Geleitsmann: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Geleitsmann''' (''Geleitshauptmann'') war der Vertreter des [[Markgraftum Brandenburg-Ansbach|Markgrafen von Brandenburg-Ansbach]] in Fürth.
Der '''Geleitsmann''' (''Geleitshauptmann'') war der Vertreter des [[Markgraftum Brandenburg-Ansbach|Markgrafen von Brandenburg-Ansbach]] in Fürth.


Als Fürth („locum furti dictum") in einer [[Urkunde von 1007|Urkunde]] am Allerheiligentag, 1. November 1007, von Kaiser [[Heinrich II.]] auf der [[Synode von Frankfurt 1007|Synode von Frankfurt am Main]] an die Dompropstei des neugegründeten [[Bistum Bamberg|Bistums Bamberg]] verschenkt wurde, wurde ein [[Vogt]] für die „Hohe Gerichtsbarkeit“ vom Dompropst eingesetzt. Die Vögte waren zuerst die Grafen von Abenberg, von denen es dann erbmäßig (1236) auf die Grafen von Zollern überging, die auch schon die [[Nürnberger Burggrafen|Burggrafschaft Nürnberg]] erbten (um 1191). Die [[wikipedia:Hohenzollern|Grafen von Zollern]] hatten damit auch das [[wikipedia:Geleitrecht|Geleitrecht]] vom König bekommen.
Als Fürth („locum furti dictum") in einer [[Urkunde von 1007|Urkunde]] am Allerheiligentag, 1. November 1007, von Kaiser [[Heinrich II.]] auf der [[Synode von Frankfurt 1007|Synode von Frankfurt am Main]] an die Dompropstei des neugegründeten [[Bistum Bamberg|Bistums Bamberg]] verschenkt wurde, wurde ein [[Vogtei|Vogt]] für die „Hohe Gerichtsbarkeit“ vom Dompropst eingesetzt. Die Vögte waren zuerst die Grafen von Abenberg, von denen es dann erbmäßig (1236) auf die Grafen von Zollern überging, die auch schon die [[Nürnberger Burggrafen|Burggrafschaft Nürnberg]] erbten (um 1191). Die [[wikipedia:Hohenzollern|Grafen von Zollern]] hatten damit auch das [[wikipedia:Geleitrecht|Geleitrecht]] vom König bekommen.


Das Geleitrecht durfte der Geleitsmann auf der wichtigen Straße Nürnberg - Frankfurt bis [[wikipedia:Kitzingen|Kitzingen]] ausüben. So wurden also die Vogteirechte und Geleitrechte zugleich ausgeübt, wobei die Nürnberger zwar zollfrei aber nicht geleitsfrei waren. Versammlungsort für die Mannschaft des Geleites, die aus Bürgern und Bauern bestand, war vermutlich schon seit [[1374]] Fürth. So wurden auch die Kaufleute zweimal im Jahr von Nürnberg zur Frankfurter Messe geleitet. An der Spitze des Geleites stand der Landeshauptmann oder sein adeliger Stellvertreter, danach kamen der Kriegscommissar, der Kastner und der Stadtvogt. Die Nürnberger wurden von Fürth aus am neuen Tor abgeholt und bis Kitzingen oder Würzburg begleitet. Nach der Rückkehr wurden die Geleitsleute von den Nürnbergern stattlich bewirtet. Für das Jahr [[1541]] gibt das Saalbuch von Neustadt a. d. A. als Geleitstaxe für die Strecke von Neustadt nach Fürth 15 Pfennige pro Wagen und 14 Pfennige pro Reiter oder Fußgänger an.<ref>Friedrich Lippert: ''Geleitsrecht und Zölle in alter Zeit''. In: Frankenfahrt mit Kutsche und Dampfbahn, Druckhaus Bayreuth, 1992, S. 91 - 92</ref>
Das Geleitrecht durfte der Geleitsmann auf der wichtigen Straße Nürnberg - Frankfurt bis [[wikipedia:Kitzingen|Kitzingen]] ausüben. So wurden also die Vogteirechte und Geleitrechte zugleich ausgeübt, wobei die Nürnberger zwar zollfrei aber nicht geleitsfrei waren. Versammlungsort für die Mannschaft des Geleites, die aus Bürgern und Bauern bestand, war vermutlich schon seit [[1374]] Fürth. So wurden auch die Kaufleute zweimal im Jahr von Nürnberg zur Frankfurter Messe geleitet. An der Spitze des Geleites stand der Landeshauptmann oder sein adeliger Stellvertreter, danach kamen der Kriegscommissar, der Kastner und der Stadtvogt. Die Nürnberger wurden von Fürth aus am neuen Tor abgeholt und bis Kitzingen oder Würzburg begleitet. Nach der Rückkehr wurden die Geleitsleute von den Nürnbergern stattlich bewirtet. Für das Jahr [[1541]] gibt das Saalbuch von Neustadt a. d. A. als Geleitstaxe für die Strecke von Neustadt nach Fürth 15 Pfennige pro Wagen und 14 Pfennige pro Reiter oder Fußgänger an.<ref>Friedrich Lippert: ''Geleitsrecht und Zölle in alter Zeit''. In: Frankenfahrt mit Kutsche und Dampfbahn, Druckhaus Bayreuth, 1992, S. 91 - 92</ref>
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