Am Kieselbühl (Steinkreuz)
Nahaufnahme des Sühnekreuzes am Kieselbühl |
- Straße / Hausnr.
- Am Kieselbühl ohne Nr.
- Akten-Nr.
- D-5-63-000-1645
- Objekt
- Steinkreuz
- Geokoordinate
- 49° 29' 8.59" N, 10° 56' 57.48" E
- Gebäude besteht
- Ja
- Denkmalstatus besteht
- Ja
- Quellangaben
- BLfD - Denkmalliste Fürth
Steinkreuz, Sandstein, vielleicht Ende 16. Jahrhundert. Das Steinkreuz wurde mehrfach versetzt. Es stand ursprünglich am Nordrand des ehemaligen Hardwaldes, unmittelbar am Hang neben der früheren Handelsstraße von Nürnberg nach Frankfurt am Main über Fürth / Burgfarrnbach. Um 1955 wurde das Steinkreuz ca. 40 m ostwärts versetzt für den Ausbau der Bundesstraße 8. Anschließend wurde das Kreuz 1988 erneut versetzt, nach dem Ausbau der Würzburger Straße von 1970 bis 1977. Das Steinkreuz wurde an seinen heutigen Standort versetzt beim Ampelübergang auf die Grünfläche zwischen Fußweg und Straße im Bereich der Nordostecke. Hier mündet auch die Straße "Am Kieselbühl" in die Würzburger Straße, weshalb das Steinkreuz heute auch den Namen "Am Kieselbühl" trägt.
Ursprung
Das Steinkreuz wurde als Sühnekreuz aufgestellt von Wolf Balthasar von Wolfsthal. Am 22. April 1598 hatte Wolfsthal seinen ehemaligen Diener wegen Diebstahl an dieser Stelle zunächst mit einer Waffe in den Bauch geschossen und anschließend mit dem Degen ein Stück aus dem Kopf geschlagen. Der Markgraf wollte diese Tat nicht verzeihen, so dass von Wolfsthal vermutlich zur Sühne seine Kriegsdienste gegen die Türken anbot. 1605 musste von Wolfsthal seine Güter in Burgfarrnbach verkaufen und starb 1606 im Alter von nur 27 Jahren. Von Wolfsthal ist in Burgfarrnbach beerdigt. Auf seiner Grabplatte befindet sich eine Abbildung von ihm, auf dem eine Feldbinde zu sehen ist - dies gilt als Zeichen für den Offiziersrang im Krieg.
Wolfstahl stellte den Sachverhalt in einen Brief an seine Verwandten in Pappenheim wie folgt dar:
- ... Denselbigen kann ich aus hochbetruebten hertzen und gemuet folgenden mein cläglichen unfall vertraulich zu entdecken, nicht vorhalten, dienstlich pittend mich deßhalben unbeschwert günstig zu vernehmen. Und hat sich neblich den 22. negstverschienenen montas Aprilis begeben, daß ich meinen freundlich lieen bruder Wolf-Michaeln von Wolffsthal zu Fürth besuchen von Burgfahrenbach aus allein, ohne einige bei mir gehabten diener, gleichwol aller bezecht, reihten wollen. Ist mir zu allem unglück underwegen ein laggey, so vor diesem mein jung gewesen und mir ungevehr bei die zehn oder zwolff gulden wehrt, untreulich entragen, uffgestoßen. Den habe ich deßhalb, wie wohl zu erachten, etwas mit ungeduld angeredt. Und als er sich darauff gege mir gantz trutzig erzeigt und wenig guett wort ausgelassen, ich auch nicht gewußt, ob er und wo er izo wieder in diensten, bin ich aus zorn und trunckenheit so weit übereilt worden, das ich mit gezucktem rappier einen straich uff ihne gefuhrt; aber siene anfangs gefehlt, allein mein klepper hefftig ans knihe verwundet. Do ich nun solches gesehen und noch mehr zu zorn bewegt worden, und vermeint, ihme mit dem kurtzen rohr etlich trockene straich zu geben, geht mir leider dasselbige ungewarnter sachen loß, vermeine aber nicht, daß ich ihne troffen, sondern weil er mir entlauffen will, eil ich ihme ferner nach, gibe ihme auch einen streich mit dem rappier ins haupt, haue ime erst ein stückh von dem Kopff heraus.
- Da ich wieder von meinem bruder nach Hauß zu reithen willens, wurdt mir angezeigt, wie die sachen des laggeien halber gar übel stehen, so hab ich mich alsbald uß dem ort gethan. Deß andern tags hat der amtmann von Charlspurg dem befehl nach das schloß lassen einnehmen, alle gemach verpetschieren, und daß man mir bei tag und nacht nachstellen thue, drei soldaten darein gelegt....
- ... als in dero hochfürstlich oberkaitt dise unbedachte handtlung vorgangen, und straff gefallen bin, so langt demnach an die herren vettern mein unterdinstlich bitten, sie wollen mir in betrachtung, daß ich zu diser leidigen that auff des abgeleibten ungebürlich verhalten und trutzigen verursachsen, mehr aus übereiltem zorn und trunkenheit, denn durch so geferlichen fürsatz kommen und geradten, mit unterthenigsten intercessions schreiben an hochgedachten meinen gendigsten fürsten und herren, herrn marggraven xx unbeschwert behülflich erscheinen, damit Ihr. Fürstl. Durchl. mich wieder mit gnedigster landshuldigung, auch meiner gütter offen relaxation, und mich darzu gn, wieder kommen lassen möcht. Dagegen bin ich selbst willig und erbietig, meinem begangenen übergriff zu etwas genugtuung der geliebten justiciam nit allein auf ein anzal jahr, Ihrer fürstl. Durchl. gnediges bestimmten zu gefallen nach, gegen den erbfeindt christlichen namens dem Türcken in Ungarn ungespart meines leibs und lebens abzubueßen oder wie Ihr fürstl. Durchl. mich sonsten in anderwegen mit einer gnedigsten extraordinari straff untertenigst zu submittirn, sondern mich mit des entleibten freundschaft nach pilligen dingen und erkenntnis abzufindten erbiettig. Das will ich umb die herren vettern die zeitt meines lebens unterdenig dinstlich und freundlich zu beschulden ungesparten fleißes erfunden werden, und thu dieselben gottes gnaden treulich empfelchen. 15. Juni anno 98. D. H. V. dinstwilliger Wolff Balthasar vonn Wolffsthal zu Burckfarrnbach. mpp.[1]
In einem weiteren Brief an den Marschall von Pappenheim schildert er den Tathergang in einer geänderten Version, nicht zuletzt um für sich mildernde Umstände geltend zu machen:
- Name die büchsen, in willen ime nach den schenkeln zu schießen. So gerät der schuß leider zu hoch, daß derselbige ime reverenter zu melden bei dem gemächt hinien gehet und dieweilen der jung nit alspalden gefallen, hab ich nit vermeindt, er getroffen zu sein, eille ihme wieder nach und haue ime erst ein stückh von dem kopff heraus.
Auch mit dieser Beschreibung gelingt es ihm nicht das Wohlwollen seines Landesherren wieder zu erlangen. In der Folge mußte Wolf-Balthasar von Wolfsthal seine Güter in Burgfarrnbach 1605 verkaufen.
Literatur
- Karl Röttel: Grenzen und Grenzsteine des Fürther Stadtwaldes, Polygon Eichstätt, 2000, S. 102 f.
- Helmut Mahr: Flurdenkmale im Landkreis Fürth, Heft 1, Landratsamt Fürth, Selbstdruck, 1975
Siehe auch
- Wolf von Wolfsthal
- Wolfsthalstraße
- Sühnekreuze
- Flurdenkmale
- Flurdenkmale im Landkreis Fürth
- Markt und Stadt im Landkreis Fürth
- Grenzen und Grenzsteine des Fürther Stadtwaldes
- Kieselbühl
Einzelnachweise
- ↑ Helmut Mahr: Flurdenkmale im Landkreis Fürth, Heft 1, Landratsamt Fürth, Selbstdruck, 1975, S. 6 f.
Bilder
Nahaufnahme des Sühnekreuzes am Kieselbühl