Seite:Müllabfuhr und Müllverbrennung (Buch).pdf/3

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s zu Anfang dieses Jahres erfolgte auch in der Stadt Fürth, wie anderorts, die Beseitigung (les Mülls, d. i. aller Küchenabfälle, Lumpen, Geschirrbruch, Asche und Unrat aller Art, in der primitivsten Weise. Die Sammlung in den Häusern geschah in beliebigen Gefäßen, zumeist ohne Verschluß; diese wurden zur Zeit der Müllabfuhr vor die Häuser auf die Straße gestellt. (Abb. 1). Die Müllsammelwagen waren gleichfalls einfache Kästen mit Klappdeckel, welche keinen Schutz gegen Verstäubung des Mülls so­ wohl beim Einladen, als auch beim Fahren desselben nach den Ablade­ plätzen gewährten. Unter diesen Belästigungen litt nicht nur die Bedienungsmannschaft, sondern jedermann, den gerade sein Weg an diesem unhygienischen Geschäft vorbeiführte. (Abb. 2 u. 3). Auch die Ablagerungsplätze waren nichts weniger als einwand­ frei; die Plätze waren in nächster Nähe von Behausungen. Die Umwohnerschaft war daher der Gefahr, die durch die unvermeidliche Verstäubung des Unrats entsteht, fortwährend ausgesetzt und wurde auch durch die Ausdünstungen des Unrates und durch Insektenplage oft in ganz erheblicher Weise belästigt. (Abb. 4). Hiezu kommt, daß trotz des polizeilichen Verbotes auf den Ablagerungsplätzen fortwährend herumgewühlt, und Gegenstände aus dem dort abgelagerten Unrat gesammelt wurden. Zumeist konnte man Kinder im Entwicklungsalter bei dieser für ihre Gesundheit so gefahrdrohenden Arbeit beschäftigt sehen. (Abb. 5). Nun hat die Stadtgemeinde Fürth ihren Bewohnern ein Ge­ schenk beschert, das jeder Hygieniker hochschätzen muß: Eine allen Anforderungen der Neuzeit entsprechende Müllbeseitigung. Sie hat durch Errichtung ihrer Müllverbrennungsanstalt, als erste Stadt in den süddeutschen Staaten, vor den Hemmnissen, die sich bekanntlich vor allen Neuerungen auftürmen, nicht Halt gemacht, sondern durch die Tat bewiesen, daß die in dieser Hinsicht unbedingt notwendigen hygienischen Verbesserungen auch wirtschaftlich zum Segen der Stadt voll und ganz möglich, ja sogar mit Nutzen durchzuführen sind. 3