1797: Unterschied zwischen den Versionen

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* Am [[9. September]] gibt das kgl. preuß. Amt eine Verordnung bekannt, nach der unterlassene Hilfeleistung (mit Todesfolge) mit 14 Tagen Gefängnis bestraft wird.<ref>Fürther Anzeiger vom 19. Sept. 1797</ref>
* Am [[9. September]] gibt das kgl. preuß. Amt eine Verordnung bekannt, nach der unterlassene Hilfeleistung (mit Todesfolge) mit 14 Tagen Gefängnis bestraft wird.<ref>Fürther Anzeiger vom 19. Sept. 1797</ref>
* Am [[12. September]] wird im Fürther Anzeiger veröffentlicht, dass die Kirchweihbuden doch noch einmal auf dem Markt aufgebaut werden dürfen.
* Am [[12. September]] wird im Fürther Anzeiger veröffentlicht, dass die Kirchweihbuden doch noch einmal auf dem Markt aufgebaut werden dürfen.
* [[26. September]]: Hornviehseuche in Ronhof; Federn (Federspulen) dürfen nicht ins Ausland verkauft werden.
* [[30. September]]: Das Verbot des Tabakrauchens auf der Straße wird erneuert.<ref>Fürther Anzeiger - in {{BuchQuelle|Fürth zu Beginn des Industriezeitalters (Buch)|Seite=23}}</ref>
* [[30. September]]: Das Verbot des Tabakrauchens auf der Straße wird erneuert.<ref>Fürther Anzeiger - in {{BuchQuelle|Fürth zu Beginn des Industriezeitalters (Buch)|Seite=23}}</ref>


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