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Am 5. Juli berichtete Direktor [[Georg Spitzfaden|Spitzfaden]] darüber dem Stadtrat und stellte klar, dass für die entstandenen Schäden die Heilstätte verantwortlich sei und somit das Technische Betriebsamt die Kosten dem Stadtrat in Rechnung stellen wird. Daraufhin wurde der Pfleger für die Heilstätte, Stadtrat [[Julius Haller|Haller]] zur Stellungnahme aufgefordert. Dieser wusste aber von keiner Aufstellung als Pfleger und wollte damit nichts zu tun haben. Erst nach Einsicht in das Schriftstück, wo seine Pflegschaft verfügt war, kümmerte er sich um die Angelegenheit. Nach erfolgten Erhebungen gab er in seiner Stellungnahme vom 22. August an, dass die Schuld die Lungenheilstätte trifft und sie für die Schäden in Höhe von rd. 1000 M aufzukommen habe. Allerdings lehnte er die vom Technischen Betriebsamt berechneten Wasserbezugskosten infolge der 100 000 Touren ab. In der darauffolgenden Sitzung des Verwaltungsrates der Lungenheilstätte, dem [[Georg Zorn]] als Vorsitzender vorstand, wurde dem Befund von Haller gefolgt und die Kostenübernahme für die Schadensbeseitigung an Leitungen und Wassermessern beschlossen. Ergänzend wurde bestimmt, dass im Pumpwerk ein Wassermesser einzubauen ist, der die tatsächlich geförderte Wassermenge ermittelt. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss trat diesem Beschluss am 30. August bei. | Am 5. Juli berichtete Direktor [[Georg Spitzfaden|Spitzfaden]] darüber dem Stadtrat und stellte klar, dass für die entstandenen Schäden die Heilstätte verantwortlich sei und somit das Technische Betriebsamt die Kosten dem Stadtrat in Rechnung stellen wird. Daraufhin wurde der Pfleger für die Heilstätte, Stadtrat [[Julius Haller|Haller]] zur Stellungnahme aufgefordert. Dieser wusste aber von keiner Aufstellung als Pfleger und wollte damit nichts zu tun haben. Erst nach Einsicht in das Schriftstück, wo seine Pflegschaft verfügt war, kümmerte er sich um die Angelegenheit. Nach erfolgten Erhebungen gab er in seiner Stellungnahme vom 22. August an, dass die Schuld die Lungenheilstätte trifft und sie für die Schäden in Höhe von rd. 1000 M aufzukommen habe. Allerdings lehnte er die vom Technischen Betriebsamt berechneten Wasserbezugskosten infolge der 100 000 Touren ab. In der darauffolgenden Sitzung des Verwaltungsrates der Lungenheilstätte, dem [[Georg Zorn]] als Vorsitzender vorstand, wurde dem Befund von Haller gefolgt und die Kostenübernahme für die Schadensbeseitigung an Leitungen und Wassermessern beschlossen. Ergänzend wurde bestimmt, dass im Pumpwerk ein Wassermesser einzubauen ist, der die tatsächlich geförderte Wassermenge ermittelt. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss trat diesem Beschluss am 30. August bei. | ||
Das Technische Betriebsamt sagte mit Schreiben vom 24. Oktober 1922 den Einbau des Wassermessers auf seine Kosten zu, die Unterhaltung und die Mietgebühren sollte das Sanatorium tragen. Ferner wurde angekündigt, dass in die Saugleitung noch eine Rückschlagklappe eingebaut wird, deren Beschaffung und Einbau auf Kosten der Heilstätte erfolgen soll. Eingebaut wurden Wassermesser und Rückschlagklappe vom 4. bis 8. Dezember. Die Rückschlagklappe lieferte der namhafte Armaturenhersteller Fa. [[wikipedia:Bopp & Reuther|Bopp & Reuther]], sie kostete inflationsbedingt 54.212,80 M, mit Einbau insgesamt 119.404 M. Anstaltsleiter Dr. Julius | Das Technische Betriebsamt sagte mit Schreiben vom 24. Oktober 1922 den Einbau des Wassermessers auf seine Kosten zu, die Unterhaltung und die Mietgebühren sollte das Sanatorium tragen. Ferner wurde angekündigt, dass in die Saugleitung noch eine Rückschlagklappe eingebaut wird, deren Beschaffung und Einbau auf Kosten der Heilstätte erfolgen soll. Eingebaut wurden Wassermesser und Rückschlagklappe vom 4. bis 8. Dezember. Die Rückschlagklappe lieferte der namhafte Armaturenhersteller Fa. [[wikipedia:Bopp & Reuther|Bopp & Reuther]], sie kostete inflationsbedingt 54.212,80 M, mit Einbau insgesamt 119.404 M. Anstaltsleiter Dr. Julius Ziller lehnte die Bezahlung der Kosten für die Rückschlagklappe ab, da diese technisch notwendig vor der Pumpe eingebaut wurde und somit nach ortspolizeilichen Vorschriften zum städtischen Rohrnetz gehörte. Der Verwaltungsrat der Heilstätte beschloss am 19. April 1923 dementsprechend die Ablehnung dieser Kostentragung. | ||
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