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Vierte Periode (1571). | {{BuchKopf|Vierte Periode (1571).|45}} | ||
Sache mit Fleiß bedenken und mit seinen Räthen darüber reden wolle. Rathsverlaß (Löffelholz) vom {{Datum|22. Januar 1571}}: der Syndikus Joachim König soll am kaiserlichen Hof zu Prag die Sache weiter betreiben. Derselbe erhielt noch eine Instruktion von Doktor Bügel dem ältern. Am {{Datum|25. Januar|1571}} wurde in einer neuen Supplik an den Kaiser erwähnt, daß ein Dieb gewaltsam von den Bambergern abgeführt worden sei. In dem den {{Datum|26. Januar|1571}} an Joachim König übergebenen Memorial waren die für Nürnberg günstigen Momente aufgeführt. Es hieß darin unter Anderem, Fürth habe nie eine hohe Obrigkeit gehabt; es | |||
seien keine signa imperii vorhanden. Es habe in die kaiserliche Landvogtei gen Nürnberg gehört und in die Jurisdiktion der kaiserlichen Vesten. So haben auch die Landvögte etliche hundert Jahre nach geschehener Donation das merum imperium zu Fürth exercirt, von dem es nachher an einen löblichen Rath kam. — König berichtet unter dem {{Datum|5. Februar 1571}} aus Prag an den Rath, er habe das Memorial am {{Datum|6. April|1571}} übergeben, der sich erboten, an den Bischof von Bamberg einen Boten zu fchiäen und denselben nicht eher von Bamberg wegkommen zu lassen, bis er eine Antwort erhalten. Er wolle einstweilen darüber wachen, daß die Sache nicht in die lange Truhe gespielt werde. Am {{Datum|12. Februar|1571}} meldete er, daß er dem Kaiser etliche Jamnitzer Goldarbeiten zu überantworten hatte und daß | |||
Sache mit Fleiß bedenken und mit seinen Räthen darüber reden | er den Kaiser bat, sich der Bamberger Sache weiter annehmen zu wollen. Derselbe habe sich sehr günstig für Nürnberg ausgesprochen und gesagt, er wolle soviel nachdenken, damit die | ||
wolle. Rathsverlaß (Löffelholz) vom 22. Januar 1571: der | „Geburnus" hierin sollte vollzogen werden. König wurde sodann von den Hofbeamten bis auf Weiteres wegen der türkischen Händel vertröstet. Doctor Geil, der Vicekanzler, wollte 150V fl. zu 5 Procent bei dem Rathe anlegen. Den {{Datum|13. Februar|1571}}: Raths verlaß, wonach das Schreiben Königs dem rc. Gugel und Hartesheim zuzustellen war. Am {{Datum|17. Februar|1571}} traf wieder ein Schreiben von König aus Prag ein. Ein Kammerbote soll an den Bischof abgegangen sein, für den von Nürnberg nichts zu zahlen sei. Das Kaiserliche Schreiben an denselben war wirklich am {{Datum|7. Februar|1571}} abgegangen; er wurde zur sofortigen Ein | ||
Syndikus Joachim König soll am kaiserlichen Hof zu Prag die | lieferung des versprochenen Berichtes aufgefordert. — Doktor Christoph Gugel meinte in seinem unterdessen bei dem Rathe eingegangenen Gutachten, es wäre besser gewesen, wenn man | ||
Sache weiter betreiben. Derselbe erhielt noch eine Instruktion | |||
von Doktor Bügel dem ältern. Am 25. Januar wurde in einer | |||
neuen Supplik an den Kaiser erwähnt, daß ein Dieb | |||
26. Januar an Joachim König übergebenen Memorial waren | |||
die für Nürnberg günstigen Momente aufgeführt. Es hieß darin | |||
unter Anderem, Fürth habe nie eine hohe Obrigkeit gehabt; es | |||
seien keine signa imperii vorhanden. Es habe in die kaiserliche | |||
Landvogtei gen Nürnberg gehört und in die Jurisdiktion der | |||
kaiserlichen Vesten. So haben auch die Landvögte etliche | |||
Fürth exercirt, von dem es nachher an einen löblichen Rath | |||
kam. — König berichtet unter dem 5. Februar 1571 aus Prag | |||
an den Rath, er habe das Memorial am 6. April | |||
Boten zu fchiäen und denselben nicht eher von Bamberg | |||
gespielt werde. Am 12. Februar meldete er, daß er dem Kaiser | |||
etliche Jamnitzer Goldarbeiten zu überantworten hatte und daß | |||
er den Kaiser bat, sich der Bamberger Sache weiter annehmen | |||
zu wollen. Derselbe habe sich sehr günstig für Nürnberg | |||
„Geburnus" hierin sollte vollzogen werden. König wurde sodann | |||
von den Hofbeamten bis auf Weiteres wegen der türkischen | |||
Händel vertröstet. Doctor Geil, der Vicekanzler, wollte 150V fl. | |||
zu 5 Procent bei dem Rathe anlegen. Den 13. Februar: Raths | |||
verlaß, wonach das Schreiben Königs dem rc. Gugel und Hartesheim zuzustellen war. | |||
Am 17. Februar traf wieder ein | |||
Schreiben von König aus Prag ein. Ein Kammerbote soll an | |||
den Bischof abgegangen sein, für den von Nürnberg nichts zu | |||
zahlen sei. Das Kaiserliche Schreiben an denselben war | |||
lieferung des versprochenen Berichtes aufgefordert. — Doktor | |||
Christoph Gugel meinte in seinem unterdessen bei dem Rathe | |||
eingegangenen Gutachten, es wäre besser gewesen, wenn man |
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