Hans Sandreuter: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Stelle des hauptamtlichen Stadtrates der Stadt Fürth übte Sandreuter bis zum Kriegsende 1945 aus, allerdings wurde seine Dienstzeit unterbrochen durch die zweimalige Untersuchungshaft (ungesetzliche Arisierung), einer längeren Beurlaubung während der Durchführung eines Disziplinarverfahrens (ebenfalls wegen ungesetzlicher Arisierung, Erpressung von Juden usw.) und wegen einer vorübergehenden Tätigkeit beim Reichsminister für die besetzten Ostgebiete.  
Die Stelle des hauptamtlichen Stadtrates der Stadt Fürth übte Sandreuter bis zum Kriegsende 1945 aus, allerdings wurde seine Dienstzeit unterbrochen durch die zweimalige Untersuchungshaft (ungesetzliche Arisierung), einer längeren Beurlaubung während der Durchführung eines Disziplinarverfahrens (ebenfalls wegen ungesetzlicher Arisierung, Erpressung von Juden usw.) und wegen einer vorübergehenden Tätigkeit beim Reichsminister für die besetzten Ostgebiete.  


Am [[6. Juli]] [[1945]] wurde Sandreuter vom [[Oberbürgermeister]] [[Adolf Schwienig]] auf Anordnung der Militärregierung entlassen.  
Am [[6. Juli]] [[1945]] wurde Sandreuter vom [[Oberbürgermeister]] [[Adolf Schwiening]] auf Anordnung der Militärregierung entlassen.  


==Sandreuters Rolle bei den Arisierungen ==
==Sandreuters Rolle bei den Arisierungen ==
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