Hans Kleinschmidt: Unterschied zwischen den Versionen

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Kleinschmidt kam als Sohn des Fabrikbesitzers Paul Kleinschmidt in Fürth auf die Welt. Sein Abitur legte er im Frühjahr 1926 am damaligen Reformrealgymnasium in Nürnberg ab. Nach dem Abitur studierte Kleinschmidt Medizin an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen und legte nach vier Semestern seine Vorprüfung ab. In den klinischen Semestern war er an der Medizinischen Universität Wien und Kiel, ehe er seine letzten vier Semester in Erlangen mit der ärztlichen Prüfung am 11. Dezember 1931 bei Prof. Wintz beendete. Sein Thema zur Erlangung des Doktortitels war: Das Mutterkorn und seine rektale Verordnung. Während seines Medizinalpraktikums arbeitete er an der orthopädischen Anstalt des Krüppelhilfe e. V. in Dresden und an der Universitäts-Kinderklinik in Erlangen.<ref>Hans Kleinschmidt: Das Mutterkorn und seine rektale Verordnung. Inanugural-Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde der medizinischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen, Eigenverlag, 1931</ref><ref>Universität Erlangen, Protokoll über die Promotionsprüfung vom 11. Dezember 1931, UAE-C3, 3 Nr 1931-32-6</ref>
Kleinschmidt kam als Sohn des Fabrikbesitzers Paul Kleinschmidt in Fürth auf die Welt. Sein Abitur legte er im Frühjahr 1926 am damaligen Reformrealgymnasium in Nürnberg ab. Nach dem Abitur studierte Kleinschmidt Medizin an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen und legte nach vier Semestern seine Vorprüfung ab. In den klinischen Semestern war er an der Medizinischen Universität Wien und Kiel, ehe er seine letzten vier Semester in Erlangen mit der ärztlichen Prüfung am 11. Dezember 1931 bei Prof. Wintz beendete. Sein Thema zur Erlangung des Doktortitels war: Das Mutterkorn und seine rektale Verordnung. Während seines Medizinalpraktikums arbeitete er an der orthopädischen Anstalt des Krüppelhilfe e. V. in Dresden und an der Universitäts-Kinderklinik in Erlangen.<ref>Hans Kleinschmidt: Das Mutterkorn und seine rektale Verordnung. Inanugural-Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde der medizinischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen, Eigenverlag, 1931</ref><ref>Universität Erlangen, Protokoll über die Promotionsprüfung vom 11. Dezember 1931, UAE-C3, 3 Nr 1931-32-6</ref>


Anschließend ging er 1937 an die Uni-Klinik in Leipzig zu Prof. Dr. [[wikipedia:Werner Catel|Werner Julius Eduard Catel]], der bereits 1933 dem NS-Ärztebund beigetreten war und während des Nationalsozialismus als Gutachter im sog. Reichsausschuss im Euthanasieprogramm – und somit maßgeblich an der [[wikipedia:Kinder-Euthanasie|Kinder-„Euthanasie“]] – beteiligt war. In dieser Zeit trat Kleinschmidt dem NS-Ärztebund, der Marine-SA und der [[Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei|NSDAP]] bei und diente im 2. Weltkrieg als Stabsarzt. Ende der 1930er Jahre ließ sich Kleinschmidt in Ansbach als Kinderarzt nieder und behandelte dort u. a. auch ein Kind, dessen Tod ihn später juristisch belasten sollte. Das Kind Egon M., geboren am 22. Mai 1939, wurde als zartes und oft kränkelndes Achtmonatskind beschrieben, das mittels Zangengeburt auf die Welt kam. Ende 1941 kam die Mutter Egons erstmals in die Sprechstunde von Kleinschmidt. Das Kind hatte offensichtlich nach einer Gehirnhautentzündung mit sechs Monaten einen bleibenden Gehirnschaden behalten. Kleinschmidt überwies das Kind an die Universitätsklinik in Erlangen mit der Bitte um Beobachtung und Beurteilung des Krankheitsbildes. Die Beurteilung fiel vernichtend aus: "''Macht einen vollkommen idiotischen Eindruck. Schielt. Dicke Zunge. Schnorchelnde Atmung. Blöder Gesichtsausdruck.''" Das Resümee: "''Besserung wohl kaum zu erwarten''." Was folgte war die Überweisung von Egon M. durch Kleinschmidt an die Heil- und Pflegeanstalt Ansbach – mit dem Wissen, dass dies das Todesurteil für das Kind war.<ref>Hilke Lorenz: Ein Nazi-Arzt im Kindersolbad. In: Stuttgarter Zeitung vom 10. Dezember 2021</ref> Wie nicht anders zu erwarten – und stereotypisch für die Ermordung von Kindern in solchen Einrichtungen zur damaligen Zeit – starb Egon M. am 16. Dezember 1942 an den „Folgen einer Lungenentzündung“. Letzteres war häufig die Umschreibung der Tötung von Kindern durch die Gabe des Medikamentes [[wikipedia:Phenobarbital|Luminal]] – ein Barbiturat, das zur Atemlähmung führt.
Anschließend ging er 1937 an die Uni-Klinik in Leipzig zu Prof. Dr. [[wikipedia:Werner Catel|Werner Julius Eduard Catel]], der bereits 1933 dem NS-Ärztebund beigetreten war und während des Nationalsozialismus als Gutachter im sog. Reichsausschuss im Euthanasieprogramm – und somit maßgeblich an der [[wikipedia:Kinder-Euthanasie|Kinder-„Euthanasie“]] – beteiligt war. In dieser Zeit trat Kleinschmidt dem NS-Ärztebund, der Marine-SA und der [[Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei|NSDAP]] bei und diente im 2. Weltkrieg als Stabsarzt. Ende der 1930er Jahre ließ sich Kleinschmidt in Ansbach als Kinderarzt nieder und behandelte dort u. a. auch ein Kind, dessen Tod ihn später juristisch belasten sollte. Das Kind Egon M., geboren am 22. Mai 1939, wurde als zartes und oft kränkelndes Achtmonatskind beschrieben, das mittels Zangengeburt auf die Welt kam. Ende 1941 kam die Mutter Egons erstmals in die Sprechstunde von Kleinschmidt. Das Kind hatte offensichtlich nach einer Gehirnhautentzündung mit sechs Monaten einen bleibenden Gehirnschaden behalten. Kleinschmidt überwies das Kind an die Universitätsklinik in Erlangen mit der Bitte um Beobachtung und Beurteilung des Krankheitsbildes. Die Beurteilung fiel vernichtend aus: "''Macht einen vollkommen idiotischen Eindruck. Schielt. Dicke Zunge. Schnorchelnde Atmung. Blöder Gesichtsausdruck.''" Das Resümee: "''Besserung wohl kaum zu erwarten''." Was folgte war die Überweisung von Egon M. durch Kleinschmidt an die Heil- und Pflegeanstalt Ansbach – mit dem Wissen, dass dies das Todesurteil für das Kind war.<ref name="HL-2021">Hilke Lorenz: Ein Nazi-Arzt im Kindersolbad. In: Stuttgarter Zeitung vom 10. Dezember 2021</ref> Wie nicht anders zu erwarten – und stereotypisch für die Ermordung von Kindern in solchen Einrichtungen zur damaligen Zeit – starb Egon M. am 16. Dezember 1942 an den „Folgen einer Lungenentzündung“. Letzteres war häufig die Umschreibung der Tötung von Kindern durch die Gabe des Medikamentes [[wikipedia:Phenobarbital|Luminal]] – ein Barbiturat, das zur Atemlähmung führt.


== Entnazifizierung ==
== Entnazifizierung ==
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Die Kinder wurden hierzu meist mit Sedativa ruhiggestellt. Mit unbehandelten Vergleichsgruppen (Placebo-Gruppen) nahm Kleinschmidt wissenschaftliche Studien vor, über die er später publizierte. So testete er demnach Antibiotika, Hustentherapeutika, Asthma-Präparate, Tabletten gegen Masern und Mittel gegen Wurmmaden-Befall für namhafte deutsche Hersteller wie Janssen-Cilag in Neuss oder Schaper & Brümmer in Salzgitter. Nach einem später erstellten Gutachten der Landesärztekammer Baden-Württemberg nahm er dabei auch billigend in Kauf, dass Unverträglichkeiten bei den Probanden auftraten. Auch die Überdosierung von Schlaf- und Beruhigungsmittel wurde billigend in Kauf genommen.<ref name="MM-2022">Prof. Dr. Marc von Miquel: Verschickung in Nordrhein-Westfalen nach 1945. Auftraggeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW. sv:dok - Dokumentations- und Forschungsstelle der Sozialversicherungsträger -  11. Januar 2022 - S. 44 ff. - [https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.mags.nrw/system/files/media/document/file/studie-verschickungskinder_nrw.pdf&ved=2ahUKEwiswLjL17OJAxVycvEDHTP4OogQFnoECC4QAQ&usg=AOvVaw3tr7UrIl4Z9MVjz9qj8Iv2 online]</ref>  
Die Kinder wurden hierzu meist mit Sedativa ruhiggestellt. Mit unbehandelten Vergleichsgruppen (Placebo-Gruppen) nahm Kleinschmidt wissenschaftliche Studien vor, über die er später publizierte. So testete er demnach Antibiotika, Hustentherapeutika, Asthma-Präparate, Tabletten gegen Masern und Mittel gegen Wurmmaden-Befall für namhafte deutsche Hersteller wie Janssen-Cilag in Neuss oder Schaper & Brümmer in Salzgitter. Nach einem später erstellten Gutachten der Landesärztekammer Baden-Württemberg nahm er dabei auch billigend in Kauf, dass Unverträglichkeiten bei den Probanden auftraten. Auch die Überdosierung von Schlaf- und Beruhigungsmittel wurde billigend in Kauf genommen.<ref name="MM-2022">Prof. Dr. Marc von Miquel: Verschickung in Nordrhein-Westfalen nach 1945. Auftraggeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW. sv:dok - Dokumentations- und Forschungsstelle der Sozialversicherungsträger -  11. Januar 2022 - S. 44 ff. - [https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.mags.nrw/system/files/media/document/file/studie-verschickungskinder_nrw.pdf&ved=2ahUKEwiswLjL17OJAxVycvEDHTP4OogQFnoECC4QAQ&usg=AOvVaw3tr7UrIl4Z9MVjz9qj8Iv2 online]</ref>  


Weiterhin sind während seiner Amtszeit verschiedene Formen der Misshandlung belegt. In über 70 von Hans Kleinschmidt verfassten Schriften findet man u. a. auch einen zweiseitigen Strafenkatalog für Kurkinder, der überschrieben ist mit dem Begriff: „Sanktionen“. Die Sanktionen dienten vor allem den sog. ungezogenen Kindern, die für Kleinschmidt nichts anderes waren als „Straffällige“. Dabei handelte es sich im Wesentlichen um Schläge gegen den Körper, Demütigungen und Ausschluss einzelner Kinder aus der Gemeinschaft bis hin zu prangerartiger Bestrafung.<ref>Hilke Lorenz: Ein Nazi-Arzt im Kindersolbad. In: Stuttgarter Zeitung vom 10. Dezember 2021</ref> Selbst nachdem 1963 körperliche Strafen an Kindern in Kurheimen verboten wurden, kamen diese weiter unter der Leitung von Kleinschmidt in seiner Einrichtung vor, wie ein Gutachten des NRW-Landtages in Düsseldorf unter Einbeziehung einer 1964 veröffentlichten Schrift von Kleinschmidt verdeutlicht. In dem 1964 erschienen Band zum Thema „Kinderheime, Kinderheilstätten“ empfahl Kleinschmidt weiterhin dem Aufsichtspersonal als Reaktion auf Straftaten: ''„Man soll sich dann aber nicht hinreißen lassen, ins Gesicht zu schlagen - es gibt eines bessere Stelle.“''<ref name="MM-2022"/>
Weiterhin sind während seiner Amtszeit verschiedene Formen der Misshandlung belegt. In über 70 von Hans Kleinschmidt verfassten Schriften findet man u. a. auch einen zweiseitigen Strafenkatalog für Kurkinder, der überschrieben ist mit dem Begriff: „Sanktionen“. Die Sanktionen dienten vor allem den sog. ungezogenen Kindern, die für Kleinschmidt nichts anderes waren als „Straffällige“. Dabei handelte es sich im Wesentlichen um Schläge gegen den Körper, Demütigungen und Ausschluss einzelner Kinder aus der Gemeinschaft bis hin zu prangerartiger Bestrafung.<ref name="HL-2021"/> Selbst nachdem 1963 körperliche Strafen an Kindern in Kurheimen verboten wurden, kamen diese weiter unter der Leitung von Kleinschmidt in seiner Einrichtung vor, wie ein Gutachten des NRW-Landtages in Düsseldorf unter Einbeziehung einer 1964 veröffentlichten Schrift von Kleinschmidt verdeutlicht. In dem 1964 erschienen Band zum Thema „Kinderheime, Kinderheilstätten“ empfahl Kleinschmidt weiterhin dem Aufsichtspersonal als Reaktion auf Straftaten: ''„Man soll sich dann aber nicht hinreißen lassen, ins Gesicht zu schlagen - es gibt eines bessere Stelle.“''<ref name="MM-2022"/>


== Ruhestand ==
== Ruhestand ==
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