Die Parzellen sollen jeweils in einem gleichen Verhältnis Nutz- und Ziergarten aufweisen und sind jeweils ca. 300 qm groß. Die Vermietung der Gärten erfolgt innerhalb des Stadtverbandes und nicht unterhalb der jeweiligen (Vor-)Pächter. | Die Parzellen sollen jeweils in einem gleichen Verhältnis Nutz- und Ziergarten aufweisen und sind jeweils ca. 300 qm groß. Die Vermietung der Gärten erfolgt innerhalb des Stadtverbandes und nicht unterhalb der jeweiligen (Vor-)Pächter. |