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Mit der '''Markterhebung''', bekam der Ort Fürth das Marktrecht ("''Markt Fürth''"), von seiner Gründung als [[Königshof Fürth|Königsort]] vom König verliehen. Damit hatte Fürth von Anfang an das königliche Recht Märkte abzuhalten. | Mit der '''Markterhebung''', bekam der Ort Fürth das Marktrecht ("''Markt Fürth''"), von seiner Gründung als [[Königshof Fürth|Königsort]] vom König verliehen. Damit hatte Fürth von Anfang an das königliche Recht Märkte abzuhalten. | ||
'''Zu allgemeiner Thematik rund um das [http://de.wikipedia.org/wiki/Marktrecht ''Marktrecht''] sei auf den entsprechenden Artikel auf wikipedia.de verwiesen.''' | '''Zu allgemeiner Thematik rund um das [http://de.wikipedia.org/wiki/Marktrecht ''Marktrecht''] sei auf den entsprechenden Artikel auf wikipedia.de verwiesen.''' | ||
Fürth verlor sein anfängliches ''Marktrecht'' nach [[1007]] im Zuge von [[Nürnberg]] Erhebung zum neuen Königsort. Fürth erhielt das Marktrecht erst wieder [[1062]] durch König [[Heinrich IV.]] zurück. Fürth ist somit bis zur seiner [[Stadterhebung]] [[1808]] ein Marktflecken. | Fürth verlor sein anfängliches ''Marktrecht'' nach [[1007]] im Zuge von [[Nürnberg]] Erhebung zum neuen Königsort. Fürth erhielt das Marktrecht erst wieder [[1062]] durch König [[Heinrich IV.]] zurück. Fürth ist somit bis zur seiner [[Stadterhebung]] [[1808]] ein Marktflecken. | ||