Seite:Der Fürther Nordosten.pdf/23

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1892

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1894 1898

1898

ist Poppenreuth ein Nürnberger Pfarrdorf und gehörte zum Gericht Cadolzburg, wurde die allgemeine Beichte und das Nürnberger Gesangbuch eingeführt. genau am 3. Juli - kam Poppenreuth zum Königreich Preußen und wurde Ansbach unterstellt, während Ronhof zu Bayreuth gehörte. Die Ortschaften Ronhof, Sack, Braunsbach, Steinach wurden der französischen Herrschaft unterstellt und kamen erst 1809 zu Bayern. Die Befreiungskriege hatten die Gemeinde Poppenreuth 100000 Gulden gekostet. zählte Poppenreuth 325 Einwohner. war ein bedeutendes Jahr. Denn am 20. Mai erhielt Poppenreuth den Kanalhafen und ab 1. Oktober wurde der Ort Bahnstation der Linie Nürnberg-Bamberg. Erst 1876 wurde die Linie über Fürth geleitet. stellten 16 Bürger den Antrag an den Magistrat Fürth, den Kanalhafen und die Umgebung in das Stadtgebiet Fürth, und damit in den Bereich des Kreisgerichtes Fürth einzugliedern, weil man bei Streitfragen immer nach Nürnberg fahren mußte. Am 8.8.1856 wurde der Gemeinde jedoch mitgeteilt, daß der Antrag abgelehnt wurde. wurde der Nordöstliche Vorstadtverein gegründet. stellte das Waisenhaus den Antrag, ein Teilgrundstück, das zur Gemeinde Poppenreuth gehörte, nach Fürth einzugliedern, da die Grenze durch ein Gebäude des Waisenhauses verlief. schlägt der Nordöstliche Vorstadtverein der Gemeinde Poppenreuth vor, den Kanalhafen und die südlich davon liegenden Flurgrundstücke nach Fürth eingemeinden zu lassen. Gründe: Die Regierung will Fabriken im Stadtgebiet nicht mehr zulassen, es wäre aber sinnvoll, die Fabriken in der Nähe des Hafens anzusiedeln. genau am 27.1. - teilte der Bürgermeister dem Verein mit, daß der Gemeinderat die Ablehnung des Vorschlages beschlossen hat. genau am 29.1. - schlägt der Nordöstliche Vorstadtverein der Gemeinde nochmals vor, den ganzen Ort Poppenreuth nach Fürth eingemeinden zu lassen. Der Verein weist auf die schlechten Straßen und die ungünstige finanzielle Situation Poppenreuths hin. lehnt der Gemeinderat Poppenreuth die Abtretung des Teilgrundstücks am Waisenhaus nach Fürth ab und fordert den ganzen Neubau des Waisenhauses Poppenreuth zuzuschlagen. am 28.1. - ordnet die Regierung an, daß das ganze Waisenhaus zur Stadt Fürth genommen wird. am 1.10. - findet eine Gemeindeversammlung statt, da die Stadt Fürth um eine Stellungnahme zum Problem der Eingemeindung gebeten hat. Von 51 Ortseinwohnern waren 36 anwesend. Der von der Stadt Fürth in Auftrag gegebene Kommissarisatsbericht vom 4.11.1898 spricht sich eindeutig für die Eingemeindung nach Fürth aus, da zu befürchten sei, daß sonst Nürnberg zum Zuge kommt. am 28.11. - wurde dann die Eingemeindung nach Fürth beschlossen. Poppenreuth durfte nun keine Grundstücksverhandlungen mehr ohne Genehmigung durch die Stadt 23