Löb Rappaport: Unterschied zwischen den Versionen

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Er war in erster Ehe mit Gella Berg, Tochter des Fürther Gemeindevorstehers Wolf Berg, Handelsunternehmer in Fürth verheiratet und in zweiter Ehe mit Esther Gumpel. Anfänglich soll er rabbinische Ehren abgelehnt haben, entschied sich aber um, als er sein erheiratetes Vermögen als Teilhaber des Fürther Hofjuden [[Gabriel Löw Fränkel|Gabriel Fränkel]] verlor.
Er war in erster Ehe mit Gella Berg, Tochter des Fürther Gemeindevorstehers Wolf Berg, Handelsunternehmer in Fürth verheiratet und in zweiter Ehe mit Esther Gumpel. Anfänglich soll er rabbinische Ehren abgelehnt haben, entschied sich aber um, als er sein erheiratetes Vermögen als Teilhaber des Fürther Hofjuden [[Gabriel Löw Fränkel|Gabriel Fränkel]] verlor.
* [[1733]] wurde er dann Rabbiner in Rothenberg mit Sitz in [[wikipedia:Schnaittach|Schnaittach]]
* [[1733]] setzte Baruch Rappaport seinen Sohn [[Arje Löb Rapoport|Arje Löw]] als Rabbiner - gewissermaßen stellvertretend -  in [[wikipedia:Schnaittach|Schnaittach]], Ottensoos und Hüttendorf ein. <ref>Damit war er auch "Rabbi אשפה". Jeder Buchstabe dieses Wortes zeigt einen der Orte an, für den er als Rabbiner zuständig war.</br>
:א für Ottensoos
:ש für Schnaittach
:פ für Fürth
:ה für Hüttendorf
In hebräischen Dokumenten werden die vier Gemeinden häufig mit „Aschpah“ bezeichnet; nicht unbedingt ein Kompliment, denn Aschpah (אשפה) heißt im Hebräischen ''Abfall'' oder ''Müll''. Eine poetischere Übersetzung wäre ''Köcher'', Behältnis für noch abzuschießende Pfeile. siehe Michael Schneeberger: „Schnaittach - das Bollwerk im Schatten der Reichsstadt“ in: [https://www.alemannia-judaica.de/images/Images%20435/Schnaittach%20Beitraege%20JuedLeben%20in%20Bayern%20140.pdf Alemannia Judaica], S. 16; heute auch als „OSchPaH“ wiedergegeben - siehe Udo Schuster: „Großes Grabsteinprojekt abgeschlossen“ in: [https://www.alemannia-judaica.de/images/Images%20435/Schnaittach%20Beitraege%20JuedLeben%20in%20Bayern%20140.pdf Alemannia Judaica], S. 14</ref></br>
* [[1742]] wurde er zum Landesrabbiner des Fürststifts Würzburg mit Sitz in [[wikipedia:Heidingsfeld|Heidingsfeld]] berufen und am [[10. August]] [[1742]] durch Fürstbischof Friedrich Karl bestätigt <ref>siehe ''Löb Rappaport'' in: ''BHR Biographisches Portal der Rabbiner'' [http://www.steinheim-institut.de:50580/cgi-bin/bhr?id=1450&suchename=Rappaport - online]</ref>.
* [[1742]] wurde er zum Landesrabbiner des Fürststifts Würzburg mit Sitz in [[wikipedia:Heidingsfeld|Heidingsfeld]] berufen und am [[10. August]] [[1742]] durch Fürstbischof Friedrich Karl bestätigt <ref>siehe ''Löb Rappaport'' in: ''BHR Biographisches Portal der Rabbiner'' [http://www.steinheim-institut.de:50580/cgi-bin/bhr?id=1450&suchename=Rappaport - online]</ref>.
* [[1763]] redigierte er das Heidingsfelder Gebetbuch nach den liturgischen Ortsbräuchen. Mit dem Arnsteiner Regress <ref>in dem Regress wurde den Rabbinern lediglich eine Ceremonialgerichtsbarkeit bis 20 Reichstaler und das Ehe- und Testamentsrecht zugesprochen. Siehe  Andreas Gotzmann: Jüdische Autonomie in der frühen Neuzeit, 2008, Seite 72, Anm. 2 [https://books.google.de/books?id=3iYY5IFmQu4C&pg=PA72&lpg=PA72&dq=Arnsteiner+Regre%C3%9F+1772&source=bl&ots=Uqy8o4yGIi&sig=ACfU3U0CCSpCx5MGRBucFXCsDvWZoHzaow&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwjVmLWThrDvAhWF2-AKHTVFBOgQ6AEwA3oECAQQAw#v=onepage&q=Arnsteiner%20Regre%C3%9F%201772&f=false - online]</ref> vom 27. Jan. 1772 wurde er auch von den Juden der unterfränkischen Ritterschaft als Rabbiner anerkannt.  
* [[1763]] redigierte er das Heidingsfelder Gebetbuch nach den liturgischen Ortsbräuchen. Mit dem Arnsteiner Regress <ref>in dem Regress wurde den Rabbinern lediglich eine Ceremonialgerichtsbarkeit bis 20 Reichstaler und das Ehe- und Testamentsrecht zugesprochen. Siehe  Andreas Gotzmann: Jüdische Autonomie in der frühen Neuzeit, 2008, Seite 72, Anm. 2 [https://books.google.de/books?id=3iYY5IFmQu4C&pg=PA72&lpg=PA72&dq=Arnsteiner+Regre%C3%9F+1772&source=bl&ots=Uqy8o4yGIi&sig=ACfU3U0CCSpCx5MGRBucFXCsDvWZoHzaow&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwjVmLWThrDvAhWF2-AKHTVFBOgQ6AEwA3oECAQQAw#v=onepage&q=Arnsteiner%20Regre%C3%9F%201772&f=false - online]</ref> vom 27. Jan. 1772 wurde er auch von den Juden der unterfränkischen Ritterschaft als Rabbiner anerkannt.  
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