Markterhebung: Unterschied zwischen den Versionen
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Mit der '''Markterhebung''' des Ort Fürth ("Markt Fürth") von seiner Gründung als [[Königshof|Königsort]] an, war von Anfang an das Recht des Ortes Märkte abzuhalten. | Mit der '''Markterhebung''' des Ort Fürth ("''Markt Fürth''") von seiner Gründung als [[Königshof Fürth|Königsort]] an, war von Anfang an das Recht des Ortes Märkte abzuhalten. | ||
Fürth verlor sein anfängliches Marktrecht nach [[1007]] im Zuge von [[Nürnberg]] Erhebung zum neuen Königsort, und erhielt es erst wieder [[1062]] durch König Heinrich III. | Fürth verlor sein anfängliches Marktrecht nach [[1007]] im Zuge von [[Nürnberg]] Erhebung zum neuen Königsort, und erhielt es erst wieder [[1062]] durch König Heinrich III. |