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Zehnte Periode (1874).

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Die Oper Norma wurde am 3. Febr. bei folgender Be­ setzung gegeben: Norma: Frau Wagner, Orovist: Herr Petzer, Adalgisa: Frl. Leeb, Sever: Herr Erdmann. Der Besuch der kaufmännischen und gewerblichen Fort­ bildungsschule wurde am 5. Febr. vom Magistrate als obliga­ torisch erklärt. — Zur Feier des 25jährigen Stiftungsfestes der freien religiösen Gemeinde hielt Prediger Karl Scholl am 18. Febr. einen Vortrag. Der Studienlehrer an der Latein- und Realschule H. Richter wurde auf Ansuchen zum Studienlehrer an der Lateinschule zu Hof ernannt. An seine Stelle kam der Lehramtskandidat Zucker von Erlangen. Am 25. Febr. Morgens 6'/r Uhr brach im Hofhause des Gastwirths Georg Schachtel Feuer aus (Alexanderstr. Nr. 11), wurde jedoch durch das rasche und energische Einwirken der Feuerwehr bald gelöscht. Bei dem Verstrich des Getreidemagazines am 26. Febr. blieb der Kaufmann Hermann Mayer Löwi für das gesammte Areal mit 31,757 fl. (46 Kr. per Quadratfuß) der Meistbietende.

Der Magistrat ertheilte den Zuschlag, was auch von den Ge­ meindebevollmächtigten genehmigt wurde. — Gebrüder Neuburger errichten einen Hopfenhandel den 26. Februar. Der Bezirksgerichtsassessor F. Enderlein dahier wurde zum Rathe am hiesigen Bezirksgericht befördert; an die erledigte Stelle kam der Landgerichtsassessor H. Rehm und an dessen Stelle der Bezirksgerichtsaccessist A. Cnopf in Nürnberg. Bei der Versteigerung der Landwehrrequisiten wurden 1165 fl. erlöst. Die große Trommel wurde der Stadtmusik überlassen. Montag den 23. März hielt Dr. Seelhorst, Beamter des Nürnberger Gewerbmuseums, im großen Saale des Weißen­ gartens einen Vortrag über die Wiener Weltausstellung mit Benützung der Berichte an die deutsche Centralkommission des Gewerbverein-Vorstandes Sigfried Ullmann, bayerischen Jurors. An die Stelle des bisherigen Bezirksgeometers I. Günzler wurde der Bezirksgeometer L. Kühl zu Hersbruck hieher versetzt. Vom Magistrate wurde am 30. März dem Kunstverein auf sein Ansuchen die der Stadt gehörige Kupferstichsammlung zum Zwecke der Ausstellung unter der Bedingung überlassen, daß an