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Altstadtverein Fürth �

dem Eichstätter Bischof Erchanbold schenkt, weil der Eindruck erweckt wird, dass er „Varenbach“, das später kirchengeschichtlich als Filialort von Fürth erscheint, aus seinem Königsgut Fürth heraus genommen hätte. Dabei wird vergessen, dass der Ort „Cenna“ dem 830 – 850 entstandenen Reichsurbar des Klosters Lorsch entnommen ist, es sich eventuell auch um alten Klosterbesitz im Rangau gehandelt haben könnte. Das Königsland „Rangau“ ist zu dieser Zeit vom bayerischen Herzogsland „Nordgau“ klar zu trennen und die kirchliche Organisation hatte noch gar nicht stattgefunden, dass die Rednitz eindeutig noch als Grenzfluss zu betrachten ist. Aus den Gedanken zum königlichen Fiskalgut resultiert aber die Überzeugung, dass hier entsprechend auch ein Königshof zu finden sei. Damit befinden wir uns mittendrin im Gestrüpp von Vermutungen, Unterstellungen und aus der Luft gegriffenen Wahrnehmun40

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gen, dass es angebracht erscheint, die Verhältnisse zu ordnen und an sprachkundlichem, historischem sowie archäologischem Quellenmaterial zu messen. Die Frage, ob Ludwig das Kind in Fürth an der Rednitz geurkundet hat, ist nach wie vor strittig. Zum einen gibt es ein ganzes Paket weiterer Furt-Orte im ostfränkischen Reich, an denen sich der König aufgehalten und mindestens eine Nacht verbracht haben könnte, zum anderen ist das Argument des Historikers Erich Freiherr von Guttenberg, dass Fürth an der Rednitz gemeint sei, nachdem er vorher noch anderer Meinung gewesen war, auf ganz wackelige Füße gestellt. Von Guttenberg hatte aus einer Korrespondenz mit dem Vorsitzenden des Historischen Vereins Mittelfranken Herrn Herrmann Schreibmüller aus Ansbach erfahren, dass ein Wandel von „furt“ zu „furti“ durchaus möglich gewesen sei und

darum seine Meinung geändert. Das von ihm angeführte Beispiel „Wipfelsfurt“ an dem Meteoritenkrater beim Donaudurchbruch in der Nähe Kelheims entstanden aus 1167 „Wiffelsfouri“ kann allein schon deshalb nicht gelten, weil der umgekehrte Sachverhalt dargelegt wird. Aus einem Plural wäre ein Singular geworden, wenn die Lesart richtig ist, dass in „Wiffelsfouri“ das „t“ aus Nachlässigkeit weggelassen worden wäre. Ist aber das „i“ falsch gelesen für ein in der Urkunde nicht vollständig erhaltenes „t“, hätte 1167 der Ort „Wiffelsfourt“ geheißen, ebenfalls ein Singular – das Beispiel ist also sehr fragwürdig. Ein anderes hat von Guttenberg nicht vorgelegt, dass eine sprachkundliche Analyse entscheiden müsste, ob so ein Singular-Plural-Wechsel in Ortsnamen häufiger vorkommt und gegebenenfalls auch auf Fürth zu beziehen wäre – soviel zur sprachkundlichen Analysemöglichkeit.

Eine Methode, die völlig daneben greift, ist die aus heimatkundlich patriotischem Ehrgeiz entstandene Nichtbeachtung der anderen Furt-Orte im ostfränkischen Reich. Alle Autoren, die sich mit der Frage beschäftigt haben, führen ganze Listen von weiteren Furt-Orten an, um dann meist in Anlehnung an von Guttenbergs Ausführungen Fürth an der Rednitz für den Ausstellungsort zu halten, ohne für diese Präferenz eine sprachkundliche Untersuchung anzugeben oder stichhaltige Begründungen vorzulegen. Ganz fatal ist die Beurteilung des Historikers Helmut Weigel, der sich ebenfalls dieser Methodik bedient (Fürther Heimatbl. N.F. 3, Heft 1 – 2, 1953, S. 1 – 40 hier S. 9) und den fränkischen Königsort Fürth im Odenwald kategorisch ausschließt. In der Bedeutung stehen die von Weigel genannten Aufenthalte Ludwig des Kindes in Forchheim dem nicht weniger wichtigen Bestat-