Die Rolle Konrads IV. war für Fürth insofern bedeutend, dass er nämlich in drei Urkunden von [[1303]], [[1307]] und [[1314]] jeweils die [[Vogtei|Vogteirechte]] über Fürth an das Bistum Bamberg zurück gab. Insbesondere die Urkunde von 1314 war insofern für Fürth relevant, da in dieser festgelegt wurde, dass die Abgaben nicht erhöht werden durften. Auf dieses Recht pochten die Fürther bis zum Ende der [[Dreiherrschaft]], danach konnten sie es nicht mehr geltend machen. Die Zollern hatten damit die Vogteirechte um 1200 von den Grafen von Abenberg geerbt. Diese hatten die Vogtei Fürth vom Bistum Bamberg übertragen bekommen. Daraus entstand zum späteren Zeitpunkt die Streitigkeit über den Besitz Fürths. | Die Rolle Konrads IV. war für Fürth insofern bedeutend, dass er nämlich in drei Urkunden von [[1303]], [[1307]] und [[1314]] jeweils die [[Vogtei|Vogteirechte]] über Fürth an das Bistum Bamberg zurück gab. Insbesondere die Urkunde von 1314 war insofern für Fürth relevant, da in dieser festgelegt wurde, dass die Abgaben nicht erhöht werden durften. Auf dieses Recht pochten die Fürther bis zum Ende der [[Dreiherrschaft]], danach konnten sie es nicht mehr geltend machen. Die Zollern hatten damit die Vogteirechte um 1200 von den Grafen von Abenberg geerbt. Diese hatten die Vogtei Fürth vom Bistum Bamberg übertragen bekommen. Daraus entstand zum späteren Zeitpunkt die Streitigkeit über den Besitz Fürths. |