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Sandreuter wurde nach [[1945]] inhaftiert und beteuerte vor Gericht seine Unschuld. Im Rahmen der Entnazifierung Bayerns wurde alle [[NSDAP]] Mitglieder aus dem Staatsdienst entlassen, so auch Sandreuter am [[6. Juli]] [[1945]]. Sandreuter kam bis zur Hauptverhandlung der Spruchkammer I in Fürth in ein Internierungslager. Am [[6. Juli]] [[1948]] wurde Sandreuter von der Spruchkammer Fürth in die Gruppe I als '''Hauptschuldiger''' eingestuft. Gleichzeitig wurde Sandreuter zu 5 Jahren Arbeitslager verurteilt und sein vollständiges Vermögen eingezogen. | Sandreuter wurde nach [[1945]] inhaftiert und beteuerte vor Gericht seine Unschuld. Im Rahmen der Entnazifierung Bayerns wurde alle [[NSDAP]] Mitglieder aus dem Staatsdienst entlassen, so auch Sandreuter am [[6. Juli]] [[1945]]. Sandreuter kam bis zur Hauptverhandlung der Spruchkammer I in Fürth in ein Internierungslager. Am [[6. Juli]] [[1948]] wurde Sandreuter von der Spruchkammer Fürth in die Gruppe I als '''Hauptschuldiger''' eingestuft. Gleichzeitig wurde Sandreuter zu 5 Jahren Arbeitslager verurteilt und sein vollständiges Vermögen eingezogen. | ||
Unter Anrechnung der Inhaftierung vor dem Urteilsspruch kam Sandreuter im Sommer [[1949]] aus der Haft. Ihm gelang es in Nürnberg eine Stelle als Hilfsarbeiter zu bekommen, bis er am [[13. November]] [[1949]] an den Folgen eines Unfalls um 21.45 Uhr im Städtischem Krankenhaus Fürth verstarb<ref>Sterbeurkunde Standesamt Fürth 1097/1949 - Spruchkammerakte Sandreuter, Staatsarchiv Nürnberg</ref>. | |||
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