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spezielle Review Committees (Überprüfungskommissionen) eingerichtet, um die Entnazifizierungsverfahren zu beschleunigen, und die Entlassung aus dem Gefängnis während der laufenden Verfahren erleichtert.534 Neben seinen Tätigkeiten im vorbereitenden Verfassungsausschuss und in der verfassungsgebenden Landesversammlung hatte Kultusminister Fendt 1946 wichtige Verordnungen für einen geordneten sowie die Menschenwürde, die Elternrechte und die christlichen Werte achtenden Schulbetrieb erlassen. Dazu erging - am 20. März 1946 die Verordnung zur Errichtung eines staatlichen Schulbuchverlages, mit dem der Schulbuchmangel behoben werden sollte, - am 5. Juni 1946 die Verordnung zum Verbot der körperlichen Züchtigung an Volksschulen, - am 29. September 1946 die Verordnung zur Einführung von Elterntagen - und am 12. Oktober 1946 die Verordnung zur Wiederanbringung von Kreuzen in den Schulräumen.535 Während wegen des kompletten Unterrichtsausfalls im Jahr 1945 das Schuljahr 1946/47 an höheren Schulen in Bayern zu einem generellen Wiederholungsjahr erklärt wurde,536 war im Rahmen der Demokratisierung mittlerweile auch das in Deutschland bestehende gegliederte Schulsystem in einem von der sowjetischen Militärverwaltung im Mai/Juni 1946 entwickelten Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule einer fundamentalen Kritik unterzogen537 und mit Beginn des Schuljahres 1946/47 in den Ländern der SBZ ein aus der deutschen Tradition der Reformpädagogik stammendes Gesamtschulsystem eingeführt worden.538 Wenngleich die Amerikaner die Kritik am deutschen Schulsystem teilten,539 kümmerten sie sich zunächst

534Vgl.: Ebd., S.517. 535Vgl.:

Ebd., S.560. Siehe zum 1946 erlassenen Züchtigungsverbot an Volksschulen auch: Max Liedtke, 1806 2006. Vom neuen zum modernen Bayern. Schule im Spiegel der Zeit, in: Lehrerinfo. Ein Service des Bayerischen Kultusministeriums für Lehrerinnen und Lehrer, Nr.2/2006, S.5-12, hier: S.10: „Es hat auch nach dem 2. Weltkrieg noch langer Diskussionen bedurft bis das Verbot, Kinder in den Schulen körperlich zu züchtigen, eine breite gesellschaftliche Akzeptanz fand. Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht 1972 den Streit um das schulische Züchtigungsrecht beendet und bestätigt, dass die körperliche Züchtigung verfassungswidrig sei.“ 536Vgl.: Heinrich-Schliemann-Gymnasium (Hrsg.), 100 Jahre Heinrich-Schliemann-Gymnasium. Festjahresbericht, Fürth 1996, S.35. 537Vgl.: Max Liedtke (Hrsg.), Handbuch der Geschichte des Bayerischen Bildungswesens, Band 3: Geschichte der Schulen in Bayern. Von 1918 bis 1990, Bad Heilbrunn/Oberbayern 1997, S.483: „Die Präambel der Vorlage zur Einheitsschule rechnete gründlich mit der fehlgelaufenen Geschichte der Schule ab: ‚Die deutsche Schule war nie eine Stätte wirklicher demokratischer Erziehung der Jugend zu verantwortungsbewussten und selbstständigen freien Bürgern. Sie war eine Standesschule. Für die Söhne und Töchter des einfachen Volkes waren die Tore der höheren Schulen und der Hochschulen in der Regel verschlossen, weil nicht die Tüchtigkeit der Kinder, sondern die Vermögen der Eltern über deren Bildungsgang bestimmten‘.“ 538Vgl. den Artikel Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule, in: www.wikipedia.de, hier. Ausdruck vom 25.05.2020. Die 1946 in der SBZ eingeführte demokratische Einheitsschule bestand aus insgesamt vier Stufen: 1. einer Vorstufe durch vorschulische Einrichtungen (Kindergärten), die die Kinder zur Schulreife bringen und frühkindliche Förderung in Mengen-, Raum-, Farben- und Formenlehre, Motorik, Spracherziehung, Singen und Malen sicherstellen sollte; 2. einer verbindlichen achtjährigen Grundstufe (Gemeinschaftsschule ohne äußere und innere Differenzierung): 3. einer verbindlichen vierjährigen Oberstufe (Berufs- und Fachschulen sowie höhere Schulen mit der Hochschulreife als Abschluss); 4. einer anschließenden Hochschulstufe (Universitäten, Technische und Pädagogische Hochschulen sowie Kunst- und Musikhochschulen). 539Vgl.: Ebd., S.480: „Für die Amerikaner hatten die Diskussionen zu Hause (…) und die intensive Beobachtung der NS-Schul- und Hochschulpolitik seit 1933 ergeben: Das deutsche Erziehungs- und

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