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risch nicht richtig. Schaut man sich das Eigenkirchenwesen in der Bavaria an, zu der auch das Territorium des Nordgaus samt Fürth gehörte, ist festzustellen, dass auch der bajuwarische Hochadel dieses Patrozinium für seine Kirchen vereinnahmt hatte. 791 musste Bischof Atto von Freising einen Streit schlichten unter Familienangehörigen der bajuwarischen Huosi, in dem es um die Martinskirche in „Auuicozeshusir“ = Haushausen i.d.Hallertau ging. Spontan zu nennen sind ferner die Martinskirche in Salzburg aus der Zeit vor dem Heiligen Rupert und die Martinskirche in Bad Wörishofen-Schlingen. Josef Semmler hat in einer Abhandlung über die Beziehungen des burgundischen und neustrischen Adels zur Bavaria darauf hingewiesen, dass der in St. Martin in Tour ansässige Klosterbischof Wikterp (†756) aus dem bajuwarischen Adelsgeschlecht der Huosi stammt, einer westbayerischen Adelsfamilie, die am karolingerzeitlichen Landesausbau östlich der Rednitz/Regnitz erheblich beteiligt gewesen zu sein scheint. Die Wahl des Patroziniums in Bayern und auch hier in Fürth kann also über verwandtschaftliche Beziehungen zustande gekommen sein und muss mit königlichem Einfluss gar nichts zu tun haben, zumindest nicht mit dem austrasisch-karolingischen Königtum. Bedenkt man obendrein, dass St. Martin als Schutzheiliger für Händler, Handwerker und Soldaten vereinnahmt war, träfe das auf Bewohner des „locum

furti“ zu, wie sie in einer Urkunde von 1062 beschrieben wurden. Als Fazit ist zu dem Artikel festzuhalten, dass unter Auslassung einer der ältesten Quellen zu unserer Martinskirche, dem Grabstein des Ulricus Centgräf von 1370/72, wieder einmal ein altes Klischee bedient wurde, um aus der Legende über die Martinskapelle Karls des Großen in Fürth eine historische Quelle zu generieren. Diese Methode mag im frühen 18. Jahrhundert – und darauf hat schon Helmut Weigel 1953 hingewiesen – im Zusammenhang mit der Schiffsreise Karls des Großen 793 bestechend gewirkt haben, kann aber für die heutige Geschichtsforschung keine Lösung mehr sein. Sie müsste für das Jahr der 1000-Jahr-Feier als volkstümliche Überlieferungstradition betrachtet werden, um im Glauben an die königlichen Wurzeln des Ortes die Bedeutung der Festlichkeiten nicht zu schmälern, mit einer ernsthaften, wissenschaftlichen Diskussion in einem Geschichtsblatt hat das alles aber nichts zu tun. Um hier die Debatte wieder neu zu beleben, ist es erforderlich, erst einmal den Stand der Forschung zu ergründen, um danach Perspektiven und Denkansätze in eine notwendige Ordnung einzubinden, die das Spektrum der Fragestellungen übersichtlich gestaltet und Ansätze zur Fortsetzung bietet. Das setzt zunächst eine Auseinandersetzung mit dem bekannten

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Nr. 57 – 2024