Carl Hofmann: Unterschied zwischen den Versionen

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Allerdings brauchte nun Hofmann für einen längeren Aufenthalt in Zürich ein Heimatattest, welches er mit Schreiben von Mitte August 1826 für sich und seine Frau für eine mehrjährige Dauer beim Fürther Bürgermeister erbat. Dieser ließ alle von Hofmann bisher unbezahlten gemeindlichen Abgaben auflisten – diese beliefen sich inzwischen auf 15 f. 50 x. – und bestellte am 29. September den Handelsmann Schüssel ein, der beauftragt wurde seinem Schwager mitzuteilen, dass er erst die rückständigen Zahlungen zu leisten und einen hiesigen Bürger für künftige Begleichungen zu benennen habe. Wenige Tage später, am 2. Oktober, wurde Carl Hofmann persönlich beim Magistrat vorstellig, bat um Minderung der Rückstände, die Ausfertigung der Heimaturkunde und benannte seinen Schwager Schüssel als örtlichen Bevollmächtigten. Anschließend wurde Schüssel vorgeladen, der sich dabei verbindlich verpflichtete, alle Zahlungen für seinen Schwager zu bestreiten.  
Allerdings brauchte nun Hofmann für einen längeren Aufenthalt in Zürich ein Heimatattest, welches er mit Schreiben von Mitte August 1826 für sich und seine Frau für eine mehrjährige Dauer beim Fürther Bürgermeister erbat. Dieser ließ alle von Hofmann bisher unbezahlten gemeindlichen Abgaben auflisten – diese beliefen sich inzwischen auf 15 f. 50 x. – und bestellte am 29. September den Handelsmann Schüssel ein, der beauftragt wurde seinem Schwager mitzuteilen, dass er erst die rückständigen Zahlungen zu leisten und einen hiesigen Bürger für künftige Begleichungen zu benennen habe. Wenige Tage später, am 2. Oktober, wurde Carl Hofmann persönlich beim Magistrat vorstellig, bat um Minderung der Rückstände, die Ausfertigung der Heimaturkunde und benannte seinen Schwager Schüssel als örtlichen Bevollmächtigten. Anschließend wurde Schüssel vorgeladen, der sich dabei verbindlich verpflichtete, alle Zahlungen für seinen Schwager zu bestreiten.  
Daraufhin beschloss der Stadtmagistrat „aus besonderer Rücksicht auf die mißlichen Umstände des etc. Hofmann“ einzelne Beiträge auf die Hälfte herabzusetzen, sodass dieser nunmehr in Summe 9 f. 50 x. zu zahlen hatte. Am 5. Oktober 1826 beglich Hofmann diesen Betrag und erhielt am gleichen Tag die polizeiliche Bewilligung, sich mit Familie auf die Dauer von drei Jahren im Ausland, namentlich in Zürich, aufhalten zu dürfen.  
Daraufhin beschloss der Stadtmagistrat „aus besonderer Rücksicht auf die mißlichen Umstände des etc. Hofmann“ einzelne Beiträge auf die Hälfte herabzusetzen, sodass dieser nunmehr in Summe 9 f. 50 x. zu zahlen hatte. Am 5. Oktober 1826 beglich Hofmann diesen Betrag und erhielt am gleichen Tag die polizeiliche Bewilligung, sich mit Familie auf die Dauer von drei Jahren im Ausland, namentlich in Zürich, aufhalten zu dürfen. Dort stellte er im November 1826 ein Niederlassungsgesuch<ref>Staatsarchiv des Kantons Zürich, Regierungsratsbeschlüsse seit 1803 online: Niederlaßungsgesuch des Maurermeisters Joh. Carl Hofmann von Fürth in Bayern, Datum 28.11.1826; Signatur StAZH MM 1.97 RRB 1826/0955 - [https://www.archives-quickaccess.ch/stazh/rrb/ref/MM+1.97+RRB+1826/0955 online]</ref>, dieses wurde offenbar aber abgewiesen. Anfang Januar 1830 bat er brieflich um Ausstellung und Zusendung eines weiteren Heimatscheins. Nunmehr wurde ein Rückstand von 1. f. 15 x. festgestellt, den diesmal seine Schwester, die Schüssler’sche Ehefrau Margaretha (1792–1871), bezahlte, woraufhin der Magistrat für weitere drei Jahre die Bewilligung erteilte.  
Anfang Januar 1830 bat er brieflich um Ausstellung und Zusendung eines weiteren Heimatscheins. Nunmehr wurde ein Rückstand von 1. f. 15 x. festgestellt, den diesmal seine Schwester, die Schüssler’sche Ehefrau Margaretha (1792–1871), bezahlte, woraufhin der Magistrat für weitere drei Jahre die Bewilligung erteilte.  


Aber bereits nach einem Jahr, Anfang Januar 1831, zog er wieder nach Fürth. Nach eigener Aussage trieben ihn die Sehnsucht nach der Heimat und die Erfahrung, dass in Fürth viel gebaut wird. Allerdings sah er abermals seine Hoffnungen nicht in Erfüllung gehen und folgte einem Ruf aus Zürich. So beantragte Hofmann am 7. Oktober 1833 einen Heimatschein für drei Jahre, seine Ehefrau war ohnehin bereits Ende Juni nach Zürich gereist. Als Bevollmächtigten ernannte er wiederum den Handelsmann Schüssel. Da sich aber das Ehepaar Schüssel auf Reisen befand und keine Erklärung zur Übernahme der Verpflichtung abgeben konnte, erhielt Hofmann nur eine Bewilligung, zurückdatiert auf den 1. Oktober 1833, für einen temporären Aufenthalt in Zürich für die Dauer eines Jahres.  
Aber bereits nach einem Jahr, Anfang Januar 1831, zog er wieder nach Fürth. Nach eigener Aussage trieben ihn die Sehnsucht nach der Heimat und die Erfahrung, dass in Fürth viel gebaut wird. Allerdings sah er abermals seine Hoffnungen nicht in Erfüllung gehen und folgte einem Ruf aus Zürich. So beantragte Hofmann am 7. Oktober 1833 einen Heimatschein für drei Jahre, seine Ehefrau war ohnehin bereits Ende Juni nach Zürich gereist. Als Bevollmächtigten ernannte er wiederum den Handelsmann Schüssel. Da sich aber das Ehepaar Schüssel auf Reisen befand und keine Erklärung zur Übernahme der Verpflichtung abgeben konnte, erhielt Hofmann nur eine Bewilligung, zurückdatiert auf den 1. Oktober 1833, für einen temporären Aufenthalt in Zürich für die Dauer eines Jahres.  
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