Arnulf Streck: Unterschied zwischen den Versionen

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Durch die sog. "Gleichschaltung" der Ärzteverbände am [[24. März]] [[1933]] gelang Streck schließlich die Übernahme des Vorsitzes des Ärztlichen Bezirksvereins, dessen 1. Vorsitzender bis dahin Dr. [[Jakob Frank]] war. Mit ihm abgesetzt wurden vier weitere jüdische Ärzte und Vorstandsmitglieder der Standesorganisation: Dr. Oppenheimer, Dr. Dreyfuß, Dr. Uhlmann und Dr. Offenbacher. Zwei weitere Ärzte, die Mitglieder der Freimauerer waren, wurden ebenfalls durch Streck aus dem Vorstand abgesetzt<ref>Barbara Ohm: Geschichte der Juden in Fürth, Geschichtsverein Fürth, 2014, S. 256 ff.</ref>. Am [[28. März]] [[1933]] verfügte Streck als neuer Vorsitzender des Berufsverbandes die Amtsenthebung aller jüdischen Ärzte in Fürth, womit vielen jüdischen Ärzten die Kassenzulassung entzogen wurde<ref>Siegfried Imholz: Der Landbote. Zeittafel über die Verfolgung, Ausgrenzung und Ermordung der Fürther Juden. Online abgerufen am 26.  Mai 2015 | 23:25 Uhr [http://www.der-landbote.de/Downloads/Zeittafel.pdf online verfügbar]</ref>. Ab [[1933]] war Streck gleichzeitig auch Organistationsleiter im Referat für das Sanitätswesen.
Durch die sog. "Gleichschaltung" der Ärzteverbände am [[24. März]] [[1933]] gelang Streck schließlich die Übernahme des Vorsitzes des Ärztlichen Bezirksvereins, dessen 1. Vorsitzender bis dahin Dr. [[Jakob Frank]] war. Mit ihm abgesetzt wurden vier weitere jüdische Ärzte und Vorstandsmitglieder der Standesorganisation: Dr. Oppenheimer, Dr. Dreyfuß, Dr. Uhlmann und Dr. Offenbacher. Zwei weitere Ärzte, die Mitglieder der Freimauerer waren, wurden ebenfalls durch Streck aus dem Vorstand abgesetzt<ref>Barbara Ohm: Geschichte der Juden in Fürth, Geschichtsverein Fürth, 2014, S. 256 ff.</ref>. Am [[28. März]] [[1933]] verfügte Streck als neuer Vorsitzender des Berufsverbandes die Amtsenthebung aller jüdischen Ärzte in Fürth, womit vielen jüdischen Ärzten die Kassenzulassung entzogen wurde<ref>Siegfried Imholz: Der Landbote. Zeittafel über die Verfolgung, Ausgrenzung und Ermordung der Fürther Juden. Online abgerufen am 26.  Mai 2015 | 23:25 Uhr [http://www.der-landbote.de/Downloads/Zeittafel.pdf online verfügbar]</ref>. Ab [[1933]] war Streck gleichzeitig auch Organistationsleiter im Referat für das Sanitätswesen.


Im Dezember [[1934]] lud Arnulf Streck, inzwischen SA Sanitätsbrigadeführer, zu einer pompösen "''Kundgebung der deutschstämmigen Ärzteschaft von Fürth in dem in festlichem Gewande prangenden [[Festsaal (Parkhotel)|großem Saale]] des [[Parkhotel]]s''" <ref>Deutsches Ärzteblatt 51, Jahrgang 1934, S. 1240 - 1242</ref> ein, zu dem neben diverser Lokalprominenz auch der Gauleiter Julius Streicher sowie "''fast die gesamte Medizinische Fakultät der Universität Erlangen''" erschien. Streck begrüßte die Anwesenden "''und betonte einleitend, ... daß es sich nicht um einen der üblichen wissenschaftlichen Vorträge handele, sondern um eine Kundgebung, die zwar von den Ärzten der ehemaligen roten Judenhochburg Fürth als erstes öffentlich-korporatives Bekenntnis zu unserem geliebten Führer und Kanzler Adolf Hitler und zu dem von ihm geschaffenen dritten Reich veranstaltet worden ist, an der aber das gesamte Volk des Gaues Franken durch seine Führer und Vertreter teilhaben sollte. ... Durch die Anwesenheit von ... Arbeitern der Stirn und der Faust sei dem Abend der Stempel der wahren nationalsozialistischen Volksgemeinschaft aufgedrückt''" <ref>Deutsches Ärzteblatt 51, Jahrgang 1934, S. 1240 - 1242</ref>. Kennzeichen der "jüdischen Wissenschaft" seien akademischer Dünkel und Verkennung und Missachtung der "blutgebundenen Volksgemeinschaft". Der Arzt, so Streck weiter, habe im nationalsozialistischen Deutschland seine Aufgabe, "nicht im Heilen, sondern im Vorbeugen zu erkennen und sich in gleichem Maße für die Wehrgesundheit seines Volkes verantwortlich zu fühlen, so wie die politischen Leiter die Verantwortung der weltanschaulichen Gesundung des Volkes zu tragen haben. Die Ärzte des neuen Staates müssen in erste Linie weltanschaulich und charakterlich gefestigte Nationalsozialisten (keine Materialisten und Egoisten der Vergangenheit!), in zweiter Linie politische Soldaten des Führers im Geiste der SA und SS und erst in dritter Linie Ärzte und Berufsmänner sein<ref>Deutsches Ärzteblatt 51 (1934), S. 1240 - 1242</ref>. Der Referent Luxenburger, der über die "Erbbiologischen-rassenhygienische Tagesfragen" sprach, warf der Redaktion des Ärzteblattes später vor, den Artikel über die Versammlung nicht im "Ton und Duktus" seines wissenschaftlichen Vortrages wiedergegeben zu haben bzw. vor allem das Thema in der Berichterstattung verfehlt zu haben, denn "''ein in einem nationalsozialistischem Deutschland gehaltenen Vortrag über Rassenhygiene, in dem das Wort Jude überhaupt nicht fällt, ist ein Widerspruch in sich selbst.''" Nach Ansicht des Vortragenden hätte den Geschmack der Redaktion den Frankenführer Streicher in seiner anschließenden zweistündigen Rede besser getroffen, denn es wurde bemerkt, "dass Julius Streicher vielleicht noch nie eine so aufmerksame, wissbegierige und am Schluss mit lautem herzlichen Beifall aufrichtig dankende Gemeinde von Akademikern als Zuhörer hatte."<ref>Herausforderungen, 100 Jahre Bayerische Gesellschaft für Geburtshilfe und Frauenheilkunde, Anthuber, Beckmann, Dietl, Dross, Frobenius (Hrsg.), Georg Thieme Verlag KG Stuttgart, 2012, S. 106 ff.</ref>  
Im Dezember [[1934]] lud Arnulf Streck, inzwischen SA Sanitätsbrigadeführer, zu einer pompösen "''Kundgebung der deutschstämmigen Ärzteschaft von Fürth in dem in festlichem Gewande prangenden [[Festsaal (Parkhotel)|großem Saale]] des [[Parkhotel]]s''" <ref>Deutsches Ärzteblatt 51, Jahrgang 1934, S. 1240 - 1242</ref> ein, zu dem neben diverser Lokalprominenz auch der Gauleiter Julius Streicher sowie "''fast die gesamte Medizinische Fakultät der Universität Erlangen''" erschien. Streck begrüßte die Anwesenden "''und betonte einleitend, ... daß es sich nicht um einen der üblichen wissenschaftlichen Vorträge handele, sondern um eine Kundgebung, die zwar von den Ärzten der ehemaligen roten Judenhochburg Fürth als erstes öffentlich-korporatives Bekenntnis zu unserem geliebten Führer und Kanzler Adolf Hitler und zu dem von ihm geschaffenen dritten Reich veranstaltet worden ist, an der aber das gesamte Volk des Gaues Franken durch seine Führer und Vertreter teilhaben sollte. ... Durch die Anwesenheit von ... Arbeitern der Stirn und der Faust sei dem Abend der Stempel der wahren nationalsozialistischen Volksgemeinschaft aufgedrückt''" <ref>Deutsches Ärzteblatt 51, Jahrgang 1934, S. 1240 - 1242</ref>. Kennzeichen der "jüdischen Wissenschaft" seien akademischer Dünkel und Verkennung und Missachtung der "blutgebundenen Volksgemeinschaft". Der Arzt, so Streck weiter, habe im nationalsozialistischen Deutschland seine Aufgabe, "nicht im Heilen, sondern im Vorbeugen zu erkennen und sich in gleichem Maße für die Wehrgesundheit seines Volkes verantwortlich zu fühlen, so wie die politischen Leiter die Verantwortung der weltanschaulichen Gesundung des Volkes zu tragen haben. Die Ärzte des neuen Staates müssen in erste Linie weltanschaulich und charakterlich gefestigte Nationalsozialisten (keine Materialisten und Egoisten der Vergangenheit!), in zweiter Linie politische Soldaten des Führers im Geiste der SA und SS und erst in dritter Linie Ärzte und Berufsmänner sein<ref>Deutsches Ärzteblatt 51 (1934), S. 1240 - 1242</ref>. Streck vertrat gemeinsam mit dem Reichsärzteführer Wagner und dem neuen Leiter der "Reichsgemeinschaft für eine Neue Deutsche Heilkunde" Prof. Dr. Karl Kötschau aus Jena die Auffassung, dass "''das Leitbild der "biologischen" Medizin ganz offensichtlich die Naturheilkunde (sei). Vor allem ging es um die radikale Neubestimmung des Wertes Krankheit, Gesundheit und Therapie... Im Mittelpunkt der nationalsozialistischen Auffassung steht die Pflicht, gesund zu sein. Der Staat kann auf keinen einzigen Mitarbeiter verzichten. Also muß jeder Staatsbürger gesund sein, um seinen Pflichten gegen den Staat nachkommen zu können. Krankheit ist demnach Pflichtversäumnis ... Es ist ein Verbrechen gegen den Staat krank sein zu wollen, um in den Genuß irgendwelcher Fürsorge zu gelangen. Daher wird das Kranksein nicht belohnt und das Krankseinwollen bestraft.... Die erste und oberste Aufgabe des Arztes bestehe nicht in der Fürsorge, sondern der "Vorsorge". Die traditionelle, kurativ eingestellte Medizin gelte im Wesen nach nur "dem Schutz und der Schonung des Schwächeren, Gebrechlichen". Ziel ist demzufolge eine neue "Rangordnung der Arztpflichten", derzufolge nicht mehr das Kurative, sondern das Vorbeugen Hauptaufgabe des praktizierenden Arztes sein sollte''"<ref>Hrsg. Norberg Frei: Medizin und Gesundheitspolitik in der NS-Zeit, München, Oldenbourg Verlag 1991, S 101 ff.</ref>.
 
Der Referent Luxenburger, der über die "Erbbiologischen-rassenhygienische Tagesfragen" sprach, warf später der Redaktion des Ärzteblattes vor, den Artikel über die Versammlung nicht im "Ton und Duktus" seines wissenschaftlichen Vortrages wiedergegeben zu haben bzw. vor allem das Thema in der Berichterstattung verfehlt zu haben, denn "''ein in einem nationalsozialistischem Deutschland gehaltenen Vortrag über Rassenhygiene, in dem das Wort Jude überhaupt nicht fällt, ist ein Widerspruch in sich selbst.''" Nach Ansicht des Vortragenden hätte den Geschmack der Redaktion den Frankenführer Streicher in seiner anschließenden zweistündigen Rede besser getroffen, denn es wurde bemerkt, "dass Julius Streicher vielleicht noch nie eine so aufmerksame, wissbegierige und am Schluss mit lautem herzlichen Beifall aufrichtig dankende Gemeinde von Akademikern als Zuhörer hatte."<ref>Herausforderungen, 100 Jahre Bayerische Gesellschaft für Geburtshilfe und Frauenheilkunde, Anthuber, Beckmann, Dietl, Dross, Frobenius (Hrsg.), Georg Thieme Verlag KG Stuttgart, 2012, S. 106 ff.</ref>  


Zum Abschluss der Veranstaltung im [[Parkhotel]] verlas Streck ein Telegramm, dass namens der Versammlung an den Reichsinnenminister Wilhelm Frick verschickt wurde. Unter dem Titel "''Ein prophetisches Telegramm''" wurde das Schriftstück in Streichers Hetzblatt "Der Stürmer" am [[5. Oktober]] [[1936]] veröffentlicht, da es die Bestimmungen der [[1935]] erlassenen "Nürnberger Gesetze" vorweg nahm durch die Forderung "''baldigst dem schon in Kraft befindlichen Arier- und Erbgesundheitsgesetz den selbstverständlich natur- und volksnotwenigen Abschlussparagraphen folgen zu lassen des Inhalts, dass jede versuchte körperliche Gemeinschaft zwischen deutscher Frau und Judenstämmling genauso wie die vollzogene mit schwerster Strafe geahndet wird.''"<ref>Der Stürmer, 5. Oktober 1936</ref><ref>Herausforderungen, 100 Jahre Bayerische Gesellschaft für Geburtshilfe und Frauenheilkunde, Anthuber, Beckmann, Dietl, Dross, Frobenius (Hrsg.), Georg Thieme Verlag KG Stuttgart, 2012, S. 106 ff.</ref> Wohlgemerkt, es handelt sich um eine Veranstaltung der deutschen Ärzteschaft im Dezember [[1934]] im Fürther [[Parkhotel]], lange bevor die "Nürnberger Gesetzte" am [[15. September]] [[1935]] im Reichstag beschlossen wurden!
Zum Abschluss der Veranstaltung im [[Parkhotel]] verlas Streck ein Telegramm, dass namens der Versammlung an den Reichsinnenminister Wilhelm Frick verschickt wurde. Unter dem Titel "''Ein prophetisches Telegramm''" wurde das Schriftstück in Streichers Hetzblatt "Der Stürmer" am [[5. Oktober]] [[1936]] veröffentlicht, da es die Bestimmungen der [[1935]] erlassenen "Nürnberger Gesetze" vorweg nahm durch die Forderung "''baldigst dem schon in Kraft befindlichen Arier- und Erbgesundheitsgesetz den selbstverständlich natur- und volksnotwenigen Abschlussparagraphen folgen zu lassen des Inhalts, dass jede versuchte körperliche Gemeinschaft zwischen deutscher Frau und Judenstämmling genauso wie die vollzogene mit schwerster Strafe geahndet wird.''"<ref>Der Stürmer, 5. Oktober 1936</ref><ref>Herausforderungen, 100 Jahre Bayerische Gesellschaft für Geburtshilfe und Frauenheilkunde, Anthuber, Beckmann, Dietl, Dross, Frobenius (Hrsg.), Georg Thieme Verlag KG Stuttgart, 2012, S. 106 ff.</ref> Wohlgemerkt, es handelt sich um eine Veranstaltung der deutschen Ärzteschaft im Dezember [[1934]] im Fürther [[Parkhotel]], lange bevor die "Nürnberger Gesetzte" am [[15. September]] [[1935]] im Reichstag beschlossen wurden!
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