Johann Rupprecht: Unterschied zwischen den Versionen

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== Causa Rupprecht-Gebrüder vs. OB Dr. Bornkessel ==
== Causa Rupprecht-Gebrüder vs. OB Dr. Bornkessel ==
Im Jahr 1953 bzw. 1954 kam es zu massiven Zerwürfnissen innerhalb der [[SPD]] und deren Stadtratsfraktion bzw. mit dem amtierenden SPD-Oberbürgermeister Dr. [[Hans Bornkessel]], der in Folge der Diskussion mit Austritt aus der Partei drohte. Hintergrund der Auseinandersetzungen war die Wahl des Fürsorgereferenten (=Sozialreferenten) im Frühjahr 1953. Die Wahl für das Amt des berufsmäßigen Stadtrats fiel im Frühjahr 1953 auf Fritz Rupprecht, altgedientes SPD-Mitglied und Bruder von [[Hans Rupprecht]], der zu dieser Zeit ehrenamtlich ebenfalls im Stadtrat war. Genau über diesem Umstand, dass ein verwandtschaftliches Verhältnis zwischen einem ehrenamtlichen Stadtrat und einem gewählten beruflichen Stadtrat bestand - entbrannte eine hitzige Diskussion. Nach Ansicht Bornkessels und Teilen der Verwaltung, aber auch Teilen des Stadtrates schloss sich ein verwandtschaftliches Verhältnis laut der Bay. Gemeindeordnung aus. Diese Auffassung irritierte die SPD, da Bornkessel selbst Fritz Rupprecht zur Wahl des Fürsorgereferenten ermutigt hatte. Ursprünglich hatte sich Fritz Rupprecht zur Wahl des Wirtschaftsreferenten beworben, Bornkessel meinte aber gegenüber der SPD-Fraktion, dass Fritz Rupprecht doch der geborene Sozialreferent sei - weshalb er die Bewerbung zum Wirtschaftsreferenten eher skeptisch gegenüberstand. Die SPD unterstützte Rupprecht für das Amt des Wirtschaftsreferenten - schien aber auch der Auffassung Bornkessels gewesen zu sein - weshalb Rupprecht seine Bewerbung als Wirtschaftsreferent zurückzog und sich zu einem späteren Zeitpunkt erneut als Sozialreferat bewarb. Ungeachtet dessen - und offensichtlich kontroverser Diskussionen im Stadtrat - wurde Fritz Rupprecht in der Folgte mehrheitlich im Stadtrat zum berufsmäßigen Stadtrat gewählt. Allerdings konnte er seinen Dienst nicht antreten, solange die rechtlichen Grundlagen nicht abschließend geklärt waren, weshalb OB Dr. Bornkessel ein Rechtsgutachten in Auftrag gab.  
Im Jahr 1953 bzw. 1954 kam es zu massiven Zerwürfnissen innerhalb der [[SPD]] und deren Stadtratsfraktion bzw. mit dem amtierenden SPD-Oberbürgermeister Dr. [[Hans Bornkessel]], der in Folge der Diskussion mit Austritt aus der Partei drohte. Hintergrund der Auseinandersetzungen war die Wahl des Fürsorgereferenten (=Sozialreferenten) im Frühjahr 1953. Die Wahl für das Amt des berufsmäßigen Stadtrats fiel im Frühjahr 1953 auf [[Fritz Rupprecht]], altgedientes SPD-Mitglied und Bruder von Hans Rupprecht, der zu dieser Zeit ehrenamtlich ebenfalls im Stadtrat war. Genau über diesem Umstand, dass ein verwandtschaftliches Verhältnis zwischen einem ehrenamtlichen Stadtrat und einem gewählten beruflichen Stadtrat bestand - entbrannte eine hitzige Diskussion. Nach Ansicht Bornkessels und Teilen der Verwaltung, aber auch Teilen des Stadtrates schloss sich ein verwandtschaftliches Verhältnis laut der Bay. Gemeindeordnung aus. Diese Auffassung irritierte die SPD, da Bornkessel selbst Fritz Rupprecht zur Wahl des Fürsorgereferenten ermutigt hatte. Ursprünglich hatte sich Fritz Rupprecht zur Wahl des Wirtschaftsreferenten beworben, Bornkessel meinte aber gegenüber der SPD-Fraktion, dass Fritz Rupprecht doch der geborene Sozialreferent sei - weshalb er die Bewerbung zum Wirtschaftsreferenten eher skeptisch gegenüberstand. Die SPD unterstützte Rupprecht für das Amt des Wirtschaftsreferenten - schien aber auch der Auffassung Bornkessels gewesen zu sein - weshalb Rupprecht seine Bewerbung als Wirtschaftsreferent zurückzog und sich zu einem späteren Zeitpunkt erneut als Sozialreferat bewarb. Ungeachtet dessen - und offensichtlich kontroverser Diskussionen im Stadtrat - wurde Fritz Rupprecht in der Folgte mehrheitlich im Stadtrat zum berufsmäßigen Stadtrat gewählt. Allerdings konnte er seinen Dienst nicht antreten, solange die rechtlichen Grundlagen nicht abschließend geklärt waren, weshalb OB Dr. Bornkessel ein Rechtsgutachten in Auftrag gab.  


Losgelöst davon eskalierte innerhalb der SPD-Partei der Streit und entzweite die Fraktion bzw. Partei in zwei unversöhnlich gegenüberstehende Gruppen. Die örtliche Presse berichtete von einer "ernsten Krise", bei der sich "zwei Fronten" gebildet haben. Der Sachverhalt sollte erneut im Januar 1954 innerhalb der SPD-Fraktion besprochen werden und OB Bornkessel sollte über den aktuellen Sachstand (Rechtgutachten) berichten, um die Wahl des Referenten erneut im Stadtrat vornehmen zu können. Inzwischen hatte der Bruder Hans Rupprecht, seinen Rücktritt als Stadtrat eingereicht, was aber eher zu einer Verschärfung der Diskussion führte - als zu einer Entspannung - da manche in seinem Rücktritt eher eine "Bedingung" der Besetzung Fritz Rupprechts sahen bzw. sich damit erpresst fühlten. Demzufolge nahm der OB das Rücktrittsgesuch nicht an, obwohl Hans Rupprecht bereits nicht mehr zu den Stadtratssitzungen und Ausschüssen kam. OB Bornkessel vertrat gegenüber der Presse, die Ansicht - dass ein Rücktritt mit Bedingungen kein Rücktritt sei, dem ein Stadtrat zustimmen müsste - bzw. zur Entscheidung vorzulegen wäre - womit aus seiner Sicht der Rücktritt obsolet war und die Besetzung der vakanten Referentenstelle nach wie vor nicht möglich sei.  
Losgelöst davon eskalierte innerhalb der SPD-Partei der Streit und entzweite die Fraktion bzw. Partei in zwei unversöhnlich gegenüberstehende Gruppen. Die örtliche Presse berichtete von einer "ernsten Krise", bei der sich "zwei Fronten" gebildet haben. Der Sachverhalt sollte erneut im Januar 1954 innerhalb der SPD-Fraktion besprochen werden und OB Bornkessel sollte über den aktuellen Sachstand (Rechtgutachten) berichten, um die Wahl des Referenten erneut im Stadtrat vornehmen zu können. Inzwischen hatte der Bruder Hans Rupprecht, seinen Rücktritt als Stadtrat eingereicht, was aber eher zu einer Verschärfung der Diskussion führte - als zu einer Entspannung - da manche in seinem Rücktritt eher eine "Bedingung" der Besetzung Fritz Rupprechts sahen bzw. sich damit erpresst fühlten. Demzufolge nahm der OB das Rücktrittsgesuch nicht an, obwohl Hans Rupprecht bereits nicht mehr zu den Stadtratssitzungen und Ausschüssen kam. OB Bornkessel vertrat gegenüber der Presse, die Ansicht - dass ein Rücktritt mit Bedingungen kein Rücktritt sei, dem ein Stadtrat zustimmen müsste - bzw. zur Entscheidung vorzulegen wäre - womit aus seiner Sicht der Rücktritt obsolet war und die Besetzung der vakanten Referentenstelle nach wie vor nicht möglich sei.  
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