Johann Georg Eichinger: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Geselle arbeitete er über 20 Jahre, davon ununterbrochen 15 Jahre beim Pflasterermeister Johann Christoph Sommer. Am 19. November 1851 wurde Eichinger, der keinen formalen Nachweis für eine absolvierte Wanderschaft besaß, beim Stadtmagistrat mit dem Antrag auf Befreiung von der Wanderpflicht vorstellig, um für die Prüfung für das Pflasterergewerbe zugelassen werden zu können. Der daraufhin vor Amt gerufenen Meister Christoph Blutharsch bestätigte zwar, dass Eichinger seit 1830 ordentlich gearbeitet habe, bat aber das Gesuch abzuweisen, da er selbst zur Meisterwerdung einen Wanderschaftsnachweis liefern musste.
Als Geselle arbeitete er über 20 Jahre, davon ununterbrochen 15 Jahre beim Pflasterermeister Johann Christoph Sommer. Am 19. November 1851 wurde Eichinger, der keinen formalen Nachweis für eine absolvierte Wanderschaft besaß, beim Stadtmagistrat mit dem Antrag auf Befreiung von der Wanderpflicht vorstellig, um für die Prüfung für das Pflasterergewerbe zugelassen werden zu können. Der daraufhin vor Amt gerufenen Meister Christoph Blutharsch bestätigte zwar, dass Eichinger seit 1830 ordentlich gearbeitet habe, bat aber das Gesuch abzuweisen, da er selbst zur Meisterwerdung einen Wanderschaftsnachweis liefern musste.
Da das Pflasterergewerbe aber nicht zu den Sparten gehörte, deren Betrieb nur mit einem Nachweis einer auswärtigen „Servierzeit“ berechtigt ist, so beschloss der Stadtmagistrat am 24. des Monats, Eichinger zur Meisterprüfung zuzulassen und ihm den nötigen Zulassschein auszufertigen. Die Prüfung für den Betrieb des Pflasterergewerbes in Städten 1. Klasse fand am 9. /10. Dezember 1851 in Bamberg statt, die Eichinger mit der Note „vorzüglich“ bestand.<ref name="E-73">„Acten des Magistrats der Kgl. Bayr. Stadt Fürth betreffend das Ansaessigmachungsgesuch des Pflasterergesellen Johann Georg Eichinger von hier. 1851/52“; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/E 73</ref>   
Da das Pflasterergewerbe aber nicht zu den Sparten gehörte, dessen Betrieb nur mit einem Nachweis einer auswärtigen „Servierzeit“ berechtigt ist, so beschloss der Stadtmagistrat am 24. des Monats, Eichinger zur Meisterprüfung zuzulassen und ihm den nötigen Zulassschein auszufertigen. Die Prüfung für den Betrieb des Pflasterergewerbes in Städten 1. Klasse fand am 9. /10. Dezember 1851 in Bamberg statt, die Eichinger mit der Note „vorzüglich“ bestand.<ref name="E-73">„Acten des Magistrats der Kgl. Bayr. Stadt Fürth betreffend das Ansaessigmachungsgesuch des Pflasterergesellen Johann Georg Eichinger von hier. 1851/52“; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/E 73</ref>   


Zusammen mit der Witwe seines langjährigen Meisters Sommer ging Johann Georg Eichinger am 17. Januar 1852 zum Amt, übergab sein Bamberger Prüfungsattest und teilte mit, dass die Meisterwitwe Sophia Sommer bereit sei, zu seinen Gunsten auf die Gewerbekonzession zu verzichten und er sich mit ihr verehelichen wolle, um sich hier als Bürger und Pflasterermeister niederzulassen. Damit würde auch kein neuer Gewerbebetrieb entstehen und der Nahrungsstand gesichert, insbesondere da schon seit unvordenklicher Zeit zwei Pflasterermeister in hiesiger Stadt bestanden. Zum Vermögen gab er an, dass er 100 Gulden (fl.) in bar besitze und seine Braut neben einer wohleingerichteten Haushaltung 1700 fl. in die Ehe bringe, von denen sie 200 fl. In Händen habe und die übrigen 1500 fl. laut vorgelegter stadtgerichtlicher Urkunde als Hypothek auf das vom Bäckermeister Friedrich Meier erkaufte Haus Nr. 134 a/123.II<ref>Vorgängerbau von [[Obere Fischerstraße 4]]</ref> in der Fischergasse eingetragen sind. Die kinderlose Witwe Sommer erklärte ihre Absicht, den Gesellen Georg Eichinger zu heiraten und zu seinen Gunsten auf ihre Gewerbekonzession zu verzichten.
Zusammen mit der Witwe seines langjährigen Meisters Sommer ging Johann Georg Eichinger am 17. Januar 1852 zum Amt, übergab sein Bamberger Prüfungsattest und teilte mit, dass die Meisterwitwe Sophia Sommer bereit sei, zu seinen Gunsten auf die Gewerbekonzession zu verzichten und er sich mit ihr verehelichen wolle, um sich hier als Bürger und Pflasterermeister niederzulassen. Damit würde auch kein neuer Gewerbebetrieb entstehen und der Nahrungsstand gesichert, insbesondere da schon seit unvordenklicher Zeit zwei Pflasterermeister in hiesiger Stadt bestanden. Zum Vermögen gab er an, dass er 100 Gulden (fl.) in bar besitze und seine Braut neben einer wohleingerichteten Haushaltung 1700 fl. in die Ehe bringe, von denen sie 200 fl. In Händen habe und die übrigen 1500 fl. laut vorgelegter stadtgerichtlicher Urkunde als Hypothek auf das vom Bäckermeister Friedrich Meier erkaufte Haus Nr. 134 a/123.II<ref>Vorgängerbau von [[Obere Fischerstraße 4]]</ref> in der Fischergasse eingetragen sind. Die kinderlose Witwe Sommer erklärte ihre Absicht, den Gesellen Georg Eichinger zu heiraten und zu seinen Gunsten auf ihre Gewerbekonzession zu verzichten.
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