1228 = Lupold; Eberhard zusammen mit weiteren nicht
genannten Brüdern
1230 = L., L. et H. fratres de Grindelahe (Lupold d.Ä.,
Lupold d.J. und Hiltpold),
1230 = Lupold; Eberhard (als Reichministerialen in Urkunde über Breisach),
1231 = Lupold; Eberhard (als Reichministerialen),
1232 = L. et L. fratres de Grindelach (Lupold d.Ä.und
Lupold d.J. in Urkunde Heinrichs VII.)
1234 = Liupoldus et Ebirhardus fratres de Grindelach
(in drei Urkunden),
1235 = Lupoldo de Grindela (allein in Urkunde Burggraf
Cunrads v. Nbg.)
1242 = Lupoldus de Grindelach; F. de Grindelach; A. de
Grindelach (nicht als Brüder bez.)
1245 = Leupold (allein als „ministerialis“ bezeichnet).
Von 1228 bis 1230 werden in Königsurkunden Heinrichs
VII. als Zeugen ganz allgemein „fratres de Grindelahe“
(die Gründlachbrüder) aufgeführt, 1228 einmal sogar
„quatuor fratres milites de Grindelahe“ (die vier Brüder, Ritter von Gründlach). Da es in zwei der fünf Urkunden um Angelegenheiten des Deutschen Ordens geht
und die Brüder als Ritter bezeichnet werden, darf man
wohl mit Recht annehmen, dass es sich um Deutschordensritter aus Gründlach handelt, die den König begleitet haben. Ihre Namen sind nicht bekannt, da sie aber
beim Eintritt in den Orden auf weltliche Macht und Güter verzichtet haben, wird verständlich, dass sie außer
einer Benennung als Zeugen in der Geschäftswelt der
Gründlacher keine weitere Rolle gespielt haben. Beim
Auftreten der Brüder Lupold d.Ä. und Hiltpolt, Lupold
d.Ä. und Ebirhard, Lupold d.Ä. und Herdegen sowie
Lupold d.Ä und Lupold d.J. gewinnt man den Eindruck,
dass diese Herren gemeinsam den Gründlacher Besitz
seit dem Tod ihres Vaters Herdegen (1172 – 1190) verwaltet haben. Das heißt von den anderen bekannten
Gründlacher Namen kämen dann als Deutschordensritter neben Hertwicus „magister“ nur die von Müllner
angeführten Namen ohne sichere Bestätigung in Frage. Friedrich und Albert waren in der Domkirche Würzburg, Ulricus im Bamberger Dom immatrikuliert. Lupold d.J. scheint nach 1232 und Lupold d.Ä. vor März
1246 verstorben zu sein, denn am 4. März 1246 übergibt ein Herdegen Güter in Ritzmannshof „jure hereditario“ (nach Erbrecht) dem Deutschen Orden und siegelt mit dem Siegel des gerade verstorbenen Lupold
(Umschrift: +SIGILLUM LUPOLDI DE GRINDELA Abb.
2b). Es scheint sich um eine Abmachung zu handeln, die
noch zu Lebzeiten des Lupold getroffen worden war.
Unklar ist aber ob das Siegel von seinem Bruder Herdegen (1203 – 1246?), der kurzfristig die Geschäfte übernommen hatte, oder von dem Herdegen der nächsten
Generation (1246/9 – 1303) benutzt wurde, der dadurch
auch als Sohn von Lupold d.Ä. in Frage käme. Am 20.
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Altstadtverein Fürth
Nr. 54 – 2020/21
März 1246 bezeugt Hilteboldus de Grintela eine Urkunde des Burggrafen Konrad (senior) ohne seinen Bruder Lupold d.Ä.. Danach ist nichts mehr von ihm zu hören, auch nicht von den anderen Brüdern. Ab 1249 erscheint wieder ein Herdegen mit der Bezeichnung „comes de viridi lacu“ („Graf vom grünen Teich“) als prägender Gründlacher Name in den Urkunden bis zum Erlöschen der Familie 1306. Ist damit eine Karpfenzucht im Gründlacher bzw. Auracher Grund gemeint, die zu diesem außergewöhnlichen Grafentitel geführt hat? 1271, 1273, 1279 und 1303 ist ein Filiationsverhältnis von zwei Herdegen belegt und einer wird 1272 als „senioris“ bezeichnet. Daneben kommen 1279 zwei Liutpolde vor, von denen der zweite in Abkürzung als „canon. Babenbergen.“ näher bezeichnet ist. Der andere könnte der späteren Propst von St. Gangolf (Bamberg) gewesen sein, von dem J.Looshorn (Bd. 2, S. 870) sagt, dass er der Vetter von Leupold „canon. Babenbergen.“, dem Probst von St. Stephan, gewesen sei. Das wiederum würde bedeuten (siehe unten), dass dieser Livpoldus ein Sohn von Hilpold oder Lupold d.Ä. gewesen wäre und Leupold „canon. Babenbergen.“ ein Sohn Herdegens (1203 – 1246?). An anderer Stelle schreibt Looshorn (Bd. 2, S. 875), dass Leupolds verstorbener Oheim (Onkel) der Stiftspropst von St. Gangolf gewesen wäre. Hier dürfte er sich irren, weil alle Vergleichsdaten eine Generationenstufe unwahrscheinlich machen. 1303 werden Herdegen d.Ä. und Herdegen d.J. in einer Bestätigungsurkunde über Besitz des Leupold von Bamberg genannt, der inzwischen das Amt des Bischofs angetreten hat. Die beiden sollen nach Looshorn Bruder und Neffe des Bischofs gewesen sein. Daraus ergibt sich folgende Konstruktion der Familienverhältnisse, wenn man daran festhalten will, dass der Propst von St. Gangolf der Vetter Bischof Leupolds war und nicht sein Oheim. Herdegen „senioris“ wäre gleichzusetzen mit Herdegen d.Ä. und damit der ältere Bruder des Bischofs. Für die Annahme von zwei parallel auftretenden Herdegen besteht aufgrund der Überlieferungsdaten in den Urkunden und dem daraus rekonstruierbaren Lebensalter kein Anlass, denn die bekannten Fälle belegen immer ein Filiationsverhältnis. Er hätte dann in sehr hohem Alter (von mindestens 73 Jahren) zusammen mit seinem Sohn die Bestätigung der Besitzungen des Bischofs abgegeben. Dann müssten Lupold d.A. (1200? – 1245) oder Hiltpold 1200? – 1246) Vater des Propstes von St. Gangolf gewesen sein aber nicht gleichzeitig Vater des Herdegen „senioris“. Außerdem darf man wohl davon ausgehen, das die Stiftungsurkunde des Herdegen „senioris“ für das Kloster Heilsbronn (1279) von den beiden Geistlichen der Sippe (Bruder und Vetter) unterstützt worden ist, Lupold d.Ä. und Lupold d.J. zu diesem Zeitpunkt aber