Wilhelm Hertel: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Geselle arbeitete er hauptsächlich beim Maurermeister [[Philipp Krieger]], dazwischen war er im Herbst 1865 auch mal für drei Monate bei [[Johann Georg Hofmann|Hofmann]] tätig.<ref name="FB-WH"/>
Als Geselle arbeitete er hauptsächlich beim Maurermeister [[Philipp Krieger]], dazwischen war er im Herbst 1865 auch mal für drei Monate bei [[Johann Georg Hofmann|Hofmann]] tätig.<ref name="FB-WH"/>


Mit seiner 6 Jahre älteren Verlobten Margaretha Orwitz ging Hertel am 3. April 1866 zum Rathaus und stellte unter Übergabe der erforderlichen Zeugnisse ein Gesuch um Ansässigmachung und Verehelichung. Zum Nachweis des gesicherten Nahrungsstands fügte er ein Attest des Arbeitgebers Krieger über seinen Tageslohn von 1 Gulden (f.) und 30 Kreuzer (x.) und die Zusicherung einer dauerhaften Beschäftigung bei. Der wöchentliche Verdienst seiner Verlobten als Zuspringerin betrug 3 f. Zum Vermögen erklärten sie, über einen bereits gemeinschaftlich angeschafften Haushalt zu verfügen und die Braut im Besitz eines Sparguthabens von 100 f., belegt mit vorgelegtem Haftschein der Sparkasse, sei.<ref name="H-482"/>
Mit seiner 6 Jahre älteren Verlobten Margaretha Orwitz ging Hertel am 3. April 1866 zum Rathaus und stellte unter Übergabe der erforderlichen Zeugnisse ein Gesuch um Ansässigmachung und Verehelichung. Zum Nachweis des gesicherten Nahrungsstands fügte er ein Attest des Arbeitgebers Krieger über seinen Tageslohn von 1 Gulden (f.) und 30 Kreuzer (x.) und die Zusicherung einer dauerhaften Beschäftigung bei. Der wöchentliche Verdienst seiner Verlobten als Zuspringerin (Haushaltshilfe) betrug 3 f. Zum Vermögen erklärten sie, über einen bereits gemeinschaftlich angeschafften Haushalt zu verfügen und die Braut im Besitz eines Sparguthabens von 100 f., belegt mit vorgelegtem Haftschein der Sparkasse, sei.<ref name="H-482"/> Die Verlobte übergab ihre Zeugnisse und erklärte sich vor Amt bereit, den Maurergesellen Hertel zu heiraten.
 
Der Armenpflegschaftsrat sprach sich gegen das Gesuch aus, insbesondere wurde dem Hertel dabei vorgeworfen – obwohl er beim Militär „unmontiert eingereiht“ war – keine Ersparnisse zu besitzen. Dagegen gaben die Gemeindebevollmächtigten ihre Zustimmung, weil sie keine Disziplinierung eines in Fürth heimatberechtigten, gut beleumundeten 30-Jährigen wollten und ein barer Notpfennig vorhanden war. Daraufhin beschloss der Stadtmagistrat am 12. April 1866, die Erlaubnis zu Ansässigmachung als Insasse und  zur Verehelichung zu erteilen. Nach Beschlusseröffnung verpflichtete sich Wilhelm Hertel, jeweils 36 x. als Geschenk zum Hospital und zur Straßenbeleuchtung zu geben, als Jahresbetrag zur Straßenbeleuchtung 42 x. und als wöchentlichen Almosen 4 x. zu zahlen. Weiter wurden ihm 30 x. Löschgerätebeitrag abverlangt. Schließlich hatte Hertel als Hiesiger eine Aufnahmegebühr von 10 f. und 30 x. Hochzeitsgeld zu begleichen. Das Insassendekret und das Kopulationsattest wurden am 17. April ausgefertigt. Später wurde er noch auf die bayerische Staatsverfassung vereidigt. Im Jahr 1872 erteilte man ihm das nachgesuchte Bürgerrecht.<ref name=„H-482“/>
 
Wilhelm Hertel heiratete am 22. Mai 1866 in Fürth Anna ‚Margaretha‘ Orwitz (geb. 5. März 1830 in Bayreuth), Tochter des Schuhmachermeisters Johann Orwitz und dessen Ehefrau Magdalena, geborene Müller.<ref>Kirchenbücher St. Michael, Trauungen 1865–1872, S. 36</ref> Seine Ehefrau Margaretha brachte ihren unehelichen, in Bayreuth heimatberechtigten Sohn Baptist Orwitz (geb. 16. November 1851) in die Ehe. Gemeinsame, eheliche Kinder kamen nicht zur Welt.
 
Um das Jahr 1877 war Wilhelm Hertel Maurermeister, über den in der Presse berichtet wurde. Er plante, einen Felsenkeller im Anwesen Blumenstraße 20 (ab 1890 [[Blumenstraße 8]]) zu errichten und wurde vorab zur Baugrunderkundung verpflichtet.<ref>Fürther neueste Nachrichten vom 7. Dezember 1877</ref>


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
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