Markterhebung: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit der '''Markterhebung''' des Ort Fürth von seiner Gründung als Königsort an, war von Anfang an das Recht des Ortes Märkte abzuhalten.
Mit der '''Markterhebung''' des Ort Fürth ("Markt Fürth") von seiner Gründung als [[Königshof|Königsort]] an, war von Anfang an das Recht des Ortes Märkte abzuhalten.


Fürth verlor sein anfängliches Marktrecht nach [[1007]] im Zuge von [[Nürnberg]] Erhebung zum neuen Königsort, und erhielt es erst wieder [[1062]] durch König Heinrich III.
Fürth verlor sein anfängliches Marktrecht nach [[1007]] im Zuge von [[Nürnberg]] Erhebung zum neuen Königsort, und erhielt es erst wieder [[1062]] durch König Heinrich III.
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Es war neben dem Marktrecht, auch das Recht auf Steuern und Zölle zu erheben.
Es war neben dem Marktrecht, auch das Recht auf Steuern und Zölle zu erheben.


Siehe:
'''Siehe''':


* [[Grüner Markt]]
* [[Grüner Markt]]
* [[Obstmarkt]]
* [[Kohlenmarkt]]
* [[Fürther Freiheit]]
* [[Kärwa]]
* [[Stadterhebung]]
* [[Stadterhebung]]
* [[Kärwa]]


[[Kategorie: Geschichte]]
[[Kategorie: Geschichte]]
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