Franz Joseph von Bäumen: Unterschied zwischen den Versionen

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Den Überlieferungen nach haben die ersten sechs Kinder nie geheiratet. Lediglich Josephine Bäumen hat geheiratet, ob Kinder aus der Ehe hervorgingen ist aktuell nicht bekannt, da das Archiv in Kassel während des [[2. Weltkrieg]]es vollständig abgebrannt ist.
Den Überlieferungen nach haben die ersten sechs Kinder nie geheiratet. Lediglich Josephine Bäumen hat geheiratet, ob Kinder aus der Ehe hervorgingen ist aktuell nicht bekannt, da das Archiv in Kassel während des [[2. Weltkrieg]]es vollständig abgebrannt ist.
Ein Genealoge, der 1966/67 eine Ahnenforschung der Familie Bäumen betrieb, fand heraus, dass Josefine Bäumen, geb. 21.10.1813, den Herrn Rechtsrat Möller heiratete und in Kassel lebte. Sie verstarb dort am 5. Juni 1855; bestattet am 9. Juni 1855 in Fürth. Ihr Kind Jakobine (später verh. Tils) war der einzige Nachkomme von den sechs Kindern des Bürgermeisters Bäumen. Die Ehefrau Wilhelmine stammte aus dem Nürnberger Patriziat. Eheschließung vermutlich vor 1809 in Nürnberg. Ihr Vater war Jakob Christian Wilhelm von Scheurl (1763-1853) von Defersdorf, pensionierter Stadt- und Ehegerichtsassessor zu Nürnberg. Sie verstarb am 18. August 1856 in Fürth.


Bäumen hatte in Mannheim das Gymnasium absolviert und dann an der Universität Heidelberg studiert. [[1804]] praktizierte er beim Hofoberrichteramt und beim Militärobergericht in München. Nach seinem Staatsexamen war er 1805 zunächst Auditoriatsverweser, was dem allgemein Regimentsrichter oder Beisitzer beim Militärgericht entsprach. Beim Militär er verwaltet zunächst eine frei gewordene Stelle ohne definitive Anstellung. Anschließend kam er am [[24. August]] [[1805]] als Auditoriats-Praktikant in den bayerischen Militärdienst. Ab [[30. August]] [[1805]] arbeitete er beim Churpfalz-bayerischen Auditoriat in München. Mit dem Infanterie-Regiment Churprinz machte er den ersten Feldzug gegen Österreich mit. Am [[11. Mai]] [[1806]] ernannte man ihn zum Auditor im 4. leichten Infanterie-Bataillon Stengel. Er rückte in diesem Jahr mit seinem Bataillon gegen die Preußen ins Feld. Am [[1. Juli]] [[1807]] wurde er zum 9. Infanterie-Regiment versetzt und zum Regiments-Auditor befördert. Vom [[3. April]] [[1809]] bis Juli [[1810]] wirkte er als Stabsauditor beim Generalkommando mit, welches damals seinen Sitz in Nürnberg hatte. Darüber heißt es in den Akten: „''In diesen beiden Jahren hat er – seinen Angaben zufolge – die Feldzüge in Österreich in Tirol mitgemacht''“.  
Bäumen hatte in Mannheim das Gymnasium absolviert und dann an der Universität Heidelberg studiert. [[1804]] praktizierte er beim Hofoberrichteramt und beim Militärobergericht in München. Nach seinem Staatsexamen war er 1805 zunächst Auditoriatsverweser, was dem allgemein Regimentsrichter oder Beisitzer beim Militärgericht entsprach. Beim Militär er verwaltet zunächst eine frei gewordene Stelle ohne definitive Anstellung. Anschließend kam er am [[24. August]] [[1805]] als Auditoriats-Praktikant in den bayerischen Militärdienst. Ab [[30. August]] [[1805]] arbeitete er beim Churpfalz-bayerischen Auditoriat in München. Mit dem Infanterie-Regiment Churprinz machte er den ersten Feldzug gegen Österreich mit. Am [[11. Mai]] [[1806]] ernannte man ihn zum Auditor im 4. leichten Infanterie-Bataillon Stengel. Er rückte in diesem Jahr mit seinem Bataillon gegen die Preußen ins Feld. Am [[1. Juli]] [[1807]] wurde er zum 9. Infanterie-Regiment versetzt und zum Regiments-Auditor befördert. Vom [[3. April]] [[1809]] bis Juli [[1810]] wirkte er als Stabsauditor beim Generalkommando mit, welches damals seinen Sitz in Nürnberg hatte. Darüber heißt es in den Akten: „''In diesen beiden Jahren hat er – seinen Angaben zufolge – die Feldzüge in Österreich in Tirol mitgemacht''“.  
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Wie vorsichtig Bäumen bei der Übernahme vom Staatsdienst in den kommunalen Dienst taktierte und er Bedingungen stellte, geht aus dem Genehmigungsschreiben des Innenministeriums in München vom [[21. Dezember]] [[1818]] hervor, mit dem die Zusammensetzung des neu gewählten Magistrats bestätigt wurde. Nach anfänglichen finanziellen Bedenken gegen einen zu großen Magistrat - das Gemeindevermögen wurde als „unbedeutend“ bezeichnet, weshalb die staatlichen Aufsichtsbehörden eine kleinere Verwaltung wünschten – genehmigte der Staat auch die Stelle des 2. Bürgermeisters für [[Adolph Schönwald]] und die Stelle des 2. Rechtsrats für Dr. [[Johann Gottfried Hessel]]. An Bäumen gerichtet, führte man aus: „''Dem ersten Bürgermeister Franz Bäumen kann zu seiner vollen Beruhigung eröffnet werden, dass sein Übertritt zum Magistrat einer späteren Bewerbung um eine Stelle im öffentlichen Staatsdienst ebenso wenig als den allenfallsigen Pensionsansprüchen seiner Gattin und Kinder nachteilig sei.''“
Wie vorsichtig Bäumen bei der Übernahme vom Staatsdienst in den kommunalen Dienst taktierte und er Bedingungen stellte, geht aus dem Genehmigungsschreiben des Innenministeriums in München vom [[21. Dezember]] [[1818]] hervor, mit dem die Zusammensetzung des neu gewählten Magistrats bestätigt wurde. Nach anfänglichen finanziellen Bedenken gegen einen zu großen Magistrat - das Gemeindevermögen wurde als „unbedeutend“ bezeichnet, weshalb die staatlichen Aufsichtsbehörden eine kleinere Verwaltung wünschten – genehmigte der Staat auch die Stelle des 2. Bürgermeisters für [[Adolph Schönwald]] und die Stelle des 2. Rechtsrats für Dr. [[Johann Gottfried Hessel]]. An Bäumen gerichtet, führte man aus: „''Dem ersten Bürgermeister Franz Bäumen kann zu seiner vollen Beruhigung eröffnet werden, dass sein Übertritt zum Magistrat einer späteren Bewerbung um eine Stelle im öffentlichen Staatsdienst ebenso wenig als den allenfallsigen Pensionsansprüchen seiner Gattin und Kinder nachteilig sei.''“


Nur einmal kam ihm offenbar sein „strenges Rechtsgefühl“ abhanden. Im März 1835 richtete er ein Dispensationsgesuch (einen Befreiungsantrag) an die Aufsichtsbehörde, damit der 2. rechtskundige Magistratsrat Anton Möller die Heiratserlaubnis zur Eheschließung mit seiner Tochter Dorothea Jakobina Wilhelmina erhält. Die 21-jährige hatte sich mit dem seit Mitte [[1831]] in Diensten der Stadt Fürth stehenden Rechtsrat verlobt. Der Heirat standen jedoch die Vorschriften des Gemeindeedikts (Gemeindeordnung) entgegen, da der künftige Ehegatte der Tochter im ersten Grad mit dem 1. Bürgermeister verschwägert werden würde. Die staatlichen Behörden sahen sich deshalb außerstande, eine Ausnahme von der „unbedingten, keine Dispensation zulassenden“ Vorschrift zuzulassen, solange sich Möller oder der Bürgermeister Bäumen in ihren gegenwärtigen Dienstverhältnissen befinden. Rechtsrat Möller trat Mitte 1835 aus den städtischen Diensten aus. Der Stadtmagistrat veröffentlichte im Juli 1835 eine Stellenausschreibung und suchte einen neuen Rechtspraktikanten zur Wiederbesetzung der Stelle des 2. Rechtsrates. Ein Genealoge, der 1966/67 eine Ahnenforschung der Familie Bäumen betrieb, fand heraus, dass Josefine Bäumen, geb. 21.10.1813, den Herrn Rechtsrat Möller heiratete und in Kassel lebte. Sie verstarb dort am 5. Juni 1855; bestattet am 9. Juni 1855 in Fürth. Ihr Kind Jakobine (später verh. Tils) war der einzige Nachkomme von den sechs Kindern des Bürgermeisters Bäumen. Die Ehefrau Wilhelmine stammte aus dem Nürnberger Patriziat. Eheschließung vermutlich vor 1809 in Nürnberg. Ihr Vater war Jakob Christian Wilhelm von Scheurl (1763-1853) von Defersdorf, pensionierter Stadt- und Ehegerichtsassessor zu Nürnberg. Sie verstarb am 18. August 1856 in Fürth.
Nur einmal kam ihm offenbar sein „strenges Rechtsgefühl“ abhanden. Im März 1835 richtete er ein Dispensationsgesuch (einen Befreiungsantrag) an die Aufsichtsbehörde, damit der 2. rechtskundige Magistratsrat Anton Möller die Heiratserlaubnis zur Eheschließung mit seiner Tochter Dorothea Jakobina Wilhelmina erhält. Die 21-jährige hatte sich mit dem seit Mitte [[1831]] in Diensten der Stadt Fürth stehenden Rechtsrat verlobt. Der Heirat standen jedoch die Vorschriften des Gemeindeedikts (Gemeindeordnung) entgegen, da der künftige Ehegatte der Tochter im ersten Grad mit dem 1. Bürgermeister verschwägert werden würde. Die staatlichen Behörden sahen sich deshalb außerstande, eine Ausnahme von der „unbedingten, keine Dispensation zulassenden“ Vorschrift zuzulassen, solange sich Möller oder der Bürgermeister Bäumen in ihren gegenwärtigen Dienstverhältnissen befinden. Rechtsrat Möller trat Mitte 1835 aus den städtischen Diensten aus. Der Stadtmagistrat veröffentlichte im Juli 1835 eine Stellenausschreibung und suchte einen neuen Rechtspraktikanten zur Wiederbesetzung der Stelle des 2. Rechtsrates.


Ein Zeichen von Bürgernähe war es wohl nicht, als Bürgermeister Bäumen 1843 im Vollzug einer Verordnung zur Festlegung der Sperrstunde auf 23 Uhr diese auch für Silvester gelten ließ, mit der Folge der Schließung der Wirtshäuser schon um diese Zeit. Dies brachte die Fürther in Rage. Eine Personenmenge veranstaltete eine „Katzenmusik“ vor dem Hause des Bürgermeisters in der oberen [[Königstraße]]. Dieser hat jedoch vorsorglich Schutz in der Polizeiwache gesucht, die sich im Michaelisschulhaus befand. Die Menge zog daraufhin zum Kirchenplatz und warf die Fenster des Polizeilokals ein. Die Landwehr brauchte einige Stunden, um die Ruhe wieder herzustellen. Bei der Regierung in Ansbach lief der Vorgang unter „Tumult zu Fürth am Sylvesterabend 1843/44“. Ansbach konstatierte nach Prüfung der Vorgänge, die Reputation des Bürgermeisters Bäumen bei der Bevölkerung habe unter diesem Vorfall gelitten.
Ein Zeichen von Bürgernähe war es wohl nicht, als Bürgermeister Bäumen 1843 im Vollzug einer Verordnung zur Festlegung der Sperrstunde auf 23 Uhr diese auch für Silvester gelten ließ, mit der Folge der Schließung der Wirtshäuser schon um diese Zeit. Dies brachte die Fürther in Rage. Eine Personenmenge veranstaltete eine „Katzenmusik“ vor dem Hause des Bürgermeisters in der oberen [[Königstraße]]. Dieser hat jedoch vorsorglich Schutz in der Polizeiwache gesucht, die sich im Michaelisschulhaus befand. Die Menge zog daraufhin zum Kirchenplatz und warf die Fenster des Polizeilokals ein. Die Landwehr brauchte einige Stunden, um die Ruhe wieder herzustellen. Bei der Regierung in Ansbach lief der Vorgang unter „Tumult zu Fürth am Sylvesterabend 1843/44“. Ansbach konstatierte nach Prüfung der Vorgänge, die Reputation des Bürgermeisters Bäumen bei der Bevölkerung habe unter diesem Vorfall gelitten.