Zonebattler
→Nicht korrekturgelesen: Die Seite wurde neu angelegt: „Händler angezeigt. Die Nachlese und das Krauten auf fremden Grundstücken ohne Erlaubnis des Nutzungsberechtigten war verboten. Die „Flurer“ waren angewiesen, bei Nichtvorliegen einer schriftlichen Erlaubnis die betreffenden Personen zur Anzeige zu bringen. Die Abgabe von Gemüse durch Erzeuger (z.B. Landwirte, Gärtner usw.) an Verbraucher war verboten und wurde juristisch als Schwarzhandel angesehen. In der August-Revue der Non-Stop-Sch…