vergüten sein.  
Zu den Honorarforderungen wurde das Stadtbauamt zur Stellungnahme aufgefordert. Amtsvorstand Holzer befand die Forderung für in Ordnung und schlug vor, die Restrate so aufzuteilen, dass nach Fertigstellung der Rohrverlegungsarbeiten eine Zahlung von 1000 M und die letzte in Höhe von 700 M nach Übergabe der Anlage erfolgen sollte. Das Honorar und seine Zahlung in Teilbeträgen nach dem Vorschlag des Stadtbauamts wurde vom Stadtmagistrat in der Sitzung vom 16. August genehmigt.
Zu den Honorarforderungen wurde das Stadtbauamt zur Stellungnahme aufgefordert. Amtsvorstand Holzer befand die Forderung für in Ordnung und schlug vor, die Restrate so aufzuteilen, dass nach Fertigstellung der Rohrverlegungsarbeiten eine Zahlung von 1000 M und die letzte in Höhe von 700 M nach Übergabe der Anlage erfolgen sollte. Das Honorar und seine Zahlung in Teilbeträgen nach dem Vorschlag des Stadtbauamts wurde vom Stadtmagistrat in der Sitzung vom 16. August genehmigt.
Dagegen hatten die Gemeindebevollmächtigten in einem Punkt Einwände, sie wollten das Tagesgeld zur Baukontrolle nicht zahlen, da ihrer Ansicht nach diese Leistung zu den Verpflichtungen des Bauleiters gehöre. Daraufhin wurde nochmals das Stadtbauamt angefragt, aber Holzer wies darauf hin, dass nach geltenden Vorschriften besondere Bauleitung zu vergüten sei und auch bislang so verfahren wurde.
Dagegen hatten die Gemeindebevollmächtigten in einem Punkt Einwände, sie wollten das Tagesgeld zur Baukontrolle nicht zahlen, da ihrer Ansicht nach diese Leistung zu den Verpflichtungen des Bauleiters gehöre. Daraufhin wurde nochmals das Stadtbauamt angefragt, aber Holzer wies darauf hin, dass nach geltenden Vorschriften besondere Bauleitung zu vergüten sei und auch bislang so verfahren wurde. Aber dennoch blieben die Gemeindebevollmächtigten bei ihrem Beschluss.
 
Daraufhin bat Bürgermeister Kutzer Stadtbaurat Holzer um mündliche Klärung mit Ingenieur Kullmann. Der sagte den Verzicht auf die Vergütung unter der Bedingung zu, dass der Stadtmagistrat über die Berechtigung seiner Forderung ein Gutachten bei der Vorstandschaft des Architekten- und Ingenieurvereins einholt. Dazu gestattete Kullmann auch die Einsicht in den Inhalt des abgeschlossenen Vertrags. In einem Schreiben vom 18. September bestätigte Kullmann nochmals seinen Vorschlag unter Verweis auf die Rechtsgrundlagen seiner Forderung. Da es sich aber hier bei dem kleinen Objekt nur um eine Summe von etwa 120 bis 150 M handele, so verzichte er auch aus Rücksicht darauf, die Ehre gehabt zu haben seit langen Jahren ein Berater der Stadt Fürth gewesen zu sein. Allerdings knüpfte er an den Verzicht die genannte Bedingung, um die Herren des Gemeindekollegiums von dem berechtigten Vergütungsanspruch zu überzeugen. Am 20. September beschloss der Stadtmagistrat, das gewünschte Gutachten einzuholen, knapp vier Wochen später wurde die Vorstandsschaft des Mittelfränkischen Architekten- und Ingenieurvereins Nürnberg um die Abgabe des Gutachtens ersucht. In seiner Antwort vom 24. Oktober bestätigte der Architekten- und Ingenieurverein, dass nach geltender Gebührenordnung von 1901 die Kosten der besonderen Bauleitung nicht im Honorar enthalten, sondern gesondert zu vergüten sind. Kullmann zeigte sich befriedigt, die Gemeindebevollmächtigten nahmen den Sachverhalt lapidar zur Kenntnis.
 
Die erste Rechnung stellte Kullmann am 20. Oktober 1906 für den ersten Teilbetrag von 2100 M plus gehabte Auslagen. Nach Prüfung und beanstandungsfreier Bestätigung durch das Stadtbauamt erfolgte die Zahlung am 27. November. Nach Vollendung der Rohrverlegungsarbeiten bat Kullmann am 20. Juni 1907 um die vereinbarte Abschlagszahlung von 1000 M, die nach stadtbauamtlicher Prüfung am 10. Juli ausgezahlt wurde.
Die Zahlung des Resthonorars wurde von Ing. Kullmann am 13. November 1907 erbeten. Zusammen mit den „Katasterplänen“ und kleinen Auslagen belief sich die Summe auf 856,30 M. Sie wurde vom Kämmerer Dotzauer bereits zwei Tage später bezahlt.
 
== Baudurchführung ==
Nachdem die Honorarfrage mit den Gemeindebevollmächtigten hinsichtlich der Kostenhöhe abschließend geklärt war, erteilte der Magistrat am 20. September 1906 an Ingenieur Kullmann den Bauauftrag. Die Baubeginnanzeige für die Wasserleitung wurde von der mit dem Rohrleitungsbau beauftragten angesehenen Fa. Carl Mennicke Nachfolger Dresden<ref>siehe auch Geschichte der heutigen Fa. Mennicke Rohrbau GmbH - [https://www.mennicke.de/unternehmen/historie.php online]</ref> am 12. Oktober ausgefertigt. Verantwortlicher Bauleiter war der aus dem sächsischen [[wikipedia:Arnsdorf|Arnsdorf]] stammende Ingenieur Oskar Ertel (1876–1953).
 
Nach der Winterpause wurden die Arbeiten für den Wasserleitungsbau fortgesetzt, wie die Baubeginnanzeige von Ing. Ertel vom 12. April 1907 ausweist. Mit Schreiben gleichen Datums reichte Ingenieur Heinrich Kullmann vier Pläne für die Baugenehmigung des Hochbehälters ein.<ref>Bauregistraturakte „Betreff: Bauten im Anwesen Haus-Nr. 160 Heilstätten-Straße – 1903, 1. Band“, Signatur-Nr. 602/528</ref> Die Prüfung oblag dem Stadtbaumeister [[Jakob Bock|Bock]], der die fehlende statische Berechnung anmahnte. Diese wie auch die Baubeginnanzeige ließen auf sich warten, obwohl mit den Bauarbeiten für den Wasserturm bereits Ende April begonnen wurde.
Auch war mit den Arbeiten am Hebewerk in Oberfürberg begonnen worden, ohne dass eine Bauanzeige erfolgte. Die Wiederaufnahme der Bauarbeiten zeigte Kullmann mit Schreiben vom 23. Mai an, gab sich persönlich als verantwortlichen Bauleiter an und benannte aus seinem Ingenieurbüro für wiederholte Baukontrollen den Ingenieur Max Leppen<ref>Sohn von Konrad Leppen (1840–1902), des früheren Wirts [[Zur Mist'n]]</ref>.
Am 5. Juni berichtete der städtische Baukontrolleur Jordan, dass die Arbeiten am Wasserturm bereits bis zur Erdgeschosshöhe einschließlich des Eisenbetonbehälters gediehen seien, aber bisher weder Baubeginnanzeige erstattet noch der verantwortliche Bauleiter benannt wurden. Da auch die statische Berechnung noch immer nicht in Vorlage gebracht wurde, schlug er vor, die Bauarbeiten einstweilen einstellen zu lassen. Baurat Holzer setzte eine Frist bis zum 15. des Monats, zwei Tage vor Ablauf wurde die statische Berechnung der Fa. Wayss & Freytag AG Nürnberg geliefert. Nach Prüfung durch das Stadtbauamt wurde die Baugenehmigung am 4. Juli erteilt, die nachträgliche Baubeginnanzeige erfolgte am 15. des Monats.
 
Mitte Mai drängte der Pfleger der Heilstätte, Magistratsrat Mailaender auf beschleunigte Fertigstellung des Anschlusses des Sanatoriums an die städtische Wasserversorgung, da dort die Wasserverhältnisse unhaltbar geworden seien. Nach entsprechender Aufforderung berichtete Ingenieur Kullmann der Direktion des Gas- und Wasserwerks, dass es infolge der gegenwärtigen schlechten Witterung bei der Anwerbung von Arbeitern Probleme gab. Er stellte nunmehr die Betriebsaufnahme der Wasserversorgung in etwa zwei Monaten in Aussicht. Die Rohrverlegungsarbeiten waren Mitte Juni 1907 abgeschlossen, danach waren die Arbeiter mit der Weginstandsetzung beschäftigt. Das Stadtbauamt monierte an einigen Stellen der Wege zu hohe Erhöhungen über den Rohrgräben, die nachgebessert werden mussten.
 
Der Stadtmagistrat erkundigte sich mit Schreiben vom 22. Juli bei Ing. Kullmann und beim Gas- und Wasserwerk über den Stand der Baumaßnahme und den Zeitpunkt der Betriebsaufnahme. Kullmann antwortete am 25. des Monats, dass voraussichtlich am 12. August mit der Versorgungsaufnahme für die Heilstätte zu rechnen sei, sofern der Hochbehälter wasserdicht ist. Ergänzend teilte Direktor Lindmann den bereits laufenden Anschluss der Orte Ober- und Unterfürberg mit, welcher ebenfalls in 14 Tagen vollendet sein würde.
 
Die beiden Behälter des Wasserturms wurden in der Zeit vom 1. bis 6. August gefüllt und auf Dichtigkeit überwacht. Sie erwiesen sich als dicht, ebenso die Rohrleitungen von Dambach bis zu Pumpstation und von dort bis zum Hochbehälter. Der Abnahmeversuch der Pumpenanlage erfolgte am 7. August, zu dem ein Protokoll gefertigt wurde (Unterschriften: Scheidig, städt. Wasserwerk; Max Leppen, Bauleitung Büro Kullmann; August Faust, Gasmotorenfabrik Köln-Deutz). Die gesamte Wasserversorgungsanlage wurde am [[8. August]] [[1907]] für den normalen Betrieb in Gebrauch genommen.
 
Mit Schreiben vom 9. September legte Kullmann die vorläufige Abrechnung der Baumaßnahme mit den Kostenabrechnungen diverser beteiligter Firmen ([[Leo Gran jr.]], Gasmotorenfabrik Deutz, C. Mennicke, Wayss & Freytag, A. Taubert, W. Vogel, C. A. Winter Nachf., G. Maag) vor. Weiter stellte er einen Entwurf für Tagesberichte zum Pumpwerksbetrieb zur Verfügung. Danach konnte die jeweilige Fördermenge anhand der Ablesungen des Tourenzählers bestimmt werden (pro Tour bzw. Umdrehung wurden 2,41 l gefördert). Zugleich bat er um Vorschläge für die Übernahme der Anlage und fragte an, ob – wie bisher praktiziert – „Katasterpläne“ (Bestandsdokumentation) erwünscht sind. Für die bereits angefertigten 5 Pläne verlangte er den Selbstkostenpreis von 150 M.
 
Die Besichtigung der gesamten Wasserversorgungsanlagen fand 29. Oktober statt, an der die Herren Baurat Holzer, Ing. Kullmann und Direktor Lindmann teilnahmen. Dabei wurden die 5 „Katasterpläne“ (Lageplan 1 : 5000, Längenprofil von Dambach bis Wasserturm, Hebewerk in Oberfürberg 1: 1000 und 1 : 50, Wasserturm) übergeben. Beanstandungen ergaben sich nicht; als einzige Restarbeit wurde die vollständige Umzäunung des Pumpwerks vereinbart, die bislang nur an der Straßenseite angelegt worden war. Das Wasserwerk wollte noch die Beschilderung der Unterflurhydranten vornehmen. Das Stadtbauamt schlug nun vor, das Resthonorar an Kullmann auszuzahlen.
 
Der Direktor des städtischen Gas- und Wasserwerks, Jakob Lindmann legte dem Stadtmagistrat am 24. März 1908 die Gesamtabrechnung für die Wasserversorgung der Lungenheilstätte vor. Danach betrug der Gesamtaufwand 69.678,94 Mark. Davon hatten das Wasserwerk 35.781,34 M und die Heilstätte 33.879,60 M zu tragen. Hierbei hob er hervor, dass die gesamte Anlage seit Betriebsaufnahme tadellos funktioniert und bisher weder Betriebsstörungen noch sonstige Beanstandungen sich ergeben haben. Das Wasserwerk sprach von einer meisterhaften Ausführung der gesamten Wasserversorgungsanlage. Daraufhin zollte der Fürther Stadtmagistrat in einem Brief dem Ingenieur Heinrich Kullmann für die vollbrachten Leistungen seine volle Anerkennung.
 
== Weiterbetrieb des alten Bohrbrunnens ==
Der Magistrat beauftragte am 7. Dezember 1907 das Stadtbauamt ein Gutachten abzugeben, in welcher Weise die bisherige Brunnenanlage der Lungenheilstätte zu verwenden bzw. zu unterhalten sei. Er empfahl dazu mit dem Erbauer, der Fa. Gilde Rücksprache zu nehmen. Ende Januar erstattete Stadtbaumeister Schrank Bericht. Der befragte Johann Wilhelm Gilde schlug vor, die Anlage als Reserve beizubehalten, da der Verkauf der Pumpenanlage zu wenig erlöse. Er gab weiter an, dass der Bohrbrunnen selbst als stabil angesehen werden kann, dagegen das zugehörige Pumpwerk vor Verfall zu schützen sei. Dazu sollte dasselbe vierteljährlich für einen Vierteltag in Betrieb gesetzt werden. Das geförderte Wasser könnte dabei zweckmäßig für Kanalspülungen, Reinigungsarbeiten, Gartensprengen, etc. verwendet werden.
Zum Gutachten nahm der dirigierende Arzt Dr. Hammelbacher Stellung und teilte mit, man habe bisher schon den Pumpbrunnen von Zeit zu Zeit eingesetzt, dabei jedoch den Missstand feststellen müssen, dass neben einer länger dauernden Trübung des Wassers auch Leitungen und Hähne mit Sand und Schlamm verlegt würden. Offenbar war die alte Brunnenanlage noch nicht von den Hauswasserleitungen getrennt worden. Hammelbacher schlug daher vor, direkt über dem Brunnen einen Hydranten zu setzen, dessen Auslauf im Hof der Anstalt endet, die übrigen Hausleitungen vom trüben Wasser der alten Brunnenanlage frei zu halten. Mit den vorgesehenen Nutzungen könne dann die alte Anlage betriebsfähig bleiben.
Daraufhin stellte Schrank fest, dass der Zuleitungsstrang vom Brunnen in das Haus bereits mit einem Ventil ausgestattet ist und entsprechend abgesperrt werden kann. Lediglich brauche es eines abnehmbaren Verbindungsstücks über dem Steigrohr des Brunnens, welches inmitten des Hofes unter einem eisernen Schachtdeckel ausmündet. Die Einrichtungskosten wurden von ihm mit 40 M veranschlagt. Die Fertigstellung dieser Einrichtung erfolgte am 2. März 1908.
 
Der Verwaltungsrat der Heilstätte beschloss am 17. Juli 1908, dass das Pumpwerk während des Jahres öfters von einem Sachverständigen auf Kosten der Heilstätte zu untersuchen sei. Mit der Durchführung wurde das Stadtbauamt beauftragt und ein halbjähriger Turnus (1. April, 1. Oktober) festgelegt.
 
Im Januar 1909 meldete Dr. Hammelbacher dem Magistrat, dass ein Monteur des Elektrizitätswerks vor einigen Wochen den Elektromotor der alten Pumpenanlage ausgebaut habe und damit die Anlage für Notfälle nicht gebrauchsfähig sei. Wie die Rückfrage beim E-Werk ergab, war der Motor bei den vorhergehenden Revisionen wegen eines starken Abfalls des Isolationswiderstands aufgefallen und zur Austrocknung ausgebaut worden. Mitte Juni 1909 wurde er wieder eingebaut. Die vorgeschriebenen Halbjahresprüfungen wurden regelmäßig durchgeführt und vom Stadtbauamt dokumentiert.
 
Um die Jahreswende 1915/16 stellte der Maschinenmeister der Heilstätte, Johann Keeser fest, dass das Pumpwerk nicht mehr ordnungsgemäß arbeitete; es förderte nur etwa 1 bis 1 ½ statt wie sonst 3 bis 3 ½ Liter Wasser pro Hub. Die Fa. Gilde erhielt den Auftrag, eine Untersuchung vorzunehmen. Wie sich zeigte, waren verschiedene Bauteile der Pumpe stark verschlissen. Für die  gesamte Reparatur wurde ca. 420 M veranschlagt. Daneben wies Fa. Gilde auf zu wenig Wasser im Bohrbrunnen hin, da es nach Angabe des Maschinenmeisters in einer halben Stunde abgepumpt sei (das war jedoch von Anfang an bekannt). Sie machte den Vorschlag, das Bohrloch zu vertiefen.
Im Stadtbauamt wurden nun Überlegungen angestellt, ob der wasserarme Brunnen noch einen praktischen Wert besitzt, um für die Instandsetzung rund 500 M aufzuwenden. Im Bericht des technischen Sekretärs Paul Müller vom 1. März 1916 wurde das bejaht, da er nicht nur als Notbehelf bei Störungen der Wasserversorgung und für den Brandfall genutzt, sondern auch zur Speisung der Lokomobile herangezogen werden kann. Für diese Wassermenge von jährlich 1400 bis 1500 m<sup>3</sup>, die bis dato von Oberfürberg aus gepumpt wurde, fiel eine Jahresausgabe von rd. 400 M an. Allerdings brauchte es dazu noch einen Wasserbehälter für die Lokomobile, der 300 M kosten sollte.
Der Leiter der Heilstätte begrüßte den Vorschlag des Stadtbauamts und war sich mit dem Maschinisten Keeser einig, dass dieser praktikabel sei und durch den Minderverbrauch des von der Stadt bezogenen Wassers zu deutlichen Einsparungen führe. Das dazu vom Magistrat angefragte Technische Betriebsamt war völlig dagegen. Die Stellungnahme von Dr.-Ing. Ernst Pfleiderer vom 4. Mai gipfelte in der Empfehlung, den Brunnen aufzulassen sowie Pumpe und Motor zu verschrotten.


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== Einzelnachweise ==
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== Bilder ==
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