Stadtheimatpfleger: Unterschied zwischen den Versionen

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==Arten von Heimatpflegern==
==Arten von Heimatpflegern==


Es gibt hauptamtliche Bezirksheimatpfleger und ehrenamtliche Kreisheimatpfleger, Stadt- oder Ortsheimatpfleger. Bezirksheimatpflegerin in Mittelfranken ist derzeit Dr. Andrea Kluxen ([http://www.bezirk-mittelfranken.de/index.php?id=154 Weblink]). Dachorganisation der ehrenamtlichen Heimatpfleger ist der Bayerische Landesverein für Heimatpflege ([http://www.heimat-bayern.de/index.php/zeige/startseite Weblink]).
Es gibt hauptamtliche Bezirksheimatpfleger und ehrenamtliche Kreisheimatpfleger, Stadt- oder Ortsheimatpfleger. Bezirksheimatpflegerin in Mittelfranken ist derzeit Dr. Andrea Kluxen ([http://www.bezirk-mittelfranken.de/index.php?id=154 Weblink]). Dachorganisation der ehrenamtlichen Heimatpfleger ist der Bayerische Landesverein für Heimatpflege ([http://www.heimat-bayern.de/index.php/zeige/startseite Weblink]).  


Der Arbeitsschwerpunkt der Heimatpfleger liegt in der Praxis im Denkmalschutz. Im Bayerischen Denkmalschutzgesetz (DSchG) ist hierzu in Artikel 13 verankert: „Die Heimatpfleger beraten und unterstützen die Denkmalschutzbehörden und das Landesamt für Denkmalpflege in den Fragen der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes. Ihnen ist durch die Denkmalschutzbehörden in den ihren Aufgabenbereich betreffenden Fällen rechtzeitig Gelegenheit zur Äußerung zu geben.“ <ref>[http://www.blfd.bayern.de/medien/dsg.pdf Bayerisches Denkmalschutzgesetz (DSchG)] (PDF; 143&nbsp;kB)</ref>
Der Arbeitsschwerpunkt der Heimatpfleger liegt in der Praxis im Denkmalschutz. Im Bayerischen Denkmalschutzgesetz (DSchG) ist hierzu in Artikel 13 verankert: „Die Heimatpfleger beraten und unterstützen die Denkmalschutzbehörden und das Landesamt für Denkmalpflege in den Fragen der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes. Ihnen ist durch die Denkmalschutzbehörden in den ihren Aufgabenbereich betreffenden Fällen rechtzeitig Gelegenheit zur Äußerung zu geben.“ <ref>[http://www.blfd.bayern.de/medien/dsg.pdf Bayerisches Denkmalschutzgesetz (DSchG)] (PDF; 143&nbsp;kB)</ref>
Der Ursprung des (Stadt)Heimatpflegers geht auf die 1920er bzw. 1930er Jahre zurück. Erstmals in Deutschland wurde der (Kreis)Heimatpfleger als Amt in Kempten durch den Kommunalpolitiker und Heimatforscher Otto Merkt eingeführt. Er konnte nach mehrmaligen Anläufen in Kempten im Oktober [[1929]] die Stelle des Heimatpflegers etabileren<ref>Otto Merkt in Wikipedia, abgerufen am 4. Juli 2014 | 14:04 Uhr [http://de.wikipedia.org/wiki/Otto_Merkt#Heimatpflege - online abrufbar]</ref>. In Fürth wurde ebenfalls die Position des Heimatpflegers Anfang der 1930er Jahre in der Rieß-Chronik erwähnt. Dr. [[Eduard Rühl]], Gründungsmitglied des Geschichtsvereins Alt-Fürth und Heimatforscher, erhielt diese Position. Das zeitliche Zusammenfallen der Schaffung der Funktion des "Heimatpflegers" mit dem aufkommen des [[NSDAP|Nationalsozialisums]] läßt zumindest den Verdacht zu, dass diese Funktion durchaus im Sinne des NS-Regimes stand, auch wenn sie nicht zwangsläufig eine Erfindung des [[NSDAP|Nationalsozialismus]] sein muss.


==Stadtheimatpfleger der Stadt Fürth==
==Stadtheimatpfleger der Stadt Fürth==
91.021

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