Johann Rupprecht: Unterschied zwischen den Versionen

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== Causa Rupprecht-Gebrüder vs. OB Dr. Bornkessel ==
== Causa Rupprecht-Gebrüder vs. OB Dr. Bornkessel ==
Im Jahr 1953 bzw. 1954 kam es zu massiven Zerwürfnissen innerhalb der [[SPD]] und deren Stadtratsfraktion bzw. mit dem amtierenden SPD-Oberbürgermeister Dr. [[Hans Bornkessel]], der in Folge der Diskussion mit Austritt aus der Partei drohte. Hintergrund der Auseinandersetzungen war die Wahl des Fürsorgereferenten (=Sozialreferenten) im Frühjahr 1953. Die Wahl für das Amt des berufsmäßigen Stadtrats fiel im Frühjahr 1953 auf [[Fritz Rupprecht]], altgedientes SPD-Mitglied und Bruder von Hans Rupprecht, der zu dieser Zeit ehrenamtlich ebenfalls im Stadtrat war. Genau über diesem Umstand, dass ein verwandtschaftliches Verhältnis zwischen einem ehrenamtlichen Stadtrat und einem gewählten beruflichen Stadtrat bestand - entbrannte eine hitzige Diskussion. Nach Ansicht Bornkessels und Teilen der Verwaltung, aber auch Teilen des Stadtrates schloss sich ein verwandtschaftliches Verhältnis laut der Bay. Gemeindeordnung aus. Diese Auffassung irritierte die SPD, da Bornkessel selbst Fritz Rupprecht zur Wahl des Fürsorgereferenten ermutigt hatte. Ursprünglich hatte sich Fritz Rupprecht zur Wahl des Wirtschaftsreferenten beworben, Bornkessel meinte aber gegenüber der SPD-Fraktion, dass Fritz Rupprecht doch der geborene Sozialreferent sei - weshalb er die Bewerbung zum Wirtschaftsreferenten eher skeptisch gegenüberstand. Die SPD unterstützte Rupprecht für das Amt des Wirtschaftsreferenten - schien aber auch der Auffassung Bornkessels gewesen zu sein - weshalb Rupprecht seine Bewerbung als Wirtschaftsreferent zurückzog und sich zu einem späteren Zeitpunkt erneut als Sozialreferat bewarb. Ungeachtet dessen - und offensichtlich kontroverser Diskussionen im Stadtrat - wurde Fritz Rupprecht in der Folgte mehrheitlich im Stadtrat zum berufsmäßigen Stadtrat gewählt. Allerdings konnte er seinen Dienst nicht antreten, solange die rechtlichen Grundlagen nicht abschließend geklärt waren, weshalb OB Dr. Bornkessel ein Rechtsgutachten in Auftrag gab.  
Im Jahr 1953 bzw. 1954 kam es zu massiven Zerwürfnissen innerhalb der [[SPD]] und deren Stadtratsfraktion bzw. mit dem amtierenden SPD-Oberbürgermeister Dr. [[Hans Bornkessel]], der in Folge der Diskussion mit Austritt aus der Partei drohte. Hintergrund der Auseinandersetzungen war die Wahl des Fürsorgereferenten (=Sozialreferenten) im Frühjahr 1953. Die Wahl für das Amt des berufsmäßigen Stadtrats fiel im Frühjahr 1953 auf [[Fritz Rupprecht]], altgedientes SPD-Mitglied und Bruder von Hans Rupprecht, der zu dieser Zeit ehrenamtlich ebenfalls im Stadtrat war. Genau über diesem Umstand, dass ein verwandtschaftliches Verhältnis zwischen einem ehrenamtlichen Stadtrat und einem gewählten beruflichen Stadtrat bestand - entbrannte eine hitzige Diskussion. Nach Ansicht Bornkessels und Teilen der Verwaltung, aber auch Teilen des Stadtrates schloss sich ein verwandtschaftliches Verhältnis laut der Bay. Gemeindeordnung aus. Diese Auffassung irritierte die SPD, da Bornkessel selbst den Bruder Fritz Rupprecht zur Wahl des Fürsorgereferenten ermutigt hatte. Ursprünglich hatte sich Fritz Rupprecht zur Wahl des Wirtschaftsreferenten beworben, Bornkessel meinte aber gegenüber der SPD-Fraktion, dass Fritz Rupprecht doch der geborene Sozialreferent sei - weshalb er die Bewerbung zum Wirtschaftsreferenten eher skeptisch gegenüberstand. Die SPD unterstützte Rupprecht für das Amt des Wirtschaftsreferenten - schien aber auch der Auffassung Bornkessels gewesen zu sein - weshalb Rupprecht seine Bewerbung als Wirtschaftsreferent zurückzog und sich zu einem späteren Zeitpunkt erneut als Sozialreferat bewarb. Ungeachtet dessen - und offensichtlich kontroverser Diskussionen im Stadtrat - wurde Fritz Rupprecht in der Folgte mehrheitlich im Stadtrat zum berufsmäßigen Stadtrat gewählt. Allerdings konnte er seinen Dienst nicht antreten, solange die rechtlichen Grundlagen nicht abschließend geklärt waren, weshalb OB Dr. Bornkessel ein Rechtsgutachten in Auftrag gab.  


Losgelöst davon eskalierte innerhalb der SPD-Partei der Streit und entzweite die Fraktion bzw. Partei in zwei unversöhnlich gegenüberstehende Gruppen. Die örtliche Presse berichtete von einer "ernsten Krise", bei der sich "zwei Fronten" gebildet haben. Der Sachverhalt sollte erneut im Januar 1954 innerhalb der SPD-Fraktion besprochen werden und OB Bornkessel sollte über den aktuellen Sachstand (Rechtgutachten) berichten, um die Wahl des Referenten erneut im Stadtrat vornehmen zu können. Inzwischen hatte der Bruder Hans Rupprecht, seinen Rücktritt als Stadtrat eingereicht, was aber eher zu einer Verschärfung der Diskussion führte - als zu einer Entspannung - da manche in seinem Rücktritt eher eine "Bedingung" der Besetzung Fritz Rupprechts sahen bzw. sich damit erpresst fühlten. Demzufolge nahm der OB das Rücktrittsgesuch nicht an, obwohl Hans Rupprecht bereits nicht mehr zu den Stadtratssitzungen und Ausschüssen kam. OB Bornkessel vertrat gegenüber der Presse, die Ansicht - dass ein Rücktritt mit Bedingungen kein Rücktritt sei, dem ein Stadtrat zustimmen müsste - bzw. zur Entscheidung vorzulegen wäre - womit aus seiner Sicht der Rücktritt obsolet war und die Besetzung der vakanten Referentenstelle nach wie vor nicht möglich sei.  
Losgelöst davon eskalierte innerhalb der SPD-Partei der Streit und entzweite die Fraktion bzw. Partei in zwei unversöhnlich gegenüberstehende Gruppen. Die örtliche Presse berichtete von einer "ernsten Krise", bei der sich "zwei Fronten" gebildet haben. Der Sachverhalt sollte erneut im Januar 1954 innerhalb der SPD-Fraktion besprochen werden und OB Bornkessel sollte über den aktuellen Sachstand (Rechtgutachten) berichten, um die Wahl des Referenten erneut im Stadtrat vornehmen zu können. Inzwischen hatte Hans Rupprecht seinen Rücktritt als Stadtrat eingereicht, was aber eher zu einer Verschärfung der Diskussion führte - als zu einer Entspannung - da manche in seinem Rücktritt eher eine "Bedingung" in der Besetzung seines Bruders Fritz Rupprechts sahen bzw. sich damit erpresst fühlten. Demzufolge nahm der OB das Rücktrittsgesuch nicht an, obwohl der vermeintlich Zurückgetretene nicht mehr zu den Stadtratssitzungen und Ausschüssen kam. OB Bornkessel vertrat gegenüber der Presse, die Ansicht - dass ein Rücktritt mit Bedingungen kein Rücktritt sei, dem ein Stadtrat zustimmen müsste - bzw. zur Entscheidung vorzulegen wäre - womit aus seiner Sicht der Rücktritt obsolet war und die Besetzung der vakanten Referentenstelle nach wie vor nicht möglich sei.  


Um auch diesen Sachverhalt zu klären, sollte es zu einer gemeinsamen Fraktionssitzung mit dem OB kommen - dem sich aber der OB Bornkessel widersetzte mit dem Hinweis: er würde wenn überhaupt nur dann kommen, wenn nur "echte Stadträte" anwesend seien. Gemeint war von ihm der Umstand, dass es zu dieser Zeit bei der SPD offensichtlich Usus war, dass neben den gewählten ehrenamtlichen Stadträten auch die SPD-Kreisvorsitzenden, sowie die SPD-Abgeordneten (Bund und Land), der SPD-Parteisekretär, sowie die nächsten beiden Nachrücker auf der Stadtratsliste regelhaft mit in der Fraktionssitzung saßen. Das Treffen fand ohne Beteiligung des Oberbürgermeisters statt und lief nach Vernehmen der Presse sehr "turbulent" mit "unerfreulichen Wortgefechten". Die Sitzung endete damit, dass es nicht nur keinen Beschluss gab, sondern der Bürgermeister-Vertreter und stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende [[Erich Herrmann]] sein Amt zur Verfügung stellte und die Sitzung frühzeitig verließ. Inzwischen hatte der Hans Rupprecht über seinen Anwalt bei der Aufsichtbehörde - der Regierung von Mittelfranken - Beschwerde eingelegt, da obwohl er im Vorjahr gewählt wurde und offensichtlich sein Bruder zurückgetreten sei, nicht sein Amt als Fürsorgereferent antreten könne. In einem neuen Versuch der Klärung - vermutlich in der gewohnt erweiterten Runde mit Bornkessel - konnte zumindest geklärt werden, dass die Gemeindeordnung tatsächlich die Wahl eines Verwandten in diesem Verhältnis (Bruder) ausschloss - womit die Wahl im Jahr 1953 zunächst obsolet war. Der inzwischen zurückgetretene Bruder Hans Rupprecht trat von seinem Rücktritt zurück - und erschien einfach wieder zu den Stadtratssitzungen - bzw. sein Rücktritt wurde als solches nicht festgestellt. Offensichtlich war aufgrund der Causa eine erneute Wahl Fritz Rupprechts als Fürsorgereferent vom Tisch. Sein Bruder Hans blieb weiterhin im Stadtrat und schied durch Tod im August 1955 aus. Fritz Rupprecht selbst wurde 1956 regulär bei der Kommunalwahl ehrenamtliches Mitglied des Stadtrates und rückte 1958 für ein verstorbenes Mitglied in den Bay. Landtag nach, dem er bis 1972 angehörte.<ref>D.H.: SPD-Stadtratsfraktion von ernster Krise gepackt. Im Hintergrund: Wahl Fritz Rupprechts zum Fürsorge-Referenten und Rücktrittsgesuch von Hans Rupprecht - Am Ende steht möglichwerise der Austritt Dr. Bornkessels aus der Partei. In: Fürther Nachrichten vom 12. Januar 1954, S. 6</ref>
Um auch diesen Sachverhalt zu klären, sollte es zu einer gemeinsamen Fraktionssitzung mit dem OB kommen - dem sich aber der OB Bornkessel widersetzte mit dem Hinweis: er würde wenn überhaupt nur dann kommen, wenn nur "echte Stadträte" anwesend seien. Gemeint war von ihm der Umstand, dass es zu dieser Zeit bei der SPD offensichtlich Usus war, dass neben den gewählten ehrenamtlichen Stadträten auch die SPD-Kreisvorsitzenden, sowie die SPD-Abgeordneten (Bund und Land), der SPD-Parteisekretär, sowie die nächsten beiden Nachrücker auf der Stadtratsliste regelhaft mit in der Fraktionssitzung saßen. Das Treffen fand ohne Beteiligung des Oberbürgermeisters statt und lief nach Vernehmen der Presse sehr "turbulent" mit "unerfreulichen Wortgefechten". Die Sitzung endete damit, dass es nicht nur keinen Beschluss gab, sondern der Bürgermeister-Vertreter und stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende [[Erich Herrmann]] sein Amt zur Verfügung stellte und die Sitzung frühzeitig verließ.  
 
Inzwischen hatte der Hans Rupprecht über seinen Anwalt bei der Aufsichtbehörde - der Regierung von Mittelfranken - Beschwerde eingelegt, da obwohl sein Bruder Fritz im Vorjahr gewählt wurde und offensichtlich er selbst zurückgetreten sei um den Weg freizumachen, nicht das Amt als Fürsorgereferent antreten könne. In einem neuen Versuch der Klärung - vermutlich in der gewohnt erweiterten Runde mit Bornkessel - konnte zumindest geklärt werden, dass die Gemeindeordnung tatsächlich die Wahl eines Verwandten in diesem Verhältnis (Bruder) ausschloss - womit die Wahl im Jahr 1953 zunächst obsolet war. Der inzwischen zurückgetretene Hans Rupprecht trat von seinem Rücktritt zurück - und erschien einfach wieder zu den Stadtratssitzungen - bzw. sein Rücktritt wurde als solches nicht festgestellt. Offensichtlich war aufgrund der Causa eine erneute Wahl Fritz Rupprechts als Fürsorgereferent vom Tisch. Hans Rupprecht schied durch Tod im August 1955 aus dem Stadtrat aus. Sein Bruder Fritz Rupprecht wurde 1956 regulär bei der Kommunalwahl ehrenamtliches Mitglied des Stadtrates und rückte 1958 für ein verstorbenes Mitglied in den Bay. Landtag nach, dem er bis 1972 angehörte.<ref>D.H.: SPD-Stadtratsfraktion von ernster Krise gepackt. Im Hintergrund: Wahl Fritz Rupprechts zum Fürsorge-Referenten und Rücktrittsgesuch von Hans Rupprecht - Am Ende steht möglichwerise der Austritt Dr. Bornkessels aus der Partei. In: Fürther Nachrichten vom 12. Januar 1954, S. 6</ref>


== Literatur ==
== Literatur ==
91.301

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