Markterhebung: Unterschied zwischen den Versionen
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Mit der '''Markterhebung''' des Ort Fürth von seiner Gründung als Königsort an, war von Anfang an das Recht des Ortes Märkte abzuhalten. | Mit der '''Markterhebung''' des Ort Fürth ("Markt Fürth") von seiner Gründung als [[Königshof|Königsort]] an, war von Anfang an das Recht des Ortes Märkte abzuhalten. | ||
Fürth verlor sein anfängliches Marktrecht nach [[1007]] im Zuge von [[Nürnberg]] Erhebung zum neuen Königsort, und erhielt es erst wieder [[1062]] durch König Heinrich III. | Fürth verlor sein anfängliches Marktrecht nach [[1007]] im Zuge von [[Nürnberg]] Erhebung zum neuen Königsort, und erhielt es erst wieder [[1062]] durch König Heinrich III. | ||
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Es war neben dem Marktrecht, auch das Recht auf Steuern und Zölle zu erheben. | Es war neben dem Marktrecht, auch das Recht auf Steuern und Zölle zu erheben. | ||
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* [[Grüner Markt]] | * [[Grüner Markt]] | ||
* [[Obstmarkt]] | |||
* [[Kohlenmarkt]] | |||
* [[Fürther Freiheit]] | |||
* [[Kärwa]] | |||
* [[Stadterhebung]] | * [[Stadterhebung]] | ||
[[Kategorie: Geschichte]] | [[Kategorie: Geschichte]] |