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Altstadtverein Fürth

44 – 10/11

Förderobjekte des Vereins Die AG Altstadtverschönerung im Verein hat sich seit geraumer Zeit Gedanken darüber gemacht, wie der Altstadtverein den Initiatoren von Bauprojekten oder weiterer Verschönerungsideen verstärkt finanziell unter die Arme greifen kann. Als Ergebnis wollen wir die zusammengestellten Richtlinie bekannt geben, die wir am Tag der offenen Tür, dem 7. August 2010, erstmals vorgestellt haben.

Voraussetzungen und Grundzüge für die Inanspruchnahme von Vereins-Fördergeldern 1. Das Projekt sollte eine in sich abtrennbare oder abgeschlossene Maßnahme sein, die generell der Verschönerung oder den Voraussetzungen der Denkmalpflege dient. 2. Einen Antrag auf Fördergelder des Vereins kann jeder Bauherr des Altstadtviertels St. Michael beim Altstadtverein stellen, der seinem Antrag folgende Unterlagen beifügt: - �Beschreibung und Benennung des zu fördernden Projekts mit Plänen und Fotos - �Auflagen oder finanzielle Abweichungen, die in der Kostenplanung nicht vorgesehen sind - �Bezifferung der bei Dritten beantragten und erhaltenen Fördermittel - �Benennung der vollständigen Projektkosten unter Vorlage von Kostenvoranschlägen oder Kostenrechnungen der beteiligten Handwerker (von Vorteil ist die Benennung von einheimischen, ortsansässigen Handwerksbetrieben). 3. Prüfung der eingereichten Unterlagen mit anschließender Beratung durch Vorstand und Beirat des Vereins. 4. Beschlussfassung über die Höhe der Fördergelder durch den Vorstand unter Beachtung der jeweils finanziellen Möglichkeiten nach Vorgaben des Schatzmeisters. In den vergangenen zwei Jahren wurden bisher vom Verein 7000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung gestellt. Es handelt sich im Einzelnen um:�

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