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:Franz Jakob hat es sich gefallen lassen, dass er vom Reichbahnsekretär hinüberwechselte auf die immerhin nicht ganz unbedeutende Stelle des Kreisleiters von Fürth und er hat es sich herausgenommen als dieser Kreisleiter Handlungen vorzunehmen, die ein moralisch einwandfreier Mensch nie ohne heftig klagendes Gewissen vorgenommen hätte (Angelegenheit Bub, Biebl usw.) und hat sich, nachdem der Boden in den Fürther Straßen zu heiß geworden war, abberufen und nach Thorn in eine gleichwertige Stelle versetzten lassen und muss dies alles gegen sich gelten lassen. Er war seiner sittlichen Kraft, seines Lebens ernster Führung nach kein vollwertiger Mensch, wie sie es von den durch die Machtergreifung und „unblutigen“ Revolution (1934!) in die Höhe geschwemmten Führer des NS Staates u. der Bewegung keiner waren, von der obersten Spitze bis herab zum Fürther Kreisleiter, keiner hatte den Mut, zu sagen, er übernehme die Verantwortung für das, was geschehen und trage die Schuld, alle reden sich bei der kunstvoll und unübersichtlich angeordneten Ineinander und Überanderschachtelung und Überschneidung von Ämtern, Kompetenzen, Instanzen, Amtsleitungen, Amtsleiterstellungen, Dienststellungen und wie die Dinge alle heißen auf dunkle in Seitengassen und Nebenkanälen heraus von unbekannten, ungenannten stammenden Befehlen heraus, so dass im NS Staate eigentlich niemand etwas tat und ein jeder alles anordnen konnte. | :Franz Jakob hat es sich gefallen lassen, dass er vom Reichbahnsekretär hinüberwechselte auf die immerhin nicht ganz unbedeutende Stelle des Kreisleiters von Fürth und er hat es sich herausgenommen als dieser Kreisleiter Handlungen vorzunehmen, die ein moralisch einwandfreier Mensch nie ohne heftig klagendes Gewissen vorgenommen hätte (Angelegenheit Bub, Biebl usw.) und hat sich, nachdem der Boden in den Fürther Straßen zu heiß geworden war, abberufen und nach Thorn in eine gleichwertige Stelle versetzten lassen und muss dies alles gegen sich gelten lassen. Er war seiner sittlichen Kraft, seines Lebens ernster Führung nach kein vollwertiger Mensch, wie sie es von den durch die Machtergreifung und „unblutigen“ Revolution (1934!) in die Höhe geschwemmten Führer des NS Staates u. der Bewegung keiner waren, von der obersten Spitze bis herab zum Fürther Kreisleiter, keiner hatte den Mut, zu sagen, er übernehme die Verantwortung für das, was geschehen und trage die Schuld, alle reden sich bei der kunstvoll und unübersichtlich angeordneten Ineinander und Überanderschachtelung und Überschneidung von Ämtern, Kompetenzen, Instanzen, Amtsleitungen, Amtsleiterstellungen, Dienststellungen und wie die Dinge alle heißen auf dunkle in Seitengassen und Nebenkanälen heraus von unbekannten, ungenannten stammenden Befehlen heraus, so dass im NS Staate eigentlich niemand etwas tat und ein jeder alles anordnen konnte. | ||
:Lediglich diese Erwägung, dass der Betroffene seinem Charakter nach keineswegs eine überragende „Führergestalt“ entspricht, hat die Berufskammer veranlasst, in ihm nicht einen Hauptschuldigen zu sehen. Ein solcher ist er qualitativ nicht, er ist in hohem Maße belastet, ermangelt aber allen Eigenschaften, die ihn zu einem Hauptschuldigen stempeln konnten und zwar sowohl von der positiven wie von der negativen moralischen Seite. Sie hat aus diesen Erwägungen den Spruch der Kammer aufgehoben und die Einreihung in Gruppe II verfügt, zugleich auch die Anhaltung in einem Arbeitslager auf 5 Jahre beschränkt, weil ihr eine solche Dauer als ausreichend und eine genügende Sühne erschien, zumal die Sühnezeit bei der Vermögenslosigkeit des Betroffenen nur eine Belastung des steuerzahlenden Mitbürgers bedeutet."''<ref>Spruchkammerakten Franz Jakob, Spruch der Berufskammer V Nürnberg Fürth vom 24. Mai 1949</ref> | :Lediglich diese Erwägung, dass der Betroffene seinem Charakter nach keineswegs eine überragende „Führergestalt“ entspricht, hat die Berufskammer veranlasst, in ihm nicht einen Hauptschuldigen zu sehen. Ein solcher ist er qualitativ nicht, er ist in hohem Maße belastet, ermangelt aber allen Eigenschaften, die ihn zu einem Hauptschuldigen stempeln konnten und zwar sowohl von der positiven wie von der negativen moralischen Seite. Sie hat aus diesen Erwägungen den Spruch der Kammer aufgehoben und die Einreihung in Gruppe II verfügt, zugleich auch die Anhaltung in einem Arbeitslager auf 5 Jahre beschränkt, weil ihr eine solche Dauer als ausreichend und eine genügende Sühne erschien, zumal die Sühnezeit bei der Vermögenslosigkeit des Betroffenen nur eine Belastung des steuerzahlenden Mitbürgers bedeutet."''<ref>Spruchkammerakten Franz Jakob, Spruch der Berufskammer V Nürnberg Fürth vom 24. Mai 1949</ref> | ||
Die [[Fürther Nachrichten]] schrieben am [[26. Juni]] [[1948]], dass eine Strafe von zehn Jahren dem politischen Wirken Jakobs nicht gerecht worden wäre. Vielmehr sei er ein "eher ein opportunistischer Lüstling" gewesen, der mittels der Partei seinen "Leidenschaften frönte". | |||
== Letzte Lebensjahre == | == Letzte Lebensjahre == |