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Dritte Periode (1489—1497.)
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sicht des Bamberger Episkopates aus damaliger Zeit hervorgeht. {{fnFC|97}} Auch ist in dem offiziellen Verzeichnisse der Pfarreien der Würzburger Diöcese von {{Datum|1453}} im Ruralkapitel Langenzenn Fürth nicht mit ausgeführt. {{fnFC|98}}


sicht des Bamberger Episkopates aus damaliger Zeit hervorgeht.") Auch ist in dem offiziellen Verzeichnisse der Pfarreien
[[1494]] den {{Datum|5. November|1494}} wurde Pfarrer Konrad Held zu Fürth unter Brandenburger Schutz genommen, zunächst auf ein Jahr. {{fnFC|99}} — Maximilian I-, der im Jahre {{Datum|1493}} den kaiserlichen Thron bestieg, schaffte im ganzen Reich, also auch in Fürth, das Kampfgericht auf Faust und Kolben ab. — Im 15. Jahrhun­dert waren noch auf dem Fürther Gebiete sogenannte Block­häuslein und Pflöcke oder Stöcke aufgerichtet, worauf die vier Theile der in Nürnberg Hingerichteten Missethäter (aus Fürth) gesteckt oder genagelt wurden. Zu Anfang des 16. Jahrhunderts aber (1507) mußten auf erfolgten Bescheid des schwäbischen Bundes sämmtliche Blockhäuslein niedergerifsen werden. {{fnFC|100}}
der Würzburger Diöcese von 1453 im Ruralkapitel Langenzenn
 
Fürth nicht mit ausgeführt.")
Bedeutende Syphilis-Epidemie in Fürth. (Diese Krankheit {{Datum|1496}} hatte damals einen allgemein epidemisch-kontagiösen Charakter und hatte sich damals von Italien aus über Deutschland ver­breitet.) {{fnFC|101}}
1494 den 5. November wurde Pfarrer Konrad Held zu 1494
 
Fürth unter Brandenburger Schutz genommen, zunächst auf ein
Im gleichen Jahre am {{Datum|6. Januar|1496}} wurde in Ansbach der sogenannte Harras'sche Friedensvertrag zwischen dem Markgrafen und der Stadt Nürnberg geschlossen durch ermittlung des Herzogs Albrecht von Sachsen, dessen Bevollmächtigter Dietrich von Harras war. {{fnFC|102}}
Jahr.") — Maximilian I-, der im Jahre 1493 den kaiserlichen
 
Thron bestieg, schaffte im ganzen Reich, also auch in Fürth, das
[[1497]] den {{Datum|24. Mai|1497}} bestätigte Bischof Heinrich III. von Bamberg die Frühmeßpfründe, welche Veit Truchseß, Domprobst, später Bischof von Bamberg, Elisabeth Rehdörfferin, Paul Haus­ wirth, Priester zu Eystetten und Heinrich Plenkel von Bamberg gestiftet hatten, mit Einwilligung des damaligen Pfarrers Konrad Held. Es war ein einfaches Beneficium für einen Priester, ohne Seelsorge. Die Verbindlichkeiten des Frühmessers waren, wöchent­lich vier Messen bei Sonnenaufgang zu lesen, an Sonn- und Festtagen zu einer Stunde, welche der Pfarrer zu bestimmen hatte. Er mußte auch bei dem Pfarrgottesdienste gegenwärtig sein und einmal im Jahre einen Jahrtag auf die im Stiftungs­briefe vorgeschriebene Weise halten. Das Präsentationsrecht hatte sich der Domprobst Vorbehalten. Die Einkünfte bestanden in jährlichen Zinsen, welche der Beneficiat von den gestifteten Grundstücken, die einen Werth von ohngefähr 900 fl. hatten,
Kampfgericht auf Faust und Kolben ab. — Im 15. Jahrhun­
dert waren noch auf dem Fürther Gebiete sogenannte Block­
häuslein und Pflöcke oder Stöcke aufgerichtet, worauf die vier
Theile der in Nürnberg Hingerichteten Missethäter (aus Fürth)
gesteckt oder genagelt wurden. Zu Anfang des 16. Jahrhunderts
aber (1507) mußten auf erfolgten Bescheid des schwäbischen
Bundes sämmtliche Blockhäuslein niedergerifsen werden."")
Bedeutende Syphilis-Epidemie in Fürth. (Diese Krankheit 1496
hatte damals einen allgemein epidemisch-kontagiösen Charakter
und hatte sich damals von Italien aus über Deutschland ver­
breitet.)"')
Im gleichen Jahre am 6. Januar wurde in Ansbach der
sogenannte Harras'sche Friedensvertrag zwischen dem Markgrafen
und der Stadt Nürnberg geschlossen durch Vermittlung des
Herzogs Albrecht von Sachsen, dessen Bevollmächtigter Dietrich
von Harras war."?)
1497 den 24. Mai bestätigte Bischof Heinrich III. von 1497
Bamberg die Frühmeßpfründe, welche Veit Truchseß, Domprobst,
später Bischof von Bamberg, Elisabeth Rehdörfferin, Paul Haus­
wirth, Priester zu Eystetten und Heinrich Plenkel von Bamberg
gestiftet hatten, mit Einwilligung des damaligen Pfarrers Konrad
Held. Es war ein einfaches Beneficium für einen Priester, ohne
Seelsorge. Die Verbindlichkeiten des Frühmessers waren, wöchent­
lich vier Messen bei Sonnenaufgang zu lesen, an Sonn- und
Festtagen zu einer Stunde, welche der Pfarrer zu bestimmen
hatte. Er mußte auch bei dem Pfarrgottesdienste gegenwärtig
sein und einmal im Jahre einen Jahrtag auf die im Stiftungs­
briefe vorgeschriebene Weise halten.
Das Präsentationsrecht
hatte sich der Domprobst Vorbehalten. Die Einkünfte bestanden
in jährlichen Zinsen, welche der Beneficiat von den gestifteten
Grundstücken, die einen Werth von ohngefähr 900 fl. hatten,