Franz Jakob: Unterschied zwischen den Versionen

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== Spruchkammerverfahren ==
== Spruchkammerverfahren ==
[[Bild:Jakob 160251 NZ.jpg|thumb|right|Franz Jakob bei der Verurteilung 1951]]
[[Bild:Jakob 160251 NZ.jpg|thumb|right|Franz Jakob bei der Verurteilung 1951 (links im Bild)]]
Franz Jakob wurde durch die Alliierten nach dem Krieg am [[6. Juli]] [[1945]] verhaftet und zunächst als "Hauptschuldiger" (Gruppe I) klassifiziert. In dem Spruchkammerurteil vom [[14. Juli]] [[1947]] wurde er zu 10 Jahren Arbeitslager verurteilt, wobei seine politische Haft seit dem [[6. Juli]] [[1945]] angerechnet wurde. Sein persönliches Vermögen wird zur Wiedergutmachung eingezogen, lediglich ein Betrag von DM 2.000,- darf er behalten. Von seinem künftigen Einkommen muss er stets 10% in eine Wiedergutmachungsfond einzahlen. Weiterhin wurde ihm dauerhaft untersagt öffentliche Ämter zu bekleiden oder Mitglied einer Gewerkschaft oder Partei zu werden. Er verliert jeglichen Rentenanspruch aus öffentlichen Mitteln und verliert zusätzlich das passive Wahlrecht. Zusätzlich untersagte die Spruchkammer Jakob für die Dauer von 10 Jahren keinen freien Beruf auszuüben oder sich selbständig als Unternehmer zu betätigen<ref>Spruchkammerakten Jakob Franz Sprk Fü 2 J, Spruchkammerutreil Moosburg-Dachau, Aktenzeichen 3411 vom 14. Juli 1947 </ref>.   
Franz Jakob wurde durch die Alliierten nach dem Krieg am [[6. Juli]] [[1945]] verhaftet und zunächst als "Hauptschuldiger" (Gruppe I) klassifiziert. In dem Spruchkammerurteil vom [[14. Juli]] [[1947]] wurde er zu 10 Jahren Arbeitslager verurteilt, wobei seine politische Haft seit dem [[6. Juli]] [[1945]] angerechnet wurde. Sein persönliches Vermögen wird zur Wiedergutmachung eingezogen, lediglich ein Betrag von DM 2.000,- darf er behalten. Von seinem künftigen Einkommen muss er stets 10% in eine Wiedergutmachungsfond einzahlen. Weiterhin wurde ihm dauerhaft untersagt öffentliche Ämter zu bekleiden oder Mitglied einer Gewerkschaft oder Partei zu werden. Er verliert jeglichen Rentenanspruch aus öffentlichen Mitteln und verliert zusätzlich das passive Wahlrecht. Zusätzlich untersagte die Spruchkammer Jakob für die Dauer von 10 Jahren keinen freien Beruf auszuüben oder sich selbständig als Unternehmer zu betätigen<ref>Spruchkammerakten Jakob Franz Sprk Fü 2 J, Spruchkammerutreil Moosburg-Dachau, Aktenzeichen 3411 vom 14. Juli 1947 </ref>.   
Der leitende Ermittler Zeiher kam über Jakob zu dem Ergebnis:
Der leitende Ermittler Zeiher kam über Jakob zu dem Ergebnis:
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In der Verhandlung vor der Spruchkammer Moosburg-Dachau gab Jakob an, "''dass er schon von [[1933]] ab gegen die Partei eingestellt war und nur ein "kleiner, unbedeutender ehrenamtlicher Kreisleiter" gewesen sei, der politisch in Fürth überhaupt nichts zu sagen hatte''"<ref>Fürther Nachrichten vom 26. Juni 1948: Kreisleiter Franz Jakob wußte von nichts</ref>. Dies nahm ihm jedoch niemand ab, selbst die Presse sprach davon, dass Jakob "''sich heute auch als ahnungsloser Engel hin (stellt), der nichts von den ganzen Dingen wußte, die im Dritten Reich geschehen sind. Er hatte auch keine Ahnung, dass es KZ´s gab<ref>Anmerkung: Jakob sagte in der Vernehmung auf die Frage, ob er von den KZs gewußt habe: Nein, erst seit 1933 hörte ich davon, von Buchenwald erfuhr ich erst 1945, bei den ersten Prozessen hat man davon gelesen. Auf die Frage, wieviele Fürther seiner Meinung nach ins KZ kamen, sagte Jakob: Während meiner zwölfjährigen Tätigkeit kam nicht einer ins KZ. Protokoll der öffentlichen Sitzung der Lagerspruchkammer am 23.6.1948 / Aktz. 3411</ref>.''" Auch die Mitschuld am [[Synangogenbrand]] am [[9. November]] [[1938]] versuchte er zu leugnen. Vielmehr versuchte er die Alleinschuld dem damaligen Brandmeister und Wehrführer Dipl. Ing. [[Johann Rachfahl]] zuzuschieben - was Ihm jedoch vor Gericht ebenfalls niemand abnahm. Es wurde jedoch nachgewiesen, dass Rachfahl "nur" als ausführendes Organ von Jakob gehandelt hat <ref>Fürther Nachrichten vom 26. Juni 1948: Kreisleiter Franz Jakob wußte von nichts</ref>. Rachfahl selbst belastete Jakob vor Gericht schwer im Juli [[1948]]. Auch mit der Verhaftung von ca. 150 jüdischen Mitbürgern in der Pogromnacht will Jakob nichts zu tun gehabt haben.  
In der Verhandlung vor der Spruchkammer Moosburg-Dachau gab Jakob an, "''dass er schon von [[1933]] ab gegen die Partei eingestellt war und nur ein "kleiner, unbedeutender ehrenamtlicher Kreisleiter" gewesen sei, der politisch in Fürth überhaupt nichts zu sagen hatte''"<ref>Fürther Nachrichten vom 26. Juni 1948: Kreisleiter Franz Jakob wußte von nichts</ref>. Dies nahm ihm jedoch niemand ab, selbst die Presse sprach davon, dass Jakob "''sich heute auch als ahnungsloser Engel hin (stellt), der nichts von den ganzen Dingen wußte, die im Dritten Reich geschehen sind. Er hatte auch keine Ahnung, dass es KZ´s gab<ref>Anmerkung: Jakob sagte in der Vernehmung auf die Frage, ob er von den KZs gewußt habe: Nein, erst seit 1933 hörte ich davon, von Buchenwald erfuhr ich erst 1945, bei den ersten Prozessen hat man davon gelesen. Auf die Frage, wieviele Fürther seiner Meinung nach ins KZ kamen, sagte Jakob: Während meiner zwölfjährigen Tätigkeit kam nicht einer ins KZ. Protokoll der öffentlichen Sitzung der Lagerspruchkammer am 23.6.1948 / Aktz. 3411</ref>.''" Auch die Mitschuld am [[Synangogenbrand]] am [[9. November]] [[1938]] versuchte er zu leugnen. Vielmehr versuchte er die Alleinschuld dem damaligen Brandmeister und Wehrführer Dipl. Ing. [[Johann Rachfahl]] zuzuschieben - was Ihm jedoch vor Gericht ebenfalls niemand abnahm. Es wurde jedoch nachgewiesen, dass Rachfahl "nur" als ausführendes Organ von Jakob gehandelt hat <ref>Fürther Nachrichten vom 26. Juni 1948: Kreisleiter Franz Jakob wußte von nichts</ref>. Rachfahl selbst belastete Jakob vor Gericht schwer im Juli [[1948]]. Auch mit der Verhaftung von ca. 150 jüdischen Mitbürgern in der Pogromnacht will Jakob nichts zu tun gehabt haben.  


Der Prozess gegen Jakob wurde zeitweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt - ein bis dahin einmaliger Akt in der Geschichte der Entnazifizierung. Hintergrund der Nicht-Öffentlichkeit waren die diversen Sittlichkeitsverbrechen, die man aus Rücksicht der noch lebenden betroffenen Frauen nicht öffentlich behandeln wollte<ref>Ulrich Schuh: Die Entnazifizierung in Mittelfranken - Vorhaben, Umsetzung und Bilanz des Spruchkammerverfahrens in einer vielfältigen Region. Nürnberg, 2013. S. 74 f.</ref>.  
Der Prozess gegen Jakob wurde zeitweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt - ein bis dahin einmaliger Akt in der Geschichte der Entnazifizierung. Hintergrund der Nicht-Öffentlichkeit waren die diversen Sittlichkeitsverbrechen, die man aus Rücksicht der noch lebenden betroffenen Frauen nicht öffentlich behandeln wollte<ref>Ulrich Schuh: Die Entnazifizierung in Mittelfranken - Vorhaben, Umsetzung und Bilanz des Spruchkammerverfahrens in einer vielfältigen Region. Nürnberg, 2013. S. 74 f.</ref>.


== Berufungskammerentscheidung ==
== Berufungskammerentscheidung ==
119.047

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